Aktuelle Aussprache mit Justizministerin Maria Berger
Wien (pk) – Zu einer justizpolitischen Rundschau nutzte der Justizausschuss des Nationalrats seine
erste Arbeitssitzung, die am 28.03. unter der Leitung von Obfrau Maria Theresia Fekter stattfand. Justizministerin
Maria Berger, die erstmals an einer Sitzung des Ausschusses teilnahm, diskutierte im Rahmen einer Aktuellen Aussprache
wichtige Themen ihres Ressorts. Auf der Tagesordnung der Sitzung stand ein Antrag der Grünen, der nach kurzer
Debatte auf Antrag der ÖVP vertagt wurde, wobei Ministerin Berger als Ziel nannte, eingetragene Partnerschaften
möglichst nahe bei der Ehe anzusiedeln.
Justizministerin Maria Berger nannte zunächst in einer kurzen Wortmeldung wichtige Themen ihres Ressorts,
ohne dabei auf Einzelheiten einzugehen. Der Bogen reichte von den aktuellen Problemen im Strafvollzug über
das Strafrecht und die vor der Umsetzung befindliche neue Strafprozessordnung bis zum Familienrecht. Zufrieden
zeigte sich die Ministerin mit dem Ergebnis ihres Ressorts bei den Budgetverhandlungen, zumal es sowohl beim Personal
wie beim Sachaufwand gelungen sei, Steigerungen zu erreichen und so einen "Investitionsschub" auszulösen.
An frühere Traditionen anknüpfend, lud die Ressortchefin die Mitglieder des Ausschusses ein, Strafvollzugsanstalten
zu besuchen.
Die Debatte im Einzelnen
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) zeigte sich besorgt über die im Regierungsübereinkommen ins Auge gefasste
Zusammenlegung des Kartellanwalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde. Die Ministerin räumte ein, dass diese
Absicht tatsächlich im Gegensatz stehe zum ebenfalls in dem Übereinkommen formulierten Auftrag einer
Evaluierung der letzten Jahre im Kartellrecht. Sie sprach sich für eine Evaluierung aus, ehe man an eine Änderung
der Behördenstruktur denke, zumal die Kartellanwaltschaft mit geringem Aufwand ausgezeichnete Arbeit leiste.
Es sei auch "kein Malheur", wenn es zwei Behörden in Sachen Wettbewerb gebe, und man könne
auch "während einer Gesetzgebungsperiode gescheiter werden".
Zu einer Frage von Abgeordneter Terezija Stoisits (G) im Zusammenhang mit dem Thema Grundrechtsbeschwerde meinte
die Ministerin, ein Instanzenzug vom VwGH zum VfGH sei problematisch; verfassungs- und grundrechtliche Fragen sollten
aber stärker zum Tragen gebracht werden. So sei das Thema der Richterwoche "Menschenrechte und Justiz".
Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) sprach das Thema Jugendgerichtsbarkeit an und ging dann auf die Kinderpornographie
ein. Ein Ausstieg aus dem Wiener Gerichtsprojekt wäre teuer, meinte Berger, im Sinn von eigenen Haftplätzen
für Jugendliche strebe sie zunächst 350 Plätze zusätzlich an. Zur wiederholt öffentlich
ventilierten Umwidmung von Kasernen zu Strafvollzugsanstalten gab die Ministerin zu bedenken, dass diese sowohl
von ihrem Erhaltungszustand als auch von der Sicherheit her nicht als Haftanstalten geeignet wären. Zum Thema
Kinderporno verwies sie auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag; vor gesetzlichen Maßnahmen müsse
allerdings eine verlässliche Datengrundlage vorliegen. Zum Vorschlag der Erhöhung der Mindeststrafen
bei Kinderpornographie gab Berger zu bedenken, dass es vornehmlich um eine Änderung der Einstellung gehe:
Kinderpornographie sei kein "Kavaliersdelikt", und mögliche Täter würden von höheren
Strafen nicht abgeschreckt, wenn sie sich vor Entdeckung sicher fühlen könnten.
Im Zusammenhang mit einer Anfrage von Abgeordneter Barbara Riener (V) bekannte sich die Justizministerin zu Verbesserungen
beim Opferschutz. Die von ihr angekündigte Opferhotline, die am 1. Juli den Betrieb aufnehmen soll, werde
nicht als Konkurrenz zu Beratungseinrichtungen, sondern als Koordinationsstelle tätig sein, d.h. für
Vermittlung an die richtigen Stellen sorgen. Es wäre wohl wünschenswert, aber nicht realistisch, dass
Ansprüche von Opfern vor die Ansprüche des Staates bzw. der Sozialversicherung gereiht würden, meinte
die Ministerin.
