Arbeitsinspektion legt Tätigkeitsbericht für 2005 vor
Wien (pk) - Dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2005 ist zu entnehmen,
dass 310 ArbeitsinspektorInnen (240 männliche, 70 weibliche) bei etwa 72.700 Arbeitsstätten, Baustellen
und auswärtigen Arbeitsstellen 168.100 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten durchgeführt haben.
Fast drei Fünftel aller Tätigkeiten waren Besichtigungen, die 55.900 Arbeitsstätten und 14.300 Unternehmen
auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen betrafen. Zusätzlich zu diesen Besichtigungen führten
die Arbeitsinspektoren rund 1.800 Lenkerkontrollen durch und nahmen an 20.900 behördlichen Verhandlungen (z.B.
gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen) teil. Darüber hinaus wurden 34.300 Beratungen und
Beurteilungen durchgeführt und 13.700 sonstige Tätigkeiten (z.B. Teilnahme an Schulungen und Tagungen)
vorgenommen.
Die Arbeitsinspektion führte im Berichtsjahr als Schwerpunktaktionen eine Kampagne im Bauwesen durch; Zielgruppe
waren Klein- und Mittelbetriebe, die im Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte der ArbeitnehmerInnen
beraten und überprüft wurden.
Beendet wurde die über fünf Jahre laufende Kampagne "Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien".
Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass alle Bäckereien in Österreich über die Basisanforderung
informiert wurden, sich die technische Ausstattung der Bäckereien verbessert hat, sich das Verhalten geändert
hat (z.B. Mehlsieben statt Mehlwerfen und Simperlstauben mit Staubbeutel) und sich die Mehlstaubbelastung in vielen
Backstuben gesenkt hat.
Bei fast einem Drittel aller besichtigten Arbeitsstätten und Unternehmen, die auf Baustellen und auswärtigen
Arbeitsstellen tätig waren, wurden Übertretungen der Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes festgestellt.
Trotz des relativ großen Umfanges der Übertretungen mussten nur 1.971 Strafanzeigen an die zuständigen
Verwaltungsstrafbehörden erstattet werden. Außerdem mussten in 17 Fällen wegen unmittelbar drohender
Gefahr für Leben und Gesundheit Sofortverfügungen vor Ort zum Schutz der gefährdeten ArbeitnehmerInnen
getroffen werden.
Laut den Daten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gab es 2005 103.029 anerkannte Arbeitsunfälle, davon
waren zu 79 % Männer und zu 21 % Frauen betroffen; 124 Arbeitsunfälle verliefen tödlich. Der Bericht
stellt auch einige bemerkenswerte Arbeitsunfälle dar. So gab es Verbrennungen durch Verpuffung in einem Kesselwaggon,
den tödlichen Absturz bei Dachdeckerarbeiten, den Absturz bei Dachsanierungsarbeiten, Verbrennungen durch
heißes Zementmehl, tödliche Verletzungen bei der Leitschienenmontage und eine Verletzung beim Befüllen
eines Bohrhammer-Akkumulators.
2005 wurden 1.146 Krankheitsfälle als Berufskrankheitsfälle von der AUVA anerkannt. Davon betroffen waren
908 männliche und 238 weibliche Beschäftigte; in 58 Fällen verliefen die Berufskrankheiten tödlich.
So wie in den Berichtsjahren zuvor nahm die Zahl der anerkannten Berufskrankheitsfälle laut AUVA 2005 weiter
zu. Eine Ursache dafür ist, dass die Zahl der Gehörschäden durch Lärmeinwirkung gestiegen ist.
Sie übertrifft bereits seit vier Jahren die Anzahl der Hauterkrankungen und steht bei den Berufserkrankungen
an erster Stelle.
Bei den Arbeitsinspektoraten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet, die die telefonische Erreichbarkeit von ArbeitsinspektorInnen
außerhalb der Dienstzeit sicherstellt. Diese können in dringenden Fällen rund um die Uhr kontaktiert
werden. |