Zahl der Berufskrankheiten weiter steigend  

erstellt am
14. 03. 07

Arbeitsinspektion legt Tätigkeitsbericht für 2005 vor
Wien (pk) - Dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2005 ist zu entnehmen, dass 310 ArbeitsinspektorInnen (240 männliche, 70 weibliche) bei etwa 72.700 Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen 168.100 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten durchgeführt haben. Fast drei Fünftel aller Tätigkeiten waren Besichtigungen, die 55.900 Arbeitsstätten und 14.300 Unternehmen auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen betrafen. Zusätzlich zu diesen Besichtigungen führten die Arbeitsinspektoren rund 1.800 Lenkerkontrollen durch und nahmen an 20.900 behördlichen Verhandlungen (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen) teil. Darüber hinaus wurden 34.300 Beratungen und Beurteilungen durchgeführt und 13.700 sonstige Tätigkeiten (z.B. Teilnahme an Schulungen und Tagungen) vorgenommen.

Die Arbeitsinspektion führte im Berichtsjahr als Schwerpunktaktionen eine Kampagne im Bauwesen durch; Zielgruppe waren Klein- und Mittelbetriebe, die im Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte der ArbeitnehmerInnen beraten und überprüft wurden.

Beendet wurde die über fünf Jahre laufende Kampagne "Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien". Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass alle Bäckereien in Österreich über die Basisanforderung informiert wurden, sich die technische Ausstattung der Bäckereien verbessert hat, sich das Verhalten geändert hat (z.B. Mehlsieben statt Mehlwerfen und Simperlstauben mit Staubbeutel) und sich die Mehlstaubbelastung in vielen Backstuben gesenkt hat.

Bei fast einem Drittel aller besichtigten Arbeitsstätten und Unternehmen, die auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen tätig waren, wurden Übertretungen der Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes festgestellt. Trotz des relativ großen Umfanges der Übertretungen mussten nur 1.971 Strafanzeigen an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden erstattet werden. Außerdem mussten in 17 Fällen wegen unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit Sofortverfügungen vor Ort zum Schutz der gefährdeten ArbeitnehmerInnen getroffen werden.

Laut den Daten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gab es 2005 103.029 anerkannte Arbeitsunfälle, davon waren zu 79 % Männer und zu 21 % Frauen betroffen; 124 Arbeitsunfälle verliefen tödlich. Der Bericht stellt auch einige bemerkenswerte Arbeitsunfälle dar. So gab es Verbrennungen durch Verpuffung in einem Kesselwaggon, den tödlichen Absturz bei Dachdeckerarbeiten, den Absturz bei Dachsanierungsarbeiten, Verbrennungen durch heißes Zementmehl, tödliche Verletzungen bei der Leitschienenmontage und eine Verletzung beim Befüllen eines Bohrhammer-Akkumulators.

2005 wurden 1.146 Krankheitsfälle als Berufskrankheitsfälle von der AUVA anerkannt. Davon betroffen waren 908 männliche und 238 weibliche Beschäftigte; in 58 Fällen verliefen die Berufskrankheiten tödlich. So wie in den Berichtsjahren zuvor nahm die Zahl der anerkannten Berufskrankheitsfälle laut AUVA 2005 weiter zu. Eine Ursache dafür ist, dass die Zahl der Gehörschäden durch Lärmeinwirkung gestiegen ist. Sie übertrifft bereits seit vier Jahren die Anzahl der Hauterkrankungen und steht bei den Berufserkrankungen an erster Stelle.

Bei den Arbeitsinspektoraten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet, die die telefonische Erreichbarkeit von ArbeitsinspektorInnen außerhalb der Dienstzeit sicherstellt. Diese können in dringenden Fällen rund um die Uhr kontaktiert werden.
 
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