Umfassendes Paket zur Stärkung der Opferrechte und der Opferhilfe
Wien (bmj) - Wie Ministerin Berger bei der Pressekonferenz im Justizministerium erklärte, soll
Beratung, Begleitung und Betreuung der Opfer künftig während des gesamten Strafverfahrens stattfinden.
Eine Verdoppelung der Opferhilfe von 2 Mio. Euro 2006 auf 3,5 Mio. Euro 2007 und 4,5 Mio. Euro 2008 soll gewährleisten,
dass dem Opfer keine Kosten entstehen. Länger andauernde Gewaltbeziehungen sollen mit einem eigenen Straftatbestand
und einem Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht werden. Eine "Opferhotline neu"(0800
112112), eine Evaluierung des "Anti-Stalking"-Gesetzes, der Ausbau der einstweiligen Verfügung nach
dem Gewaltschutzgesetz und Änderungen der Zivilprozessordnung runden das Paket ab.
Wichtig sei es, "Opfer nicht zu instrumentalisieren. Ihre Anliegen müssen ernst genommen werden, und
das Strafverfahren soll ihnen ermöglichen, als Opfer gehört und anerkannt zu werden und zu erleben, dass
der Staat angemessene strafrechtliche Schritte unternimmt", betonte Berger.
Eine Koordinationsstelle für Opferhilfe soll die unterschiedlichen Opferhilfeeinrichtungen koordinieren und
so für die Opfer das optimale Angebot finden. Um die Prozessbegleitung flächendeckend gewährleisten
zu können, wurden Verträge über die Durchführung mit den Opferschutzeinrichtungen getroffen.
"Diese Koordinationsstelle wird insbesondere eine neue Notrufnummer anbieten, wobei die Nummer nicht wirklich
neu ist, sondern das Konzept dahinter", sagte Berger. Der bisherige Opfernotruf hat sich im Wesentlichen auf
rein juristische Beratung konzentriert und soll nun ergänzt werden. "In Akutsituationen ist oft aber
nicht die juristische Beratung das, was im Vordergrund stehen muss, sondern die Krisenintervention, die psychologische
Beratung, die unmittelbare Betreuung, das Weiterverweisen an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen und in der
Folge dann natürlich die Fragen der Prozessvorbereitung, der Prozessbegleitung etc.", so Berger.
Vorgesehen ist weiters die Schaffung eines Straftatbestands, der länger andauernde Gewaltbeziehungen mit höherer
Strafe bedroht. "Tatsächlich ist es derzeit ja so, dass nur die eine Körperverletzung, die dann
am Schluss ausschlaggebend war, das Verfahren bestimmt, und sich das Opfer im Verfahrensablauf nicht wirklich ausreichend
wiedergegeben sieht", sagte Berger. Hier soll die neue Bestimmung die tatsächliche Realität besser
widerspiegeln. In solchen Fällen sollen eine Vielzahl einzelner Gewalttaten, wie sie jetzt zur Anwendung kommen,
körperliche Gewalt, Freiheitsentzug, Nötigung, Beleidigung, in ihrer Gesamtheit bewertet werden. "Wir
werden eine Novelle in diese Richtung noch heuer in Begutachtung geben", erklärte Berger.
Vorschlägen der Interventionsstellen gegen Gewalt folgend soll weiters die einstweilige Verfügung zum
Schutz vor Gewalt in der Familie von drei Monaten auf sechs Monate ausgedehnt werden. Eine Ergänzung der Zivilprozessordnung
soll Opfer von Straftaten nicht mehr vor Gericht dazu verpflichten, ihren Wohnort anzugeben. Auch bei Zeugenaussagen
sind Änderungen geplant. Wie beim Strafverfahren soll es auch hier möglich sein, nicht in Anwesenheit
des mutmaßlichen Täters aussagen zu müssen. Auch soll mit dem Finanzminister und dem Sozialminister
verhandelt werden, um Verbrechensopfern einen Vorrang bei Opferansprüchen zu ermöglichen. |