Abgeordnetem Gernot Darmann (B), der Fragen zum Thema bedingte Entlassung ausländischer Straftäter an
die Ministerin richtete, antwortete Ministerin Berger, dass eine bedingte Entlassung in Verbindung mit Aufenthaltsverboten
nicht möglich sei, weil dabei ja eine Eingliederung im Inland nicht möglich sei. Es gehe also um die
Frage nach Alternativen zur bedingten Entlassung, etwa in Form einer freiwilligen Ausreise nach Verbüßung
der halben Haftstrafe mit gleichzeitigem Aufenthaltsverbot. Für EU-BürgerInnen gebe es die Verbüßung
der Haftstrafe im jeweiligen Heimatland bereits. Hier stünden rund 200 Häftlingen aus EU-Staaten, um
die die Zahl der Insassen in den Haftanstalten verringert werden könne, rund 100 Österreicher gegenüber,
die sich im EU-Ausland in Haft befinden.
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) sprach, von einem zuletzt öffentlich diskutierten Fall in Oberösterreich
ausgehend, das Thema Familienrecht und Kindesvernachlässigung an. Der genannte Fall habe viele Schwächen
offenbart, räumte die Ministerin ein. Sie sprach sich dafür aus, auch therapeutisch dazu beizutragen,
betroffenen Familien auf einen guten Weg zu bringen; jedenfalls sei es notwendig, die Kinder zusätzlich zu
stützen.
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (S), die die Themen Schutzzonen vor Abtreibungskliniken sowie "SexarbeiterInnen"
ansprach, beschied die Justizministerin, dass Schutzzonen nicht zur Justiz ressortierten. Bei einem allenfalls
zu erstellenden Bericht bot sie aber Unterstützung ihres Ministeriums an. Die Frage der Prostitution falle
berufsrechtlich in die Zuständigkeit der Länder; sie zweifle allerdings die Sinnhaftigkeit eines bundesgesetzlichen
Eingriffs an, erklärte Justizministerin Berger.
Zivilpakt: Antrag der Grünen wurde vertagt
Vertagt wurde schließlich ein Antrag (3/A) der Grünen betreffend die Schaffung eines Bundesgesetzes
über einen Zivilpakt, mit dem die Abgeordnete Ulrike Lunacek die ihrer Meinung nach bestehende Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beenden, aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren, die ihre Beziehung
nicht in Form einer Ehe leben wollen, die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung ihrer Beziehung geben
will. Diese registrierten Partnerschaften sollen, wie Lunacek betonte, mit "mehr oder weniger" den gleichen
Rechten ausgestatten werden, die eine Ehe bietet, enthalten aber keine Regelungen für den Fall der Auflösung.
Abgeordnete Gertrude Brinek (V) sprach sich dafür aus, die Frage des Zivilpakts auch auf Basis des entsprechenden
noch von der damaligen Justizministerin Gastinger präsentierten Pakets weiter zu behandeln, und beantragte
die Vertagung.
Während sich Abgeordneter Johannes Jarolim (S) positiv zum Antrag der Grünen äußerte, signalisierte
Abgeordneter Gernot Darmann (B) Skepsis. Es sei ein Missbrauch des Zivilpakts zu befürchten, zumal im Modell
der Grünen keinerlei Pflichten geregelt sind, gab Darmann zu bedenken.
Als "unausgegoren und dilettantisch" wurde die Initiative von der Abgeordneten Beatrix Karl (V) kritisiert,
die vor allem Ungereimtheiten hinsichtlich der von den Grünen geforderten Gleichstellung im Sozialversicherungsrecht
ortete.
Justizministerin Maria Berger kündigte an, das Familienrechtspaket inklusive Patchwork-Familien und Zivilpakt
werde aufgegriffen und diskutiert werden. Ziel der Überlegungen werde es sein, eingetragene Partnerschaften
möglichst nahe bei der Ehe anzusiedeln.
Zu Beginn der Sitzung wurde Abgeordnete Bettina Stadlbauer einstimmig zur Schriftführerin gewählt. |