Berger:
Justiz erhält erstmals seit zehn Jahren wieder mehr Planstellen
Sicherheit und Gerechtigkeit sind erste Aufgaben der Justiz
Wien (sk) - "Die Justiz erhält erstmals seit zehn Jahren wieder mehr Planstellen",
zeigte sich Justizministerin Maria Berger am 22.03. im Nationalrat erfreut. In der Vergangenheit, so Berger, seien
nämlich fünf Prozent der Stellen gekürzt worden - bei einem gleichzeitigen Anstieg der Häftlingszahlen
um 30 Prozent. Außerdem werde die Justiz hinkünftig auch beim Sachaufwand mehr Möglichkeiten haben.
Sie kündigte zudem verstärkte Hilfe für Opfer von Kriminalität sowie eine Rückzahlung
der Schulden, "die sich in den letzten Jahren im Justizministerium angehäuft haben", an. Berger
bedankte sich in diesem Zusammenhang bei Bundeskanzler Gusenbauer und Beamtenministerin Bures, "die diese
Aufstockung ermöglicht haben". Die Justizministerin warnte vor überfüllten Haftanstalten, "die
per se eine Gefahr bedeuten", und wird sich für mehr Sicherheit im Strafvollzug einsetzen. Denn eines
steht für Berger fest: "Die erste Aufgabe der Justiz ist es, für Sicherheit und Gerechtigkeit in
Österreich zu sorgen".
In der Debatte um den Umgang mit Sexualstraftätern erinnerte Berger daran, dass es seit einer Gesetzesänderung
im Jahre 2004 keine Mindeststrafen mehr für sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person gibt. Sie kann sich
in diesem Fall sowie im Falle von "geschlechtlicher Nötigung" die Einführung von Mindeststrafen
vorstellen. Die Justizministerin betonte zudem die Bedeutung der Therapie von Sexualstraftätern: "Bei
therapierten Tätern sind die Rückfälle beeindruckend niedrig". "Es gibt bei Erziehern,
Lehrern oder Kindergärtnern ein sehr gutes Informationssystem, sodass Sexualstraftäter nicht mit Kindern
und Jugendlichen in Berührung kommen", erklärte Berger. Sie warnte davor, "von Einzelurteilen
auf Fehlentwicklungen in der Justiz zu schließen" Bezüglich der Polemik der Opposition appellierte
Berger, "die Gewaltentrennung ernst zu nehmen". Die Gesetzgebung habe darin ebenso ihre Rolle wie die
unabhängige Justiz. "Die Forderung an mich, in die unabhängige Rechtssprechung einzugreifen, ist
eine Aufforderung, verfassungswidrig zu handeln", teilte Berger in Richtung BZÖ mit. Derartiges höre
sie gar nicht gerne. Sie verwehrt sich auch dagegen, "Richtern zu unterstellen, dass sie gesetzeswidrig gehandelt
haben".
"In Wien werden über 350 Haftplätze in einem Jugendkompetenzzentrum geschaffen", begrüßte
Berger, die allerdings beklagt, dass der Jugendgerichtshof geschlossen worden sei. |
Fekter: Null Toleranz mit Sexualstraftätern!
ÖVP-Justizsprecherin bringt Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen
zur Verbesserung des Sanktionensystems, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte, ein
Wien (övp-pk) - Das Sexualstrafrecht wurde 2001 und 2004 verschärft. Nun wollen wir wissen,
ob die Richterinnen und Richter diese Verschärfungen nachvollzogen haben und auch entsprechend höhere
Strafen verhängen. Das erklärte ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Theresia Fekter, am 22.03. in der
Sondersitzung des Nationalrates und zeigte sich erfreut, dass mittlerweile auch die SPÖ Verschärfungen
im Sexualstrafrecht als richtigen Weg sieht und ein gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ
möglich wurde, den Fekter im Zuge ihrer Rede eingebracht hat.
