Mietensenkung in Kärnten realisiert  

erstellt am
18. 04. 07

Reformpaket einstimmig beschlossen - Zuschuss für einzelne Mieter von 50 bis 100 Euro
Klagenfurt (lpd) - Einstimmig wurde am 17.04. das Reformpaket in der Landesregierung beschlossen, welches Wohnbaureferent LR Uwe Scheuch eingebracht hat, um mit ersten konkreten Schritte die teilweise stark angestiegenen Mieten bei Genossenschaftswohnungen in Kärnten zu senken.

Insgesamt werden von der Mietensenkung an die 7.000 Mieter betroffen sein, sagte Landeshauptmann Jörg Haider. Bis zu fünf Millionen Euro werde der Finanzierungsaufwand aus der Wohnbauförderung betragen, so Haider. Die Mieter werden individuell zwischen 50 bis 100 Euro an verlorenem Zuschuss erhalten. Mieterhöhungen können damit abgefangen bzw. drohende Erhöhungen verhindert werden.

"Die Mieten in Kärnten werden damit wesentlich gesenkt und wir haben eine wichtige Maßnahme vom gesamten Mietensenkungspaket umgesetzt", erklärten Haider und Scheuch.

„Mit dem heutigen Tag haben wir jenen Kärntner Mieterinnen und Mietern, die von den Darlehenssprüngen nach 20 Jahren besonders betroffen waren, wieder eine große finanzielle Last abgenommen“, freut sich Scheuch. Die Verordnung, die Scheuch eingebracht hat, wird das „Annuitätenproblem“ lösen. Mietzinssprünge und Annuitätenzuschüsse hatten ja, wie bereits bekannt, teilweise zu immensen Mieterhöhungen in Kärnten geführt.

Mit der neuen Verordnung werden die Annuitätenzuschüsse der Darlehen dahingehend verändert, dass die Mieten gesenkt werden. Die Mieten werden sozusagen im 20. Jahr, in welchem der immense Zinssprung von 2,5 auf 6,5 Prozent erfolgte, eingefroren. Die Kärntner Mieter bekommen jetzt per Antrag rückwirkend per 1.1.2007 die überhöhten Mieten zurückbezahlt.

Haider und Scheuch sagten, dass dies eine erste wichtige Maßnahme war und das ankündigte Mietensenkungsprogramm nun Schritt für Schritt weiter umgesetzt wird. „Die anderen notwendigen Reformen, wie der soziale Härtefonds, können leider nicht im Verordnungswege eingerichtet werden, sondern müssen über den Landtag“, erklärte Scheuch. Dies erfordere logischerweise die entsprechende Zeit.
 
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