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Zuverdienstgrenze |
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erstellt am
28. 03. 07
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Kuntzl:
Kdolsky muss Chaos beenden
Reform der Zuverdienstgrenze notwendig
Wien (sk) - "Eine Reform der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld erachte ich für dringend
notwendig, spreche mich aber klar gegen eine ersatzlose Abschaffung aus", betonte SPÖ-Familiensprecherin
Andrea Kuntzl am 28.03. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Die im Koalitionsabkommen vereinbarte Anhebung
der Zuverdienstgrenze ist ein richtiger Schritt, aber offenbar nicht ausreichend - dies zeige die derzeit laufende
Debatte. Familienministerin Kdolsky ist gefordert, rasch das für die Betroffenen unzumutbare Chaos und die
Rechtsunsicherheit zu beenden.
"Für die SPÖ hat eine partnerschaftliche Teilung der Kinderbetreuung Priorität, längerfristig
scheint es sinnvoll, die Zuverdienstgrenze durch eine Arbeitszeitreduktion zu ersetzen", so die SPÖ-Familiensprecherin.
Eine ersatzlose Abschaffung würde eine budgetäre Kostenexplosion bedeuten ohne einen zusätzlichen
familienpolitischen Effekt zu erreichen. Es ist zu befürchten, dass viele Väter sechs Monate Kindergeld
beziehen und trotzdem weiter Vollzeit berufstätig sind. "Wir wollen vor allem einen positiven Effekt
für die Kinder erreichen und, dass sich mehr Väter als zur Zeit an Karenz und Familienleben beteiligen." |
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Weinzinger: Verpflichtende Arbeitszeitreduktion statt Zuverdienstgrenze
Grüne: Zuverdienstgrenze bei Kindergeld hemmt Frauenerwerbstätigkeit
Wien (grüne) - "Eine verpflichtende Arbeitszeitreduktion während des Kindergeldbezugs
auf maximal 30 Wochenstunden würde sicherstellen, dass die Väter ihre Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung
auch tatsächlich verringern. Den Frauen würde dies den raschen Wiedereinstieg in einen Job mit einem
existenzsichernden Einkommen ermöglichen", erläutert die Frauensprecherin der Grünen, Brigid
Weinzinger und weiter: "Derzeit wirkt sich die Zuverdienstgrenze so aus, dass insbesondere gut qualifizierte
Frauen den Wiedereinstieg hinauszögern müssen, wenn ihr Unternehmen nicht bereit ist, ihnen eine zehn
oder 15 Wochenstundenstelle anzubieten. Eine Arbeitszeitreduktion auf maximal 30 Stunden ohne Zuverdienstgrenze
würde es den Frauen viel eher ermöglichen weiterhin eine ihrem Qualifikationsniveau entsprechende Tätigkeit
auszuüben".
"Die Festlegung einer Zuverdienstgrenze neben dem Kindergeldbezug war von Anfang an eine völlig undurchdachte
Maßnahme, die vor allem Frauen beim raschen Wiedereinstieg in den Beruf behindert. Die Verunsicherungspolitik
rund um die Zuverdienstgrenze muss so rasch wie möglich beendet werden", fordert Weinziger. Es könne
nicht sein, dass sich die Mitglieder der Regierungsparteien medial gegenseitig Ratschläge darüber erteilen,
ob oder wie man das Kindergeld nun zurückfordere. |
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Rosenkranz: FPÖ seit jeher gegen die Zuverdienstgrenze
Wien (fpd) - "Die FPÖ war seit jeher gegen die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld, und begrüßt
die Einsicht der anderen Parteien", hält FPÖ-Familiensprecherin, NAbg. Barbara Rosenkranz zur aktuellen
Diskussion fest. "Wir schlagen weiter eine Ausweitung des Kindergeldes vor, sowohl in Bezug auf die Höhe,
als auch auf die Bezugsdauer."
