Club will klare gesetzliche Regelung für Verhalten bei Stau auf der Autobahn
Wien (öamtc) - Im Schneechaos zu Wochenbeginn gab es für Einsatzkräfte oft kein Weiterkommen.
Der ÖAMTC unterstützt den Vorstoß des Roten Kreuzes zur gesetzlichen Verankerung einer "Rettungsgasse"
für Einsatzfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung. "Die Verpflichtung auf der Straße Platz
zu schaffen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert, gibt es zwar bereits. Was aber fehlt, ist eine klare gesetzliche
Anweisung, wie eine 'Rettungsgasse' zu bilden ist und auf welcher Seite man Platz machen muss", sagt ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer.
In Österreich ist es derzeit üblich, dass Einsatzfahrzeuge bei Stau den Pannenstreifen benutzen. Dieser
ist aber oft zu schmal oder unterbrochen. In Deutschland oder der Schweiz hat sich das Prinzip der "Rettungsgasse"
bewährt. "Das System funktioniert tadellos. Im Falle einer Staubildung muss in Deutschland auf einer
dreispurigen Autobahn zwischen der linken und mittleren Spur Platz für Einsatzfahrzeuge gemacht werden",
erklärt Hoffer. "Sind zwei Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden, muss in der Mitte der Richtungsfahrbahn
eine freie Gasse gebildet werden, wenn der Verkehr stockt."
"Wichtig ist, dass sich das in den Köpfen der Autofahrer verankert und sich Fahrzeuglenker schon bei
der Bildung eines Verkehrsstaus so verhalten bzw. einordnen, dass die Rettungsgasse zur Verfügung steht. Wenn
bereits alles steht, ist es meist zu spät", sagt der ÖAMTC-Jurist. Abschließend erinnert der
Club daran, dass unerlaubtes Befahren des Pannenstreifens zu einer Vormerkung im Führerscheinregister führen
kann, wenn dadurch das Weiterkommen eines Einsatzfahrzeuges behindert wird. Der Rahmen für Geldstrafen reicht
bis 2.180 Euro. |