Nach UVS-"Feinstaub-Erkenntnis" gilt für den "Tatort Autobahn":
Graz (lk) - Unbestritten sind die nachvollziehbaren Erfolge in den Bereichen Feinstaubreduktion
und Verkehrsicherheit, die sich durch die Tempobeschränkungen in den steirischen Feinstaub-Sanierungsgebieten
ergaben. Umstritten war die „gehörige" Kundmachung der Verordnung, der Unabhängige Verwaltungssenat
(UVS) hat bekanntlich am 12. März entschieden, die Steiermärkische Landesverwaltung zieht nun daraus
die Konsequenzen. Landesamtsdirektor Dr. Gerhard Ofner: „Sämtliche laufenden Verfahren, die Vorfälle
nach dem IG-L betreffen, ob Anonymverfügung, Strafverfügung oder Straferkenntnis, werden sofort eingestellt,
Einzahlungen brauchen nicht vorgenommen und Fristen nicht gewahrt werden."
Schon am Vormittag des 13.03. tagte zum ersten Mal eine vom Landesamtsdirektor eingesetzte Arbeitsgruppe, der unter
anderem auch die Bezirkshauptleute der Bezirke Graz-Umgebung, Weiz und Leibnitz angehören. Diese Gruppe hat
in erster Linie die Aufgabe, Entscheidungsgrundlagen dafür auszuarbeiten, wie in jenen Fällen vorgegangen
werden soll, wo Strafbeträge bezahlt worden sind. Landesamtsdirektor Dr. Gerhard Ofner: „Die von mir eingesetzte
Arbeitsgruppe wird die rechtlichen und administrativen Möglichkeiten einer Rückzahlung und den damit
verbundenen erforderlichen Verwaltungsaufwand genau untersuchen. Am kommenden Freitag um 12.00 Uhr wird dann das
Ergebnis dieser Untersuchungen am Tisch liegen. Daran wird sich dann die weitere Vorgangsweise orientieren."
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