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			 In vielen Regionen Österreichs werden Osterfeuer entzündet. Damit es ein schönes
			Fest ohne Brandunfälle wird, sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden. 
			Wien (kfv) - Seit der heidnischen Zeit glauben die Menschen an die reinigende Kraft des Feuers. Die
			Osterfeuer, die am Abend des Karsamstags entzündet werden, haben ihren Ursprung in den „Frühlingsfeuern“,
			die um 750 in Frankreich erstmals entfacht wurden. Das Feuer sollte den Winter vertreiben und die keimende Saat
			vor bösen Geistern schützen. „Ein Osterfeuer ist sicher ein faszinierendes Schauspiel. Allerdings sollte
			den Beteiligten bewusst sein, dass es sich um einen Verbrennungsvorgang handelt, bei dem durchaus 1.000 bis 1.200
			Grad Celsius erreicht werden können“, warnt Mag. Birgit Zetinigg, Leiterin des Bereichs Eigentum & Feuer
			im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Brauchtumsfeuern gefährliche
			Substanzen eingesetzt werden und jene, die den Winter vertreiben wollten, im Krankenhaus landen. „Beim Anzünden
			wird sehr oft mit Brandbeschleunigern hantiert“, weiß Dr. Lars-Peter Kamolz von der Intensivstation für
			Brandverletzte am AKH Wien. „Dabei kommt es zu Verpuffungen, die sich bei den betroffenen Patienten als Verbrennungen
			im Gesicht und an den Händen zeigen.“ 
			 
			Osterfeuer aus rechtlicher Sicht 
			Grundsätzlich wird das Abhalten von Brauchtumsfeuern durch das „Bundesgesetz über ein Verbot
			des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen“ und diverse Bestimmungen auf Landes- und Gemeindeebene
			geregelt. In Wien muss ein Osterfeuer behördlich von der MA 36 (Feuerpolizei) genehmigt werden. Bei Feuern
			bis zu einer Größe von einem Kubikmeter Holz reicht ein formloses Ansuchen mit dem Veranstaltungsdatum,
			dem Ort, der Uhrzeit und dem Namen der verantwortlichen Person. Da in den vergangenen Jahren die Feinstaubwerte
			stark überschritten wurden, sind Osterfeuer im Raum Graz und Umgebung sowie in Klagenfurt heuer erstmals nicht
			mehr gestattet. 
			 
			Tipps für einen gefahrlosen Gruß an den Frühling
			 
				- Osterfeuer sollten bei der örtlichen Feuerwehr angemeldet werden, damit es nicht zu Fehleinsätzen
				kommt. Am besten sollte auch ein Feuerlöscher der Brandklasse A bereitstehen.
				
 - Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden, damit es nicht unkontrolliert abbrennt oder Kinder zu nahe
				zum Feuer gehen.
				
 - Abstand ist wichtig: Das Osterfeuer sollte wegen der möglichen Rauchentwicklung mindestens 50 Meter von
				Gebäuden und mindestens 100 Meter von Straßen entfernt abgebrannt werden. Rundherum sollten sich möglichste
				keine Bäume und Sträucher befinden, damit sich der Brand durch Funkenflug nicht ausbreiten kann.
				
 - Als Brennmaterial eignen sich vor allem unbehandeltes, naturbelassenes, trockenes Holz und Pflanzenreste. Das
				Abbrennen unerlaubter Materialien wie Kunststoffe, Autoreifen, Öle oder anderer Abfälle kann Strafen
				bis zu 7.000 Euro nach sich ziehen.
				
 - Zum Anzünden keine Brandbeschleuniger wie etwa Benzin verwenden, denn durch Verpuffungen besteht höchste
				Verbrennungsgefahr! Papier, trockenes Stroh oder Reisig verhindern außerdem Umweltschäden.
				
 - Wenn das Osterfeuer abgebrannt ist, sollten Asche und restliche Glut gelöscht und mit Erde abgedeckt werden,
				damit es nicht zu Funkenflug kommt.
			
  
			 
			Broschüre „Verbrennungen: Prävention und Erste Hilfe“ 
			Das KfV hat gemeinsam mit der Intensivstation für Brandverletzte im AKH eine Broschüre herausgegeben,
			die auf 16 Seiten Sicherheitstipps gibt. Die Broschüre kann über die Hotline 01-40400 6860 bestellt und
			auf http://www.kfv.at herunter geladen werden.
		
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