Kärnten erhält Presseförderungsgesetz  

erstellt am
17. 04. 07

Förderungen werden künftig zwei Wochen nach deren Auszahlung veröffentlicht
Klagenfurt (lpd) - In der Regierungssitzung am 17.04. soll das Kärntner Presseförderungsgesetz beschlossen werden, teilte Landeshauptmann Jörg Haider mit. Das neue Gesetz regelt die Förderung der Kärntner Printmedien und soll an Stelle der aus dem Jahr 1994 bestehenden Förderrichtlinien treten.

Das Gesetz baut auf den aktuellen Förderrichtlinien aus dem Jahr 2005 auf. "Es gibt jedoch auch einige Neuerungen", so Haider. Anstelle des Verlegers wird die Förderung auf den Medieninhaber abgestellt. Dieser hat gegenüber dem Land seine Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse offen zu legen. Seitens der Landesregierung sind die Förderungen spätestens zwei Wochen nach deren Auszahlung zu veröffentlichen, teilte er mit. Dem in der Begutachtungsphase eingebrachten Vorschlag des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ), auch Zeitungen mit geringer Auflagenzahl zu fördern, sowie der Forderung des Rates der Kärntner Slowenen, Ausnahmen für Zeitungen der slowenischen Volksgruppe zu ermöglichen, erteilte Haider eine Absage.

Um in den Genuss der Presseförderung zu kommen, muss sich mindestens 20 Prozent des Blattinhaltes auf Kärnten beziehen. Die Zeitung selber muss in Kärnten verlegt und gedruckt werden, und mindestens 240 Mal als Tageszeitung bzw. 40 Mal als Wochenzeitung erscheinen. Die Auflagenzahl muss mindestens drei Prozent der Bevölkerungszahl betragen. Förderungswürdig sind künftig auch nur jene Zeitungen, die mindestens fünf Lehrlinge oder Redaktionsaspiranten beschäftigen.

"Die Fördersumme wird sich künftig nach dem Budgetvoranschlag richten", teilte der Landeshauptmann mit. Für Tagszeitungen besteht sie aus einem Sockelbetrag, er macht 75 Prozent der Fördersumme aus, und einem Steigerungsbetrag von 25 Prozent der Fördersumme. Bei Wochenzeitungen richtet sich die Förderung nach der entsprechenden Auflage.
 
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