Die Aufgabe des Kindergeldes sei es nicht, Frauen zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen, sondern ihnen die
Wahlfreiheit zu geben, ihre Kinder entweder selbst zu betreuen oder betreuen zu lassen. Deshalb sei es auch längst
an der Zeit, die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld aufzuheben und damit die Entscheidung endgültig
den Eltern zu überlassen, schließt Rosenkranz. |
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Haubner für völlige Abschaffung der Zuverdienstgrenze
Wien (bzö) - Als "klare Bestätigung der Forderung nach einer völligen Abschaffung
der Zuverdienstgrenze", sieht BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner die aktuelle Diskussion um eine Rückzahlung
von Familienleistungen. "Hohe Verwaltungskosten und Rechtsunsicherheiten sind Schwachpunkte des Erfolgsmodells
Kindergeld", so Haubner, die auch betonte, dass mit den von SPÖ und ÖVP geplanten Änderungen
beim Kindergeld die bekannten Probleme ebenfalls nicht beseitigt werden.
Haubner fordert auch ein Ende der Verunsicherung der über 160.000 BezieherInnen des Kindergeldes. Das Familienministerium
habe eine Einzelfallprüfung veranlasst um Härtefälle zu vermeiden, die eigentlich jetzt abgeschlossen
sein müsste. Haubner erinnerte auch daran, dass es bereits beim alten Karenzgeld einen Zuschuss für sozial
schwächere Familien gegeben habe, der niemals zurückverlangt worden sei. "Wenn jetzt gerade seitens
der Grünen gefordert wird, hier den Zuschuss für ärmere Familien zu streichen, dann zeigt sich,
dass es manchen Politikern nur um billiges politisches Kleingeld geht. Das BZÖ steht für die finanzielle
Unterstützung der Familien. Zuverdienstgrenze streichen, eingesparte Verwaltungskosten den Familien zu Gute
kommen lassen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszubauen, das ist die Lösung", so Haubner
abschließend. |
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Klein: AK fordert Entschärfung der Rückforderungsbestimmungen
Die geltenden Zuverdienstbestimmungen müssen vereinfacht werden
Wien (ak) - "Die AK hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die Zuverdienstbestimmungen
beim Kinderbetreuungsgeld reformbedürftig sind. Eltern wissen oftmals nicht, ob sie mit ihrem Einkommen die
Zuverdienstgrenze überschreiten, weil diese viel zu kompliziert und für die Einzelnen nicht nachvollziehbar
ist", sagt Christoph Klein, Leiter des Bereiches Soziales in der AK Wien. Bei schwankendem Einkommen - zB
aufgrund von Zulagen etwa bei Nachtdiensten - gibt es eine große Unsicherheit über das voraussichtliche
Einkommen. Außerdem sind die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Darstellung des Zuverdienstes zwischen
Selbständigen und unselbständig Erwerbstätigen ungleich verteilt. Aus Sicht der Arbeiterkammer sind
weiters die Rechtsfolgen bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze - Zurückzahlung für das gesamte
Kalenderjahr - unverhältnismäßig hart. "Die Befürchtung, bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung
das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren, ist ein großes Hemmnis für eine rasche Berufsrückkehr. Es
muss endlich Rechtsssicherheit geschaffen werden, wie mit den Zuverdienstbestimmungen umgegangen wird", verlangt
Klein.
Die AK fordert:
- Die geltenden Zuverdienstbestimmungen müssen vereinfacht werden. Anstelle der komplizierten Berechnungsweise
soll auf ein Bruttoeinkommen abgestellt werden. Dies ist deshalb sinnvoll, weil die Mehrzahl der KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
unselbständig Beschäftigte sind.
- Die Rückforderungsbestimmungen sollen auch entschärft werden. So soll bei jenen, die die Zuverdienstgrenze
überschritten haben, nur das die Zuverdienstgrenze überschreitende Einkommen abgezogen werden.
- Wahlmöglichkeiten beim Zuverdienst: Eltern sollen wählen können, ob sie sich für die Zuverdienstgrenze
bis 14.600 Euro jährlich entscheiden oder ob sie bis zu 24 Stunden wöchentlich ohne betragsmäßige
Zuverdienstgrenze entscheiden. Damit könnte der Wiederstieg für viele Frauen wesentlich erleichtert und
die partnerschaftliche Teilung gefördert werden.
- Darüber hinaus sollen ZuschussbezieherInnen beim Zuverdienst gleichgestellt werden. Derzeit dürfen
sie nur bis zu 5.200 Euro jährlich dazuverdienen. Dies würde AlleinerzieherInnen und einkommensschwachen
Familien zugute kommen.
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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