Förderungen werden künftig zwei Wochen nach deren Auszahlung veröffentlicht
Klagenfurt (lpd) - In der Regierungssitzung am 17.04. soll das Kärntner Presseförderungsgesetz
beschlossen werden, teilte Landeshauptmann Jörg Haider mit. Das neue Gesetz regelt die Förderung der
Kärntner Printmedien und soll an Stelle der aus dem Jahr 1994 bestehenden Förderrichtlinien treten.
Das Gesetz baut auf den aktuellen Förderrichtlinien aus dem Jahr 2005 auf. "Es gibt jedoch auch einige
Neuerungen", so Haider. Anstelle des Verlegers wird die Förderung auf den Medieninhaber abgestellt. Dieser
hat gegenüber dem Land seine Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse offen zu legen. Seitens der Landesregierung
sind die Förderungen spätestens zwei Wochen nach deren Auszahlung zu veröffentlichen, teilte er
mit. Dem in der Begutachtungsphase eingebrachten Vorschlag des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ),
auch Zeitungen mit geringer Auflagenzahl zu fördern, sowie der Forderung des Rates der Kärntner Slowenen,
Ausnahmen für Zeitungen der slowenischen Volksgruppe zu ermöglichen, erteilte Haider eine Absage.
Um in den Genuss der Presseförderung zu kommen, muss sich mindestens 20 Prozent des Blattinhaltes auf Kärnten
beziehen. Die Zeitung selber muss in Kärnten verlegt und gedruckt werden, und mindestens 240 Mal als Tageszeitung
bzw. 40 Mal als Wochenzeitung erscheinen. Die Auflagenzahl muss mindestens drei Prozent der Bevölkerungszahl
betragen. Förderungswürdig sind künftig auch nur jene Zeitungen, die mindestens fünf Lehrlinge
oder Redaktionsaspiranten beschäftigen.
"Die Fördersumme wird sich künftig nach dem Budgetvoranschlag richten", teilte der Landeshauptmann
mit. Für Tagszeitungen besteht sie aus einem Sockelbetrag, er macht 75 Prozent der Fördersumme aus, und
einem Steigerungsbetrag von 25 Prozent der Fördersumme. Bei Wochenzeitungen richtet sich die Förderung
nach der entsprechenden Auflage. |