Verbrauchssteuern auf Dieselkraftstoff führen zu Wettbewerbsverzerrungen
im Transportsektor:
Brüssel (eu-int) - Das Steuergefälle bei LKW-Diesel ("Dieselkraftstoff für
gewerbliche Zwecke") führt im liberalisierten Binnenmarkt für den Transportsektor zu Wettbewerbsverzerrungen.
Die Folge sind "Tanktourismus" und negative Auswirkungen auf die Umwelt, weil LKW-FahrerInnen ihre Fahrtrouten
ändern, um von den niedrigen Steuersätzen in einigen Mitgliedstaaten zu profitieren. Der Kommissionsvorschlag
zielt auf eine Verringerung dieses Steuergefälles ab, bei gleichzeitiger Reduzierung der Umweltschäden.
"Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die jetzt vollständig liberalisierten europäischen
Transportmärkte die extremen Unterschiede in den Verbrauchssteuern der Mitgliedstaaten auf LKW-Diesel nicht
länger leisten können. Diese Unterschiede führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen
Unternehmen, die auf denselben Märkten miteinander konkurrieren, und sie bedrohen Arbeitsplätze",
erklärte László Kovács, Kommissar für Steuern und Zollunion. "Gleichzeitig
muss jeder Vorschlag zum Gütertransport auf der Straße zur Reduktion der Treibhausgasemissionen dieses
Sektors beitragen, da allein dieser Sektor für 19,3 % der CO2-Emissionen in der EU-25 verantwortlich
ist. Ich bin deshalb sehr zufrieden, dass der Vorschlag auch die Umwelt schützen hilft, weil LKW-FahrerInnen
deutlich weniger überflüssige Kilometer fahren werden, nur um billigeren Diesel zu tanken."
Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates sollen die durch die extrem unterschiedliche Besteuerung von
Diesel für gewerbliche Zwecke verursachten Wettbewerbsverzerrungen im Transportsektor abgebaut werden.
Ein weiteres Ziel ist der Abbau des Tanktourismus im Transportsektor, die Senkung des Kraftstoffverbrauchs in der
EU und somit mehr Schutz für die Umwelt.
Gründe für den Vorschlag
Verbrauchssteuern auf Kraftstoff machen bis zu 18 % der laufenden Kosten im Transportgeschäft aus.
Im liberalisierten Markt mit scharfem Wettbewerb bedeutet das derzeit, dass sich Unterschiede bei den Betriebskosten
aufgrund unterschiedlich hoher nationaler Steuern stärker auswirken.
Mit einer einzigen Tankfüllung legt ein großer LKW heute zwischen 1500 und 3000 km zurück. Das
bedeutet, dass international tätige oder in Grenznähe zu einem Niedrigsteuerland ansässige Transportunternehmen
im Vorteil sind, weil sie in den Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Steuern tanken und die beträchtlichen
Unterschiede zwischen den nationalen Verbrauchssteuern auf Diesel nutzen. Das verzerrt den Wettbewerb im Transportsektor
erheblich.
Diese Form der Steuerplanung hat auch Auswirkungen auf die Umwelt. Studien zufolge legen Transportunternehmen Millionen
zusätzlicher Kilometer zurück, nur um die niedrigere Besteuerung auszunutzen. In weiterer Folge hat das
auch negative Auswirkungen auf die Budgets der Mitgliedstaaten, die eine relativ hohe Verbrauchssteuer auf Diesel
einheben.
Daher schlägt die Kommission zum Abbau des Steuergefälles bei gewerblich genutztem Diesel für den
Transportsektor vor, den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zu geben, um zwischen Steuersätzen für gewerblich
genutzten und nicht gewerblich genutzten Diesel zu unterscheiden. Deshalb können nun alle Mitgliedstaaten
die Besteuerung gewerblich genutzten Dieselkraftstoffs unter das bei ihnen am 1. Jänner 2003 geltende Steuerniveau
senken, sofern die Mindeststeuersätze eingehalten werden und die steuerliche Belastung - durch die Einführung
von Straßenbenutzungsgebühren - gleich bleibt.
Weiters sieht der Vorschlag vor, den Mindestverbrauchssteuersatz in zwei Schritten von 302 auf zunächst 359
EUR und im Jahr 2014 auf 380 EUR je 1000 l zu erhöhen und so Wettbewerbsverzerrungen und Umweltschäden
zu reduzieren.
Der Vorschlag sieht außerdem vor, dass in keinem Mitgliedstaat für nicht gewerblich genutzten Diesel
und für unverbleites Benzin niedrigere Steuersätze gelten dürfen als für gewerblichen Dieselkraftstoff.
Eine niedrigere Besteuerung dieser anderen beiden Kraftstoffe würde eine Benachteiligung des gewerblich genutzten
Dieselkraftstoffs bedeuten, ohne dass es dafür einen stichhaltigen (umweltpolitischen oder wirtschaftlichen)
Grund gibt.
Hintergrund
Im Weißbuch "Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 - Weichenstellung für die Zukunft"
wird festgestellt, dass - nach der Liberalisierung des Straßentransportsektors - die nichtharmonisierte Kraftstoffbesteuerung
das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes immer stärker zu behindern scheint.
2002 wurde ein erster Vorschlag zur Besteuerung von Dieseltreibstoff für gewerbliche Zwecke vorgelegt. 2005
wurde dieser Vorschlag zurückgezogen, nachdem die Kommission angekündigt hatte, legistische Maßnahmen
auf der Grundlage der Ergebnisse einer umfassenden Folgenabschätzung vorzulegen.
In ihrer jüngsten Mitteilung "Europa bewegen - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent"
kündigte die Kommission eine Überprüfung an, "wie übermäßige Unterschiede
bei der Kraftstoffbesteuerung verringert werden können". Außerdem betonte sie, dass "internationale
Umweltverpflichtungen, einschließlich derer im Rahmen des Kyoto-Protokolls, … in die Verkehrspolitik integriert
werden (müssen)".
In ihrer Mitteilung "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial erschließen" hat die
Kommission ihre Absicht bekräftigt, 2007 eine Sonderregelung für die Besteuerung gewerblich genutzten
Diesels vorzulegen.
Die geltenden EU-Bestimmungen über die Besteuerung von Energieerzeugnissen sind in der 2003 verabschiedeten
Energiesteuerrichtlinie geregelt. |