Fristsetzung mehrheitlich abgelehnt
Wien (pk) - Abgeordneter BUCHER (B) begrüßte die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
als höchst zeitgemäß. Durch diese Steuer sei vor allem der Mittelstand stark betroffen gewesen,
de facto habe es sich dabei um eine Bagatellsteuer gehandelt, bei der der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis
zu den Einnahmen gestanden ist, argumentierte Bucher. Die Ideen der SPÖ zur Sanierung der Steuer lehnte der
Redner als existenzbedrohend insbesondere für die Erben von Unternehmern ab, wobei er auch negative Folgen
für die Beschäftigung befürchtete.
Abgeordneter KRAINER (S) trat hingegen für eine Reform der Erbschaftssteuer mit großzügigen Freibeträgen
ein, die auch Betriebsübergaben nicht erschweren dürfe. Große Millionenerben sollten aber durchaus
auch einen kleinen Teil mit der Gesellschaft teilen, meinte Krainer. Mit Nachdruck betonte der Redner im Übrigen,
dass der Verfassungsgerichtshof lediglich das System der Einheitswerte aufgehoben hatte.
Abgeordnete TAMANDL (V)sprach sich dezidiert für die Abschaffung der Erbschaftssteuer aus, da man für
das Erbe bereits mehrmals Steuern bezahlt habe. Für einen Schnellschuss stehe sie aber nicht zur Verfügung,
da man den Spruch des Verfassungsgerichtshofes zur Schenkungssteuer abwarten müsse und auch andere Fragen,
wie Stiftungen, berücksichtigt werden müssen, meinte Tamandl. Erst wenn alles vorliege, könne man
über eine große Lösung im Zuge der Steuerreform unter Einbeziehung von ExpertInnen diskutieren.
Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) trat im Gegensatz dazu für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer
bei großzügigen Freibeträgen ein, wobei seiner Meinung nach die Einheitswerte an den Verkehrswert
herangeführt werden sollten. Sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer machten Sinn, argumentierte Rossmann,
weil sie für ein faires Steuersystem stünden und wichtig für die Aufrechterhaltung der Steuermoral
seien. Mit den Einnahmen aus Vermögenssteuern könne man Spielraum für die Entlastung des Faktors
Arbeit schaffen. Rossmann vermutete hinter der Forderung der ÖVP, diese schiebe den Mittelstand nur vor, um
MillionenerbInnen und Stiftungen weiter zu begünstigen.
Abgeordneter GRADAUER (F) widersprach seinem Vorredner und hielt aus seiner Sicht fest, dass von Erbschaft- und
Schenkungssteuer selbstverständlich der Mittelstand betroffen sei. Er kritisierte jedoch die Regierung wegen
der Erhöhung der Mineralölsteuer, da dadurch die BürgerInnen weit mehr belastet, als sie durch den
Entfall der Erbschaft- und Schenkungssteuer entlastet würden. Gradauer hielt es auch für unfair, bis
zum Auslaufen der Erbschaftssteuer im Juli 2008 Leute noch immer zur Kasse zu bitten, und erinnerte daher an einen
F-Entschließungsantrag, in dem gefordert wird, die Erbschaft- und Schenkungssteuer mit Wirkung vom 7. März
2007 auslaufen zu lassen.
Abgeordneter SCHEIBNER (B) schloss sich dieser Forderung an, da es dem Sinn des rechtsstaatlichen Prinzips widerspräche,
trotz der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs die BürgerInnen noch über ein Jahr lang Erbschaftssteuer
zahlen zu lassen. Auch er meinte, dass von dieser Steuer besonders der Mittelstand betroffen sei, da die MillionenerbInnen
ohnehin ihr Geld in Stiftungen parken. Die Steuer betreffe auch das Selbstbestimmungsrecht, sagte Scheibner, denn
wenn man nicht an nahe Verwandte vererbe, komme die Abschöpfung mit voller Härte. Scheibner wandte sich
auch strikt gegen die Angleichung der Einheitswerte an die Verkehrswerte, da dies beispielsweise jede Miete verteuern
würde.
Bei der Abstimmung wurde der Fristsetzungsantrag mehrheitlich abgelehnt. ( |