Berger: Mehr Gerechtigkeit und Hilfe für Opfer von Straftaten  

erstellt am
28. 03. 07

Umfassendes Paket zur Stärkung der Opferrechte und der Opferhilfe
Wien (bmj) - Wie Ministerin Berger bei der Pressekonferenz im Justizministerium erklärte, soll Beratung, Begleitung und Betreuung der Opfer künftig während des gesamten Strafverfahrens stattfinden. Eine Verdoppelung der Opferhilfe von 2 Mio. Euro 2006 auf 3,5 Mio. Euro 2007 und 4,5 Mio. Euro 2008 soll gewährleisten, dass dem Opfer keine Kosten entstehen. Länger andauernde Gewaltbeziehungen sollen mit einem eigenen Straftatbestand und einem Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht werden. Eine "Opferhotline neu"(0800 112112), eine Evaluierung des "Anti-Stalking"-Gesetzes, der Ausbau der einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz und Änderungen der Zivilprozessordnung runden das Paket ab.

Wichtig sei es, "Opfer nicht zu instrumentalisieren. Ihre Anliegen müssen ernst genommen werden, und das Strafverfahren soll ihnen ermöglichen, als Opfer gehört und anerkannt zu werden und zu erleben, dass der Staat angemessene strafrechtliche Schritte unternimmt", betonte Berger.

Eine Koordinationsstelle für Opferhilfe soll die unterschiedlichen Opferhilfeeinrichtungen koordinieren und so für die Opfer das optimale Angebot finden. Um die Prozessbegleitung flächendeckend gewährleisten zu können, wurden Verträge über die Durchführung mit den Opferschutzeinrichtungen getroffen. "Diese Koordinationsstelle wird insbesondere eine neue Notrufnummer anbieten, wobei die Nummer nicht wirklich neu ist, sondern das Konzept dahinter", sagte Berger. Der bisherige Opfernotruf hat sich im Wesentlichen auf rein juristische Beratung konzentriert und soll nun ergänzt werden. "In Akutsituationen ist oft aber nicht die juristische Beratung das, was im Vordergrund stehen muss, sondern die Krisenintervention, die psychologische Beratung, die unmittelbare Betreuung, das Weiterverweisen an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen und in der Folge dann natürlich die Fragen der Prozessvorbereitung, der Prozessbegleitung etc.", so Berger.

Vorgesehen ist weiters die Schaffung eines Straftatbestands, der länger andauernde Gewaltbeziehungen mit höherer Strafe bedroht. "Tatsächlich ist es derzeit ja so, dass nur die eine Körperverletzung, die dann am Schluss ausschlaggebend war, das Verfahren bestimmt, und sich das Opfer im Verfahrensablauf nicht wirklich ausreichend wiedergegeben sieht", sagte Berger. Hier soll die neue Bestimmung die tatsächliche Realität besser widerspiegeln. In solchen Fällen sollen eine Vielzahl einzelner Gewalttaten, wie sie jetzt zur Anwendung kommen, körperliche Gewalt, Freiheitsentzug, Nötigung, Beleidigung, in ihrer Gesamtheit bewertet werden. "Wir werden eine Novelle in diese Richtung noch heuer in Begutachtung geben", erklärte Berger.

Vorschlägen der Interventionsstellen gegen Gewalt folgend soll weiters die einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in der Familie von drei Monaten auf sechs Monate ausgedehnt werden. Eine Ergänzung der Zivilprozessordnung soll Opfer von Straftaten nicht mehr vor Gericht dazu verpflichten, ihren Wohnort anzugeben. Auch bei Zeugenaussagen sind Änderungen geplant. Wie beim Strafverfahren soll es auch hier möglich sein, nicht in Anwesenheit des mutmaßlichen Täters aussagen zu müssen. Auch soll mit dem Finanzminister und dem Sozialminister verhandelt werden, um Verbrechensopfern einen Vorrang bei Opferansprüchen zu ermöglichen.
 
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