"Die Bevölkerung wissen wir auf unserer Seite. Die Österreicherinnen und Österreicher sprechen
sich in überwiegender Mehrheit für hohe Strafen für Sexualstraftäter aus", verwies Fekter
in der Folge auf eine neue Umfrage, die diese Meinung bestätigt:
- Auf die Frage "Sollen die Strafen für Sexualstraftäter, insbesondere bei Kindesmissbrauch und
Kinderpornographie, erhöht werden?" antworteten 87,7 Prozent der Befragten mit Ja. "Bezeichnend"
ist für Fekter dabei, dass Frauen mit 91 Prozent und Männer mit 83 Prozent für eine solche Straferhöhung
sind. Im Altersvergleich sprachen sich von den Jüngeren bis 29 Jahre 90 Prozent für eine Verschärfung
aus, von der älteren Bevölkerung sind es 84 Prozent.
- Auf die Frage "Soll bei verurteilten Straftätern wegen Kindesmissbrauch ein Berufsverbot verhängt
werden, wenn Kontakte mit Kindern möglich sind?" antworteten 78 Prozent mit Ja. "Daraus ist ersichtlich,
dass die aktuelle Debatte in der Bevölkerung hohe Zustimmung erfährt und breiter gesellschaftlicher Konsens
darüber besteht, dass Sexualdelikte keine Kavaliersdelikte sind", so Fekter.
Der von Fekter gemeinsam mit SPÖ-Justizsprecher Jarolim eingebrachte Entschließungsantrag befasst
sich auch mit dem Thema der bedingten Entlassung. "Die ÖVP begrüßt die bedingte Entlassung,
wenn sie mit Auflagen verbunden ist. Eine solche Auflage kann eine Therapie sein, aber auch eine richterliche Weisung,
etwa manche Plätze oder bestimmten Umgang zu meiden. Das kommt einem Berufsverbot bereits recht nahe",
so die ÖVP-Justizsprecherin.
Darüber hinaus poche die ÖVP auf eine rasche Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Rückfallstatistik.
Nicht akzeptabel sei außerdem, dass derzeit zwei Drittel der angezeigten Straftaten von der Staatsanwaltschaft
nicht weiterverfolgt werden und nur ein Drittel zu Bericht gebracht wird. "Das ist ein unbefriedigender Zustand",
sagte Fekter und forderte dementsprechend eine Einstellungsstatistik, die im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung
auch vorgesehen sei. Im Entschließungsantrag seien auch Verschärfungsmaßnahmen enthalten, die
für jene Delikte gelten sollen, die qualvoll über einen langen Zeitraum immer wieder begangen werden.
"Dieses Martyrium der Betroffenen muss zu einer Verschärfung der Strafen führen."
"Wir wissen uns einig mit der Gesellschaft: Null Toleranz mit Sexualtätern", so Fekter.
In diesem Sinne lautet der Entschließungsantrag:
Die Frau Bundesminister für Justiz wird ersucht, die Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte einer
eingehenden Evaluierung zu unterziehen und zwar:
- insbesondere die tatsächlich ausgemessenen Strafen unter Berücksichtigung der durch den Gesetzgeber
vorgenommenen Verschärfung der Strafdrohungen;
- die Frage der Entwicklung der Häufigkeit der bedingten Entlassungen von wegen Sexualdelikten verurteilten
Straftätern unter besonderer Berücksichtigung der Rückfallshäufigkeit.
Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, die im Regierungsprogramm vorgesehene Einstellungsstatistik
sowie die ebenfalls in Aussicht genommenen Rückfallstatistiken rasch zu verwirklichen.
Die Frau Bundesminister für Justiz wird schließlich ersucht, die im Regierungsübereinkommen
vorgesehene Strafschärfung für lang anhaltende und qualvolle Freiheitsbeschränkungen und Gewaltausübung
rasch umzusetzen und dem Parlament ehest möglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf zukommen zu lassen.
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