Wien (bmlfuw/aiz) - Nach einer ersten Orientierungsdebatte im Jänner wird der EU-Agrarministerrat am
16. und 17.04. in Luxemburg anhand eines Fragebogens der Präsidentschaft eine Diskussion über ausgewählte
Punkte des Reformvorschlags für den Obst- und Gemüsesektor führen. Die Fragen befassen sich mit
der Entkoppelung der Verarbeitungsbeihilfe und diesbezüglichen Übergangsfristen sowie mit dem Thema des
Krisenmanagements. Weitere Schwerpunkte des Rates sind die Cross Compliance (Bindung von Beihilfen an Grundanforderungen
bei der Betriebsführung in den drei Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz),
WTO, Vogelgrippe, Fischerei und die Agrarhandelsprobleme mit Russland.
Entkoppelung der Verarbeitungsbeihilfen entspricht GAP-Zielen
Österreich unterstützt bekanntermaßen die Grundausrichtung des Reformvorschlags für den Obst-
und Gemüsesektor, insbesondere die Stärkung der Erzeugerorganisationen. Im Hinblick auf die Frage, ob
es ein Einverständnis mit der vollständigen Entkopplung der Beihilfen für die Verarbeitung von Obst
und Gemüse gibt, meint Österreich, dass es in der Vergangenheit keine derartigen Unterstützungen
in Anspruch genommen hat. Es habe gegen den Kommissionsvorschlag einer vollständigen Entkoppelung dieser Beihilfen
keinen Einwand, da dies den Zielen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entspreche. Die Bedenken der
betroffenen Produktionsländer sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Österreich erachtet
zudem eine schrittweise Anpassung als sinnvoll.
Krisenmanagement im Obst- und Gemüsesektor diskutiert
Weiters werden die Fragen diskutiert, ob ein Krisenmanagement sinnvoll ist und ob die Mitgliedstaaten damit einverstanden
sind, dass die entsprechenden Maßnahmen von den Erzeugerorganisationen durchgeführt werden. Österreich
ist der Ansicht, dass der Kommissionsvorschlag, den Erzeugerorganisationen künftig nicht nur die Planung der
Produktion, sondern auch die Vermeidung und Bewältigung von Krisensituationen zu übertragen, grundsätzlich
logisch und nachvollziehbar ist. Die Position der Erzeuger könnte damit weiter verbessert und die Attraktivität
der Erzeugerorganisationen erhöht werden. Die damit mögliche Einsparung der Mittel für die gemeinschaftlichen
Marktrücknahmen (wie bisher im Sektor angewandt, entspricht rund EUR 30 Mio.) und Umschichtung auf die Betriebsfondsbeihilfen
innerhalb der operationellen Programme sei auch eine Voraussetzung für die Einhaltung der Haushaltsdisziplin.
Allerdings schließt Österreich nicht aus, dass durch ein generelles Krisenmanagement für alle Erzeuger
das österreichische Modell der Ernte- und Hagelversicherung unterlaufen werden könnte.
Großer Wurf für CC-Vereinfachung noch nicht gelungen
Weiters wird die EU-Kommission beim Rat den am 29.03. veröffentlichten Bericht über die Anwendung der
Cross Compliance (CC) offiziell vorstellen, der auch Vorschläge zur Vereinfachung enthält. Diskussion
der Agrarminister ist keine geplant. Österreich hat die im Bericht enthaltenen Verbesserungsvorschläge
teilweise bereits umgesetzt, wie beispielsweise einen Ermessensspielraum bei geringfügigen Verstößen.
Obwohl die Vorschläge begrüßt werden und gewisse Umsetzungsdetails damit erleichtert werden, ist
aus österreichischer Sicht damit der "große Wurf" für die Vereinfachung noch nicht gelungen.
Die Kommission hat mehrere Auswirkungsstudien zur CC-Umsetzung in Auftrag gegeben, die als Basis für die Diskussionen
im Zuge des "Health Check" 2008 herangezogen werden sollen. Österreich würde für eine
Vereinfachung der CC-Kontrollen zukünftig die Einführung eines abgestuften Indikationssystems sowie eine
mögliche Risikoauswahl durch die zuständige Kontrollbehörde für sinnvoll erachten.
Weiters wird die EU-Kommissarin über den WTO-Verhandlungs-Sachstand und speziell über das zweitägige
Ministertreffen der G-4 (EU, USA, Brasilien und Indien) berichten, das diese Woche in New Delhi stattgefunden hat.
Im April soll der WTO-Landwirtschaftsvorsitzende Crawford Falconer ja auch noch sogenannte "hard talk papers"
präsentieren, welche den derzeitigen Verhandlungsstand und die wichtigsten ausstehenden Fragen zusammenfassen.
Ferner wird der Rat mittels einer schriftlichen Information der Kommission über die aktuelle Vogelgrippe-Situation
informiert werden. Weitere Themen sind Fischerei, die Veterinärverhandlungen zwischen der EU und der Russischen
Föderation und Tiertransporte. |