Wien (bmi) - Der Geldwäschebericht des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2006 weist eine erhebliche
Steigerung des Arbeitsanfalles für die Ermittler aus. So ist im Vorjahr die Höchstzahl von 2602 Aktenzugängen
erreicht worden, eine Steigerung um mehr als 25% gegenüber dem Jahr 2005. Zurückzuführen ist das
insbesondere auf eine verstärkte Sensibilisierung der meldepflichtigen Stellen und Berufsgruppen.
Die Anzahl der erstatteten Verdachtsmeldungen stieg um etwas mehr als 85%, und zwar von 373 Verdachtsmeldungen
im Jahre 2004 über 467 Meldungen im Jahre 2005 auf 692 Verdachtsmeldungen im Jahre 2006. Ausschlaggebend dafür
waren die vom Bundeskriminalamt durchgeführten Sensibilisierungs- und Schulungsveranstaltungen und das gesteigerte
Problembewusststein der meldepflichtigen Berufsgruppen.
Diese Hinweise und selbständige polizeiliche Ermittlungen führten zu 121 Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaften.
Von den Justizbehörden ergingen zusätzlich 24 Gerichtsaufträge und 37 Kontoöffnungsbeschlüsse,
die zu 60 Kontoauswertungen, zwölf Einvernahmen, drei Hausdurchsuchungen, zehn Aufenthaltsermittlungen und
drei Festnahmen führten.
Über Anregung des Bundeskriminalamtes wurden von den Gerichten 21 einstweilige Verfügungen über
einen Gesamtbetrag von € 27.964.460,-- erlassen. Zusätzlich wurden vom .BK im Zuge von gerichtlich angeordneten
Safeöffnungen Barbeträge in der Höhe von € 150.000,-- beschlagnahmt.
Die Analyse der Aktenvorgänge ergab, dass eine Vielzahl der gemeldeten Erscheinungen mit Bargeldzahlungen,
Internet-Betrügereien, Money-Remittance-Systemen, Offshore-Business, Online Banking, Pishing-Mails, Steuerkarussellen
und 419-Briefe/Mails zusammenhingen.
Die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes ist die einzige Ansprechpartnerin der meldepflichtigen Berufsgruppen
im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Nichtoffenlegung von Treuhandschaften und Überbringersparbüchern
in Österreich. Die Meldestelle verfügt über elf Mitarbeiter, die neben einer profunden wirtschaftlichen
Ausbildung noch über praktische Erfahrungen im Bereich internationaler Polizeikooperation verfügen.
Besonders erwähnenswert ist, dass die .BK-Geldwäschemeldestelle auch internationales Vorbild ist. So
ist das Bundeskriminalamt verantwortlich für ein EU-Twinning-Projekt in Kroatien. Seit Beginn des Projektes
ist es in Kroatien gelungen, die Anzahl der Verurteilungen wegen Geldwäscherei zu verdoppeln. |