Staatssekretär Hans Winkler im parlamentarischen Ausschuss für Menschenrechte
Wien (bmeia) - "Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte ist ein stetes Anliegen
der Österreichischen Außenpolitik. Menschenrechtsthemen, wie auch konkrete Einzelfälle, werden
immer wieder systematisch auf allen Ebenen in unseren bilateralen Kontakten mit Drittstaaten angesprochen. Dabei
sind starke internationale Mechanismen im Rahmen der EU, der Vereinten Nationen, der OSZE sowie des Europarates
eine unabdingbare Voraussetzung" sagte Staatsekretär Winkler am 20.03. anlässlich einer Aussprache
über aktuelle Fragen im Ausschuss für Menschenrechte.
"So ist es einem österreichischen Vorstoß zu verdanken, dass Menschenrechte, insbesondere die Rechte
von Frauen und Kindern, von nun an in allen relevanten Mandaten der EU-Sonderbeauftragten für Krisenregionen
integriert wurden" unterstrich der Staatssekretär. Im Zuge der Erneuerung der Mandate, die am 1. März
2007 in Kraft getreten sind, erhielten alle EU-Sonderbeauftragte den Auftrag, in ihren Kontakten mit den Parteien
und ihren Berichten auf die Situation der Menschenrechte einzugehen und Frauen als Partnerinnen in Friedensprozesse
einzubeziehen.
In Bezug auf die Anfang März eröffnete EU-Grundrechteagentur betonte Winkler: "Eine wichtige Hauptaufgabe
der Agentur liegt darin, die Einhaltung der Grundrechte bereits im EU- Gesetzgebungsprozess, somit bevor EU-Rechtsakte
in Kraft treten, zu überprüfen. Damit wird eine wesentliche Lücke im europäischen Menschenrechtsschutz
gefüllt und eine wichtige Arbeit im Bereich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fortgesetzt. Vielen Bürgern
wird damit auch der mühsame und oft zeitintensive Weg durch die Instanzen bis hin zum EuGH oder zum EGMR erspart."
Winkler zeigte sich überzeugt, dass die Agentur sehr rasch ihr Potential im Alltag erweisen werde und verwies
auch auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Agentur. So wird spätestens 2009 die Frage einer Erweiterung
des Mandats der Agentur auf den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen neu verhandelt.
Bereits seit vielen Jahren sind auch der Schutz der Zivilbevölkerung und die Förderung der Rechte der
Frauen in der Friedensarbeit und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ein besonderes Anliegen der österreichischen
Außenpolitik. Jüngste Initiativen betreffen die Sicherheit von Frauen und Kindern, insbesondere vor
kriegerischer Gewalt und Ausbeutung, der Kampf gegen den Einsatz von Streumunition sowie die Einbindung von Frauen
als gleichwertige Partnerinnen in Entscheidungsprozessen. |