Bundeskanzler berichtet über EU-Vorhaben in seinem Kompetenzbereich
Wien (pk) – "Aus österreichischer Sicht ist der Verfassungsvertrag der beste bisher ausgearbeitete
Versuch, die Europäische Union demokratischer, bürgernäher und effizienter zu machen." Daher
unterstützt Österreich die Bemühungen des deutschen Ratsvorsitzes, eine Lösung in dieser Frage
zu finden, und teilt auch grundsätzlich die Einschätzung, wonach die Substanz des Verfassungsvertrags
beibehalten werden sollte. Das betont Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in einem Bericht über die aktuellen
Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Kommission und des Rates in seinem Kompetenzbereich, den er gemeinsam
mit Frauenministerin Doris Bures kürzlich dem Parlament vorgelegt hat.
Der Bericht enthält unter anderem eine Auflistung der strategischen Prioritäten der EU-Kommission und
einen Überblick über aktuelle EU-Vorhaben in den Bereichen "Better Regulation", Datenschutz,
E-Government, Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten, Informationsgesellschaft, Kohäsionspolitik, Medienangelegenheiten
sowie Vergaberecht. Zudem gibt er eine Vorschau auf die geplanten EU-Gipfel im Jahr 2007.
Demnach wird sich insbesondere der Europäische Rat am 21./22. Juni in Brüssel umfassend mit dem EU- Verfassungsvertrag
beschäftigen. Rats-Vorsitzender Deutschland will bis dahin sämtliche Mitgliedstaaten konsultieren und
darauf basierend einen Bericht über den Stand der Beratungen und mögliche künftige Entwicklungen
vorlegen. Erklärtes Ziel der deutschen Präsidentschaft ist die Verabschiedung eines klaren Fahrplans
bezüglich der weiteren Vorgangsweise.
Bundeskanzler Gusenbauer erachtet, wie er in seinem Bericht an das Parlament festhält, weder eine Neuverhandlung
der seiner Meinung nach ausgewogenen institutionellen Regelungen des Verfassungsvertrags für erforderlich,
noch wäre es ihm zufolge akzeptabel, lediglich ein reduziertes Paket institutioneller Bestimmungen aus dem
Verfassungsvertrag herauszulösen, da Österreich auch einer Reihe nicht-institutioneller Elemente größte
Bedeutung beimisst. Man sei allerdings bereit, gezielte Verbesserungsvorschläge zu prüfen und könnte
sich etwa vorstellen, eine verstärkte Betonung der sozialen Dimension der EU zu unterstützen, zeigt er
einen gewissen Handlungsspielraum auf. Österreich befürwortet jedenfalls einen "ambitionierten Zeitplan"
– im Idealfall soll die EU-Verfassung, geht es nach der Regierung, rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen
Parlament im Juni 2009 und dem Amtsantritt der neuen EU-Kommission im selben Jahr in Kraft treten.
Insgesamt sind dem vorliegenden Bericht zufolge im Jahr 2007 drei Europäische Räte in Brüssel und
zwei informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs in Berlin bzw. Lissabon geplant, wobei sich der erste EU-Gipfel
Anfang März insbesondere mit Fragen der Energiepolitik, dem Klimawandel, der so genannten Lissabon-Strategie
für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa sowie dem Thema "Bessere Rechtssetzung" beschäftigt
hat. Weitere zentrale Themen in diesem Jahr werden – neben der EU-Verfassung – die Zusammenarbeit der EU-Staaten
bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der
illegalen Zuwanderung sowie die EU-Nachhaltigkeitsstrategie sein. Am 24./25. März treffen sich die Staats-
und Regierungschefs der EU-Staaten in Berlin, um anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen
Verträge an die Anfänge der EU zu erinnern und die Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses
zu unterstreichen.
Zentrales Projekt "Better Regulation"
Als strategische Prioritäten der EU-Kommission in den nächsten Monaten nennt der Bericht u.a. den Klimawandel,
die Modernisierung der Europäischen Wirtschaft, eine verstärkte Nachbarschaftspolitik und eine bessere
Bewältigung der Migrationsströme. Aber auch die Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung – "Better
Regulation" – zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sollen fortgesetzt
werden.
Unter diesem Titel sind etwa die Zusammenfassung von Rechtsakten, die Aufhebung obsoleter Regulierungen und der
Abbau von Verwaltungskosten zu verstehen, wobei für letztere bis zum Jahr 2012 eine Reduktion um 25 % angestrebt
wird. Gleichzeitig ist daran gedacht, in Diskussion stehende EU-Richtlinien, die wenig Chance auf eine Umsetzung
haben, zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuziehen. Dem Bericht zufolge plant die Kommission
im Rahmen ihres Kodifikationsprogramms, 2.000 Regulierungsakte zu 500 zusammenzufassen, wobei 85 Kodifikationsakte,
die 300 bestehende Akte ersetzen, bereits abgeschlossen sind. Von Seiten Österreichs werden die Aktivitäten
im Rahmen der europäischen Regulierungsreform begrüßt.
