Nutzen für die Bürger als Maßstab für neue Verfassung  

erstellt am
13. 04. 07

Burgstaller: Bürgernähe und Stärkung der Länder / Symposium "Föderalismus für das 21. Jahrhundert"
Salzburg (lk) - Der zentrale Maßstab für die Verfassungsreform und auch für die Bundesstaatsreform als dessen integraler Bestandteil sei der konkrete Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Das betonte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am Nachmittag des 12.04. bei der Eröffnung des Symposiums "Föderalismus für das 21. Jahrhundert – Neue Bundesstaatlichkeit zwischen Effizienz und Legitimität" in der Fachhochschule Salzburg in Puch-Urstein im Anschluss an die Begrüßung durch den Rektor der FH Salzburg, Dr. Erhard Busek in Anwesenheit von Bundesratspräsident Manfred Gruber, Landtagspräsident Johann Holztrattner und dem oberösterreichischen Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.

Eine starke Landesautonomie sei als Gegengewicht zur Zentralgewalt auch im demokratischen Sinn als Instrument einer modern verstandenen Gewaltentrennung nützlich, betonte der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Ludwig Adamovich in seinem Schluss-Statement. Verbesserungen seien jedoch notwendig, was insbesondere für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gelte. Der reformbedürftige Bundesrat befinde sich in einem Teufelskreis, da er keine gewichtigen Kompetenzen habe. Solange dies so bleibe, werde er aber nicht durch hervorragende Persönlichkeiten besetzet werden, und solange dort keine hervorragenden Persönlichkeiten tätig sind, wird er keine zusätzlichen Kompetenzen erhalten.

Die Bundesstaatsreform werde letztlich nicht allein an der Zufriedenheit der Politikerinnen und Politiker zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu messen sein, so Burgstaller weiter. Ein weit wichtigerer Maßstab sei ihre spürbare und messbare Qualität im Sinne eines Festhaltens an Bewährtem und dem Mut zu notwendigen Adaptierungen. Zum einen stelle der gegenwärtige Zustand keine taugliche Option dar, zum anderen sei aber auch jede Denkweise zum Scheitern verurteilt, die die Frage einer anderen künftigen Verteilung von Kompetenzen und Ressourcen zwischen Bund und Ländern unter einem "Beuteaspekt" sehe. Es gehe um ein Reformwerk, das die "kluge Mitte" aus nachhaltiger Effizienz und Legitimität sucht und dieses in Beziehung zum fortlaufenden Wandel der Gesellschaft setzt. In dieser klugen Mitte liegen auch die Bedürfnisse der Bevölkerung, denen der absolute Vorrang einzuräumen sei, so Burgstaller.

Inzwischen liege auch eine klare politische Absichtserklärung der neuen Bundesregierung zugunsten einer Staats- und Verwaltungsreform vor. An der Bereitschaft der Länder zu einer Reform könne es seit Jahrzehnten keinen Zweifel geben. Die derzeit günstige politische Konstellation in den Ländern und eine Koalition mit ausreichender Mehrheit biete die vielleicht auf lange Sicht einmalige Chance auf eine neue Ausgestaltung der bewährten Bundesverfassung, auf ein neues Rollenverständnis zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden und auf einen neuen Bundsrat als hörbare Stimme der Länder beim Bund.
 
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