Kleines Land - wirkungsvolle Vertretung
Wien (pk) - Wie schon in den vorangegangenen Jahren legen auch heuer die Vorarlberger Bundesräte wieder
einen Tätigkeitsbericht vor. Der Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss (V), unter dessen Federführung
dieser Rückblick auf das Jahr 2006 verfasst wurde, sowie die Bundesräte Edgar Mayer (V) und Reinhold
Einwallner (S) kommen dabei zu dem Schluss, dass die Interessen des Landes im Bundesrat nach besten Kräften,
weitgehend gemeinsam und daher auch wirkungsvoll vertreten wurden. Die detaillierte statistische Darstellung der
parlamentarischen Arbeit mache deutlich, dass die Wirksamkeit der Vertretung von Landesinteressen nicht von der
Zahl der Landesvertreter abhängig ist. So seien nahezu ein Drittel aller parlamentarischen Anfragen von den
drei Vorarlberger Bundesräten eingebracht worden, auch hinsichtlich der Zahl der Wortmeldungen liege Vorarlberg
im vorderen Bereich, heißt es dazu.
Was die Beschlüsse des Bundesrates betrifft, kam es in 46 von 184 Fällen zu einem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten
der drei Vorarlberger Mandatare. Der Bericht erklärt dies vor allem mit dem Umstand, dass zwei Bundesräte
über Vorschlag der ÖVP und ein Bundesrat über Vorschlag der SPÖ, also von einer Oppositionsfraktion,
entsandt wurden. Dessen ungeachtet sei aber das im Interesse des Landes intensiv genutzte Interpellationsrecht
in der Regel gemeinsam ausgeübt worden, auch sei den sechs wegen der Betroffenheit von Länderzuständigkeiten
zustimmungspflichtigen Gesetzesbeschlüssen gemeinsam zugestimmt worden, betonen die Verfasser weiters.
Verfassungsreform: Wie wichtig ist den Ländern der Bundesrat?
Der Bericht erinnert überdies daran, dass der Besondere Ausschuss des Nationalrates zur Beratung des
Konvents-Ergebnisses ebenso wenig wie der Österreich-Konvent selbst zu einer Übereinstimmung über
eine Verfassungsreform und damit auch zu einer neuen Regelung der Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung
gefunden hatte. Bedauert wird dabei auch, dass in und zwischen den Ländern kein Einvernehmen über diesbezügliche
gesetzliche Vorschläge besteht.
Wenn nach der Bildung der großen Koalition die Zweidrittelmehrheit zu Verfassungsänderungen ohne entsprechendes
Einvernehmen mit den Ländern eingesetzt werde, dann werde sich noch mehr als in den letzten Jahren die Frage
stellen, ob sich die Bundesräte vorrangig ihren Parlamentsklubs oder ihren Ländern verpflichtet fühlen,
geben die Verfasser zu bedenken. Die Antwort darauf werde in erster Linie davon abhängen, wie wichtig den
Landtagen die Wahrung ihrer Interessen durch den Bundesrat ist. Denn letztlich seien die Stellung des Bundesrates
als Länderkammer der Bundesgesetzgebung, seine Zusammensetzung und die enge Kooperation mit den Ländern
nichts anderes als ein Spiegelbild des Durchsetzungswillens der Länder, heißt es dazu mahnend im Bericht |