Anmeldung ab Arbeitsbeginn  

erstellt am
18. 04. 07

ÖGB und WKÖ präsentieren Sozialpartnereinigung – Wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Sozialbetrug – Unbürokratische Lösung für Betriebe erreicht
Wien (pwk) - „Mit dem Sozialpartnervorschlag, dass ArbeitnehmerInnen vor Beginn ihrer Tätigkeit angemeldet werden müssen, ist uns ein wirklicher Durchbruch im Kampf gegen Sozialbetrug gelungen“, sagten ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer und WKÖ-Präsident Christoph Leitl am 17.04. bei der Präsentation der Sozialpartner-Vorschläge zum Kampf gegen Sozialbetrug. “Mit der Anmeldung ab Arbeitsbeginn steht nun ein praxistaugliches und effizientes Mittel zur Verfügung, das als Kernstück eines Anti-Pfusch-Pakets zu sehen ist. Die Schwarzarbeit hat in Österreich nun weniger Chancen“, betonte Leitl. Folgen sollen in Zukunft weitere Maßnahmen im Bereich des Sozialmissbrauchs wie die Generalunternehmerhaftung und eine stärkere Kontrolle von organisierten Pfuscherpartien, fordert der WKÖ-Präsident.

Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, dass die Anmeldung zur Sozialversicherung vor bzw. bei Arbeitsantritt zu erfolgen habe. „Wir haben damit wesentliche Schwierigkeiten bei der Kontrolle beseitigt. Die Ausrede, dass jemand ohne Anmeldung erst sehr kurz beschäftigt sei, gilt nicht mehr“, sagte Hundstorfer. Die Arbeitgeber können telefonisch oder per Fax eine Kurzanmeldung abgeben. Mit der Anmeldung ab Arbeitsbeginn sind die Dienstgeber nun verpflichtet, ihre Abeitnehmer vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anzumelden. Gleichzeitig wird eine zusätzliche unbürokratische Kurzanmeldung (Telefon-Hotline rund um die Uhr) neu geschaffen. Damit kann der Arbeitgeber die Anmeldung des Arbeitnehmers vor Arbeitsantritt gleich zur Gänze durchführen oder aber er führt eine Kurzanmeldung vor Arbeitsantritt durch und ergänzt binnen 7 Tagen die fehlenden Angaben bei der zuständigen Krankenversicherung.

Dass es funktioniert, zeigt ein Feldversuch im Burgenland, wo die Anmeldung vor Arbeitsbeginn bereits seit 1. Jänner 2006 erfolgreich erprobt wird.

Begleitend dazu kommt es zu einer Reform des Strafkatalogs: Bei erstmaligen bzw. geringgradigen Verstößen wird der Strafrahmen für Verwaltungsübertretungen von 730 auf 365 Euro halbiert, im Wiederholungsfall erhöht sich der Strafrahmen von 3.630 auf 5.000 Euro. Damit, so Leitl, bestehen jetzt „klare Spielregeln und in leichten Fällen schlagen wir nicht gleich mit der Strafkeule zu.“

Der ÖGB fordert schon seit vielen Jahren wirksame Maßnahmen im Kampf gegen Sozialbetrug. Denn organisierter Sozialbetrug schädigt die öffentliche Hand, die Sozialversicherung und verschafft schwarzen Schafen Wettbewerbsvorteile gegenüber jenen, die sich an die Vorschriften halten. Hundstorfer: „Zudem werden die betroffenen ArbeitnehmerInnen geschädigt, weil sie zu wenig für ihre Arbeit bekommen und um ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche umfallen.“

Fakt ist aber auch, so Leitl, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmer – nämlich 99 Prozent – ihre Sozialbeiträge ordnungsgemäß abliefern. In gewissen Branchen wie etwa dem Bau gebe es aber Handlungsbedarf. Mit der Anmeldung ab den ersten Tag und nicht wie bisher ab dem 7. Tag würden nun Beitragsausfälle in Milliardenhöhe nicht mehr möglich und es herrsche nun „Fairness“ im Wettbewerb“, so Leitl: „Wir wollen nicht, dass die seriösen und anständigen Unternehmer durch schwarze Schafe wirtschaftlich unter Druck kommen, weil sie bei Dumpingangeboten nicht mitkönnen.“
 
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