Neue Finanzvorschriften erleichtern die Verwendung von EU-Mitteln   

erstellt am
28. 03. 07

Brüssel (eu-int) - Zwei Jahre intensiver Arbeit tragen Früchte: Die Europäische Union verfügt über neue Finanzvorschriften für eine bessere Verwendung von EU-Mitteln im Finanzierungszeitraum 2007-2013. Die neuen Regeln vereinfachen den Zugang zur Finanzierung und reduzieren den Verwaltungsaufwand auf ein striktes Minimum. Erstmals werden die Namen sämtlicher Empfänger von EU-Geldern publik gemacht.

Dalia Grybauskaite., die innerhalb der Kommission für Finanzplanung und Haushalt zuständig ist, erklärte: „Einfachere, praxisorientierte und modernisierte Finanzvorschriften tragen zu einer besseren Verwendung von EU-Mitteln bei. Mehr Transparenz und stärkere Rechenschaftspflicht werden die Ausgabeneffizienz erhöhen und die Interessen der EU-Steuerzahler schützen".

Vereinfachung der Verfahren
Die neue Haushaltsordnung (und die vom Kollegium heute verabschiedeten Durchführungsvorschriften) werden maßgebend sein für eine neue Generation von EU-Programmen, die sich in einem Zeitraum von sieben Jahren auf insgesamt 975 Mrd. EUR belaufen. Bürokratieabbau wird den Zugang zu diesen Mitteln erleichtern. Praktische Verbesserungen bei Finanzhilfen und öffentlichen Aufträgen werden vor allem KMU (kleine und mittlere Unternehmen), Schulen, Universitäten, Forschern, Entwicklungsagenturen und Kommunen das Leben erleichtern:

  • Für Finanzhilfen bis zu 25 000 EUR verringert sich der Dokumentations-aufwand.
  • Eine Kofinanzierung wird in Form von Arbeitsleistung des Personals möglich sein.
  • Bei Finanzhilfen von weniger als 60 000 EUR kann im Rahmen der Vorfinanzierung nach einer Risikoanalyse auf finanzielle Garantien verzichtet werden.
  • Bei Aufträgen bis zu 60 000 EUR, die zur Abwicklung einer Finanzhilfe erforderlich sind, werden nur die allernötigsten Vorschriften auferlegt wie Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und das Verbot von Interessenkonflikten.
  • Für die Vergabe öffentlicher Aufträge im vereinfachten Verfahren wird der Schwellenwert von bisher 50 000 EUR auf 60 000 EUR angehoben.
  • Die Schwellenwerte für EU-Aufträge von geringem Wert, bei denen sich ein Bieter damit genügen kann, einfach eine ehrenwörtliche Erklärung abzugeben, dass keine Verurteilungen wegen Straftaten vorliegen und nicht mehr umfangreiche Nachweise erbringen muss, werden heraufgesetzt.
  • Vereinfachungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Außenhilfe durch höhere Schwellenwerte (bis zu 5 Mio. EUR für Bauleistungsverträge).


Die Kommission wird mehr Flexibilität bei der Haushaltsverwaltung gewinnen und auf humanitäre oder sonstige Krisen, die zum Jahresende auftreten, angemessen reagieren können; es wird möglich sein, nicht in Anspruch genommene Mittel unverzüglich zu binden, ohne die vorherige Zustimmung des Rates und des Parlaments abzuwarten.

Stärkere öffentliche Kontrolle
Mehr Transparenz und Kontrolle tragen zum besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU bei. Die Identität der Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der Strukturfonds und der Außenhilfe wird ab 2008 und die der Empfänger von Agrarsubventionen ab 2009 in allen Mitgliedstaaten offen gelegt.

Darüber hinaus wird die Kommission über ein besseres Instrument zur Verhütung von Betrug und Korruption verfügen: Die zentrale Datenbank der von EU-Förderung ausgeschlossenen Organisationen wird allen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zugänglich sein. In dieser Datenbank sind alle einschlägigen Informationen über Wirtschaftsteilnehmer erfasst, die wegen Betrug oder Korruption in den Mitgliedstaaten und Drittländern im Zusammenhang mit der Durchführung von EU-Programmen verurteilt wurden.

Nach den neuen Finanzvorschriften sind auch die Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Berichterstattung über die Durchführung des von ihnen verwalteten Teils des EU-Haushalts (drei Viertel des gesamten EU-Budgets) verpflichtet.

Hintergrund
Die Haushaltsordnung enthält allgemeine Grundsätze und Vorschriften für sämtliche Transaktionen der Europäischen Institutionen. Die detaillierten Regeln sind in den Durchführungsvorschriften festgelegt, die von der Kommission heute verabschiedet wurden.

Die frühere Haushaltsordnung trat im Januar 2003 in Kraft. Im Lichte der nach drei Jahren gesammelten Erfahrung unterbreitete die Kommission am 3. Mai 2005 einen ersten Änderungsvorschlag im Hinblick auf eine weitere Vereinfachung sowie eine stärkere Transparenz und Rechenschaftspflicht. Der Rechnungshof gab dazu im Dezember 2005 eine weitgehend positive Stellungnahme ab; das Europäische Parlament und der Rat schlossen ihre erste Prüfung im März 2006 ab; daraufhin legte die Kommission am 18. Mai 2006 einen geänderten Vorschlag vor.

Die überarbeitete Haushaltsordnung wurde vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten am 29. November gebilligt und vom Rat am 13. Dezember 2006 einstimmig angenommen. Da die Durchführungsvorschriften zur praktischen Umsetzung der überarbeiteten Haushaltsordnung nun erlassen sind, werden die neuen Bestimmungen ab 1. Mai 2007 gelten.

 
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