Bieler "Kein Verstoß gegen die beihilferechtlichen Vorschriften zu erkennen"
Eisenstadt (blms) - Nach dem Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige Versicherung
(GraWe) vor einem Jahr brachte das ukrainische SLAV-Konsortium, das beim Verkauf der Bank Burgenland leer ausgegangen
ist, insgesamt drei Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Finanzlandesrat Helmut Bieler
informierte am 15.03. in einer Pressekonferenz über den laufenden Stand des Verfahrens. "Das Landesgericht
Eisenstadt behandelte die drei Anträge der SLAV-Gruppe im Detail und kam zu dem Ergebnis, dass beim Verkauf
kein Verstoß gegen die beihilferechtlichen Vorschriften zu erkennen war", betonte Bieler.
In weiterer Instanz kam auch das Oberlandesgericht Wien zu dem Schluss, dass einerseits die rechtliche Würdigung
durch das Landesgericht Eisenstadt richtig war und andererseits die SLAV-Gruppe überhaupt keine Berechtigung
habe, gegen den Verkauf vorzugehen, weil die SLAV-Guppe auf der einen Seite und die GRAWE und das Land Burgenland
auf der anderen Seite in gar keinem Wettbewerb zueinander stehen. Auch der Bgld. Landesrechnungshof (BLRH) hat
den Verkauf einer intensiven Überprüfung unterzogen. Im vorliegenden Rohbericht kam der BLRH zu dem Ergebnis,
dass auf Basis der erhaltenen Unterlagen und der im Rahmen der Prüfungshandlungen geführten Gespräche
die Zuschlagserteilung an die GraWe im Ergebnis grundsätzlich nachvollziehbar sei. Dies gerade in Berücksichtigung
von Kriterien wie Transaktionssicherheit, Vermeidung der Ausfallshaftung des Landes und der erforderlichen Kapitalerhöhung.
"Wir gehen davon aus, dass die Europäische Kommission auf Grund der vorgebrachten Argumente und Überlegungen
den Verkauf als unbedenklich qualifizieren wird und zu dem Ergebnis kommen wird, dass dieser Verkauf in Übereinstimmung
mit den EU-rechtlichen Vorschriften durchgeführt wurde", sagte Bieler. Die Hauptargumente gegen die Vorwürfe
der SLAV AG sind, dass das Verkaufsverfahren öffentlich und transparent und nicht diskriminierend entsprechend
den EU-Vorschriften durchgeführt wurde. Dabei hat ein offenes Bieterverfahren (Ausschreibungswettbewerb) stattgefunden
und die Kriterien, wie z.B. die Höhe des Kaufpreises, die Sicherheit der Kaufpreiszahlung, usw., wurden von
Anfang an bekanngegeben.
Als zweites Argument wurde angeführt, dass der SLAV AG zu jedem Zeitpunkt der Verkaufsverhandlungen bewusst
war, dass bestimmte Ausschlusskriterien zu erfüllen und durch Nachweise auch zu belegen sind. Bis zum letzten
Moment wurde der SLAV AG die Möglichkeit eingeräumt, die angekündigten Nachweise beizubringen. So
wurde zum Beispiel angekündigt, die Bank gemeinsam mit einem renommierten Bankinstitut erwerben zu wollen.
Ein derartiger Mitinvestor ist jedoch bis zum Schluss der Verhandlungen seitens der SLAV AG nicht gefunden worden.
Weiters wurde angekündigt, den notwendigen Refinanzierungsbedarf von 500 bzw. 750 Mio. bzw. 1 Milliarde Euro
durch neue Kreditlinien aufbringen zu können. Ein Nachweis darüber wurde bis Verhandlungsabschluss nicht
eingebracht.
Ein weiteres Kriterium war, das die SLAV AG angegeben hat, eine Kapitalerhöhung von 85 Millionen Euro bei
der Bank Burgenland vorzunehmen. Nach Durchrechnung der angebotenen Kapitalerhöhung ergab sich jedoch nur
eine Erhöhung von 17 Millionen Euro, die wesentlich unter den benötigten 40 Millionen Euro gelegen ist.
Auch die internationale Investmentbank HSBC, die beim Verkauf als Beraterfunktion Empfehlungen gegeben hat, hätte
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Verkauf an die SLAV AG unter den dargestellten Auspizien,
auch wenn sie als alleiniger Käufer auftreten sollten, nicht empfohlen werden kann. |