Innsbruck (rms) - Die Stadt Innsbruck schreibt den „Arthur-Haidl-Preis“ für
das Jahr 2007 aus. Der Preis wurde von der Stadt Innsbruck im Jahr 2004 im Namen von Dr. Roswitha Stiegner, Tochter
des ehemaligen Innsbrucker Vizebürgermeisters und Landesjugendreferenten Reg.-Rat Arthur Haidl, gestiftet
und erstmals vergeben.
Dr. Stiegner hat genau festgelegt, dass dieser Preis, den sie nach wohldurchdachter Überlegung im Andenken
an ihren Vater gestiftet hat, ausschließlich für Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend,
Traditionspflege, Bildung oder Geisteswissenschaften in Frage kommt. Allen eingereichten Projekten muss auch gemeinsam
sein, dass sie für das Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck sowie Tirols einen außerordentlichen Beitrag
geleistet haben.
Die äußerst großzügige Schenkung in der Höhe von 250.000 Euro hatte die Stadt Innsbruck
zinsengünstigst angelegt. Die Zinsen fließen nun entsprechend dem Willen der Spenderin in diesen Preis,
der einmal jährlich ausgeschrieben wird. Die Veranlagungsform garantiert eine gleich bleibende Höhe des
Gesamtpreises (9000 Euro) bis Oktober 2013.
Einreichfrist ist der 15. Mai 2007.
Erster Preisträger war der junge Innsbrucker Literat, Mag. Thomas Schafferer. 2005 ging der Preis
an Roland Mauermair und 2006 an Florian Hackspiel.
Wer kann sich bewerben?
Um den „Arthur-Haidl-Preis der Stadt Innsbruck“ können sich Einzelpersonen aber auch so genannte „juristische
Personen“ bewerben (z.B.: Vereine, Initiativen mit weit reichenden Wirkungskreis, u.a.). Einzelpersonen dürfen
das 33. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Einreichschlusses noch nicht vollendet haben. Sie müssen EU-Staatsbürger
sein und ihren (Wohn)Sitz seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck
oder seit mindestens zehn Jahren im Gebiet von Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol) haben. Vereine, Initiativen
u. Ä. können ab ihrem 3. Bestandsjahr Projekte oder Vorhaben zur Einreichung bringen Die Einreichung
für einen Dritten/eine Dritte ist möglich.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizuschließen: Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, ggf.
Titel, Telefonnummer, ein Foto, Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes z. B. auch in Form
eines Reisedokuments, Nachweis des Hauptwohnsitzes in Innsbruck bzw. in Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol),
Nachweis der finanziellen Situation des Bewerbers in geeigneter Art und Weise, ggf. Nachweis über den Studienerfolg,
Dokumentation bisher geleisteter Projekte und Arbeiten (z. B. in Form von Publikationen, Exponaten, Werken, Presseartikeln,
Webseiten etc.) sowie ein Motivationsschreiben, warum sich der Preisträger für den Preis bewirbt.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Die Preisvergabe wird von einer Jury, bestehend aus dem Magistratsdirektor, der Leiterin des Kulturamtes
und dem Rektor der Leopold-Franzens-Universität vorberaten. Über die endgültige Vergabe entscheidet
ausschließlich die Bürgermeisterin. Sie hat auch das Recht, die Preisvergabe ohne Angabe von Gründen
gegebenenfalls für ein Jahr auszusetzen. Die Überreichung des Arthur-Haidl-Preises wird im Rahmen eines
Festaktes erfolgen.
Einreichadresse: Stadt Innsbruck; Büro des/der Bürgermeister/in, Rathaus, Maria-Theresien-Straße
18, A-6010 Innsbruck.
Einreichfrist ist der 15. Mai 2007. |