Wien (bpd(sts) - Frauenministerin Doris Bures präsentierte am 06.04.
in einer Pressekonferenz die fünf wichtigsten frauenpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung für
die kommenden Monate. Sie alle, so Frauenministerin Bures, seien bereits Forderungen des Frauenvolksbegehrens von
1997 gewesen und würden nun, wie im Regierungsübereinkommen festgeschrieben, umgesetzt werden. Bures:
„Wir fühlen uns den rund 650.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Frauenvolksbegehrens verpflichtet
und werden daher eine aktive, soziale Frauenpolitik betreiben.“
Bereits zu Beginn der Legislaturperiode wurde eine wichtige Forderung des Volksbegehrens umgesetzt. Mit der Anhebung
der Ausgleichszulage auf 726 Euro liegen erstmals die Pensionen über der offiziellen Armutsgrenze. Von dieser
Maßnahme haben mehr als 150.000 Frauen profitiert. Noch vor dem Sommer, so die Frauenministerin, sollen auch
die Verhandlungen der Sozialpartner über die Einführung eines Generalkollektivertrages abgeschlossen
werden. Geplant ist eine Mindestentlohnung in der Höhe von 1000 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung.
Bures: „Vor allem Berufe, in denen ein hoher Anteil von Frauen beschäftigt sind, werden durch diese Maßnahme
finanziell besser gestellt. Damit leisten wir gleichzeitig auch einen Beitrag, um die Einkommensschere zu schließen.
Diese Einkommensunterschiede zu verkleinern ist unser drittes großes Projekt.“ Dafür setzt die Bundessregierung
ein Bündel von Maßnahmen ein. So werden unter anderem Unternehmen, die Mädchen in nicht traditionellen
Frauenberufen ausbilden, durch die Blumförderung verstärkt gefördert. Das Arbeitsmarktservice stellt
zudem heuer rund 100 Millionen Euro für Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen zur Verfügung. Damit
sollte vor allem Frauen der berufliche Wiedereinstieg nach der Kinderbetreuungspause oder familienbedingten Berufsunterbrechungen
erleichtert werden.
Als vierten Punkt führte die Ministerin die verbesserte Vereinbarung von Beruf und Familie durch eine Offensive
bei der Errichtung von Kinderbetreuungsplätzen an. Als Ziel nannte Frauenministerin Bures die Schaffung von
50.000 neuen Plätzen bis zum Jahr 2010.
Die Ministerin nannte als fünften Punkt eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes. Im Regierungsübereinkommen
waren bereits eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze und eine Flexibilisierung beim Bezug vereinbart worden.
Angesichts der aktuellen Diskussionen um die Überprüfungen beim Kindergeld und möglichen Rückforderungen
sprach sich die Ministerin für eine zusätzliche Änderung aus. Bures: „Ich möchte für Familien
und AlleinerzieherInnen mehr Wahlmöglichkeiten. Daher soll das Kinderbetreuungsgeld zukünftig auch bei
einer Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 40 Prozent bezogen werden können. Bei allen Reformen muss eines
aber gesichert sein: Wir wollen für Rechtssicherheit beim Kindergeld sorgen und einfachere Regeln.“ |