Wien (pk) - Am 22.03. verabschiedete der Finanzausschuss ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland ( 2
d.B.) sowie Änderungen in den bestehenden Verträgen mit Schweden ( 27 d.B.) und Slowenien ( 28 d.B.).
In Antworten auf Detailfragen der Abgeordneten erläuterte Finanzstaatssekretär Matznetter: Im Vertrag
mit Schweden wird die "Doppelnichtbesteuerung" bei der Veräußerung von Beteiligungen nach
einem Wohnsitzwechsel von Schweden nach Österreich ausgeschlossen. Mit Slowenien wurde für Lizenzgebühren
eine einheitliche Quellensteuer von 5 % sowie Steuerfreiheit für Zinsen vereinbart, die von einem Vertragsstaat
oder der Zentralbank gewährt werden; dasselbe soll bei der Verzinsung von Darlehen der Österreichischen
Kontrollbank gelten. |