Wien (bmi) - Am Rande des Rats der Justiz- und Innenminister am 20.04.
in Luxemburg haben Innenminister Günther Platter und Frankreichs neuer Innenminister Francois Baroin ein Rückübernahmeabkommen
unterzeichnet, das die Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
wesentlich erleichtert.
Das Abkommen stellt einen weiteren wichtigen Schritt in der sich stetig vertiefenden Zusammenarbeit zwischen Österreich
und Frankreich in der Bekämpfung der illegalen Migration dar, die im Rahmen einer "Gemeinsame Erklärung"
der beiden Innenminister vom 27.10.2003 vereinbart wurde.
Wesentliche Ziele konnten dabei schon erreicht werden, so z.B.:
- eine Arbeitsabsprache über die Organisation von Sammelflügen für die Rückführung von
Drittstaatsangehörigen" vom 13.05.2004,
- die laufende Zusammenarbeit bei der Überwachung der österreichischen Außengrenze im Rahmen
gemeinsamer Kontaktdienststellen,
- eine enge Zusammenarbeit bei der von der österreichischen EU-Präsidentschaft initiierten ersten EU-Charterrückführung
nach Georgien und Armenien am 12.06.2006
In regelmäßig statt findenden Treffen hochrangiger Beamter, zuletzt am 8. Dezember 2006 in Wien,
werden die Fortschritte in den zwischenstaatlichen Beziehungen evaluiert und fortentwickelt.
Das heute unterzeichnete Abkommen gewährleistet eine rasche und sichere Rück-übernahme von unbefugt
aufhältigen Staatsangehörigen des Vertragspartners sowie Drittstaatsangehörigen, welche illegal
aus dem Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind. Es enthält weiters Bestimmungen über die polizeiliche
Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen. Besonderes Augenmerk wurde bei der Ausarbeitung des Abkommens
aber auch auf den Datenschutz gelegt. So enthält das Ab-kommen ganz klare Bestimmungen, unter welchen Bedingungen
ein Austausch von Informationen möglich ist und welche Informationen ausgetauscht werden können.
Das dem EU-Mustervertrag entsprechende Abkommen ist aufgrund des gestiegenen Zuwanderungsdrucks der letzten Jahre
notwendig geworden. Es stützt sich auf das Fremdenpolizeigesetz 2005 und ist ein wesentlicher Bestandteil
einer kohärenten Rückführungspolitik, wie sie im Sinne unserer Sicherheit notwendig ist.
Bereits 1962 wurde zwischen Österreich und Frankreich ein Vertrag geschlossen, der die Migration zwischen
den beiden Staaten regelte. Durch das nun unterzeichnete Abkommen wurde der Vertrag der gegenwärtigen Migrations-
und Rechtslage angepasst.
Frankreich ist damit der 16. EU-Mitgliedsstaat, mit dem ein Rückführungsabkommen unterzeichnet wurde.
Weitere Staaten sind Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Bulgarien, Deutschland, Italien, Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
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