Ministerrat beschließt rasche Umsetzung der Wahlrechtsreform
Wien (bmeia) - "Auslandsösterreicher sind Pioniere des weltoffenen Österreichs und
in vielerlei Hinsicht Vermittler unseres Landes in der Welt. Es ist mir ein Anliegen, dass sie ihre demokratischen
Rechte bei österreichischen Wahlen wahrnehmen. Dazu müssen wir den Wahlvorgang bürgernäher
gestalten. Mit dem heutigen Beschluss der Bundesregierung, die Wahlrechtsreform umgehend in Angriff zu nehmen,
haben wir auch einen wichtigen Schritt in Richtung Vereinfachung des Wahlvorganges im Ausland gesetzt", sagte
Außenministerin Ursula Plassnik anlässlich des Beschlusses des Ministerrats am 14.03.
"Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass wir diese Verbesserung für die Auslandsösterreicher
klar im Regierungsprogramm verankern. Jetzt geht es um die rasche Umsetzung. Die Auslandsösterreicher sollen
schon bei den nächsten Wahlen von den Verbesserungen beim Wahlvorgang profitieren", fuhr Plassnik fort.
Um an Wahlen in Österreich teilnehmen zu können, müssen Auslandsösterreicher bisher ihre Stimmabgabe
von einem Notar oder einem anderen österreichischen Staatsbürger bezeugen lassen. Für viele Auslandsösterreicher
stellt dieses Erfordernis eine erhebliche Barriere dar, die sie von der Stimmabgabe abhält. "In Zukunft
wird das Beantragen, Ausfüllen und Abschicken der Wahlkarte genügen. Damit wird eine echte Briefwahl
möglich", sagte die Außenministerin.
Auch die automatische Streichung aus den Wählerevidenzen nach 10 Jahren stellt derzeit eine weitere Hürde
für Auslandsösterreicher dar. Dadurch konnten in der Vergangenheit Wahlkarten vielfach nicht beantragt
werden. "Auch dieses Hindernis wird nun beseitigt. Streichungen aus der Wählerevidenz werden nur mehr
mit Zustimmung der Auslandsösterreicher möglich sein", sagte die Außenministerin. |