Auf dem Gebiet des Datenschutzes steht im heurigen Jahr u.a. ein neues Abkommen zwischen der Europäischen
Union und den USA über den Zugriff der amerikanischen Behörden auf Flugdatensätze (PNR) der europäischen
Fluglinien an, da das geltende Interimsabkommen nur bis 31. Juli 2007 gilt. Es gehe darum, eine Lösung zu
finden, die sowohl dem Zweck der Terrorismusbekämpfung als auch den Anforderungen des Datenschutzes gerecht
wird, sieht sich Österreich hier mit dem Ziel der Union einer Meinung. Weiters wird auf EU-Ebene über
datenschutzrechtliche Regelungen für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der EU-Länder
verhandelt, wobei laut Bericht mehrere Punkte, etwa die Weiterverarbeitung von Daten für andere Zwecke sowie
die Übermittlung von Daten an Drittstaaten und an internationale Organisationen, noch umstritten sind.
Was die Gleichstellungspolitik betrifft, sind im Jahr 2007 mehrere Konferenzen geplant. So steht etwa im April
in Berlin das Thema "Gender in der Forschung" zur Diskussion, im Juni kommt in Frankfurt das Thema "Gender-Budgeting"
auf die Agenda. Für das zweite Halbjahr plant die portugiesische Ratspräsidentschaft eine Konferenz zum
Thema Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen.
Schwerpunkte bei der Umsetzung der "Roadmap" der Europäischen Kommission für die Gleichstellung
von Frauen und Männern 2006 bis 2010 werden in nächsten Monaten die gleichen Chancen von Frauen und Männern
am Arbeitsmarkt, der Abbau von Geschlechterstereotypen und der Abbau von Benachteiligungen von Frauen mit Migrationshintergrund
sein. Auch plant die EU-Kommission den Aufbau eines EU-Netzwerkes von Frauen in wirtschaftlichen und politischen
Entscheidungspositionen.
Fernsehen ohne Grenzen
Im Rahmen der Themenkomplexe "Informationsgesellschaft" und "Medienangelegenheiten" wird auf
EU-Ebene 2007 u.a. über eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens im Bereich Frequenzregulierung
und über eine Adaptierung der Fernseh-Richtlinie verhandelt. Außerdem sollen der Bekämpfung der
Internet-Kriminalität und der Stärkung des mobilen Fernsehens (TV am Handy) besondere Aufmerksamkeit
gewidmet werden. Schwerpunkt der Initiative i2010 zur Entwicklung der Informationsgesellschaft ist heuer "eInclusion",
eine Strategie, die darauf abzielt, allen Menschen vergleichbare Rahmenbedingungen für die Teilnahme an der
Informationsgesellschaft zu bieten.
Zur geplanten Ausweitung des Frequenzhandels und zur verstärkten Verwertung von Frequenzen nach ökonomischen
Kriterien nimmt Österreich dabei, wie Bundeskanzler Gusenbauer im Bericht festhält, eine kritische Haltung
ein. Eine unreflektierte Anwendung dieses Prinzips könnte die Aufgaben des Rundfunks, insbesondere dessen
demokratische, kulturelle und soziale Rolle, gefährden, meint er und zeigt sich auch bezüglich der Schaffung
einer Europäischen Regulierungsbehörde bzw. der möglichen Aufhebung von Entscheidungen nationaler
Regulierungsbehörden durch die Europäische Kommission skeptisch. Ein besonderes Anliegen Österreichs
ist zudem die Beibehaltung der geltenden Regelungen zu "Must Carry", also der Verpflichtung von Kabelnetzbetreibern,
im Interesse der Allgemeinheit bestimmte Programme zu verbreiten.
Auch in Zusammenhang mit Handy-TV warnt das Bundeskanzleramt vor der rein kommerziellen Vergabe von entsprechenden
Verbreitungsfrequenzen, auch wenn Österreich dem Bericht zufolge grundsätzlich alle Bestrebungen zur
Einführung von attraktivem Mobilfunk-TV unterstützt. Die Europäische Kommission macht sich auf diesem
Gebiet etwa Gedanken über die Gewährleistung harmonisierter Frequenzen in ausreichendem Umfang und über
technische Aspekte und Normung.
In Bezug auf die geplante Adaptierung der Fernseh-Richtlinie der EU hält Österreich laut Bericht die
verpflichtende Förderung europäischer Werke im Bereich der so genannten "nicht-linearen" Dienste
(z.B. "Video on Demand") für "überschießend". Außerdem werden Bedenken
hinsichtlich der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie und der geplanten Regelungen zum Product-Placement
geäußert.
Auf dem Gebiet der "Kohäsionspolitik" wird für 2007 der vierte Bericht der EU-Kommission erwartet.
Ziel dieser Politik ist es, durch gezielte Förderungen wirtschaftliche und soziale Unterschiede innerhalb
der Unionsgrenzen zu verringern, wobei verschiedene Fördertöpfe – Kohäsionsfonds, Strukturfonds
– zur Verfügung stehen.
Im Bereich "Vergaberecht" lehnt Österreich neue EU-Regelungen sowohl für die Beschaffung von
Verteidigungsgütern als auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bzw. für Public-Privat-Partnership-Modelle
ab. |