Forderung nach einem Bundesasylgericht  

erstellt am
27. 04. 07

 Jarolim: Bundesasylgericht endlich umsetzen, um raschere Verfahren zu gewährleisten
Wien (sk) - "Es ist hoch an der Zeit, dass Innenminister Platter von der ÖVP unserer seit langem verlangten Forderung nach einem Bundesasylgericht nachkommt, um so die Asylverfahren rascher abwickeln zu können", betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am 26.04. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Zu dem von Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Karl Korinek angemerkten Umstand des Erwerbs eines Anspruches auf Bleiberecht bei lang andauerndem Aufenthalt, gibt Jarolim zu bedenken: "Wie selbst der VfGH-Präsident in seiner Autorität, der jedenfalls dem christlich-sozialen Denken verbunden ist, richtig angemerkt hat, wäre dies die Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Familienleben. Damit es nicht zu unmenschlichen Härtefällen wie etwa der Abschiebung von Asylwerbern nach einer sehr langen Verfahrensdauer von 10 Jahren kommt, müssen rasche und rechtsstaatliche Asylverfahren, wie sie ohnehin selbstverständlich sein sollten, gewährleistet werden."

"Sollte sich im Zug der großen Verfassungsreform eine anders geartete aber jedenfalls gleichwertige Regelung ergeben, beispielsweise, dass die oberste Instanz in Asylsachen von einem Bundesverwaltungsgericht wahrgenommen wird, wäre dies ebenfalls eine zufriedenstellende Lösung", so Hannes Jarolim abschließend.

 

 Missethon: Asylstau von verkorkster SPÖ-Zuwanderungspolitik verursacht
Wien (övp-pk) - "Die verkorkste SPÖ- Zuwanderungspolitik der vergangenen Jahre hat den Asylstau zu verantworten. Kalina soll sich an die Herren Schlögl, Einem und Löschnak wenden, denn die von ihm georteten Versäumnisse gehen eindeutig auf deren Konto", so ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon. Die in den letzten Tagen und Wochen in den Medien aufgetauchten Härtefälle rühren noch aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Fremdenrechts und gehen somit auf Versäumnisse roter Innenminister zurück.

Mit dem neuen Asyl- und Fremdenrecht hat die ÖVP den Grundstein dafür gelegt, dass die Zuwanderung um 61 Prozent und die Zahl der Asylanträge um 40 Prozent gesunken ist. "Damit erzielen wir den gewünschten Effekt, und der unter roten Innenministern produzierte Asylstau wird endlich abgebaut."

Missethon erinnert den SPÖ-Bundesgeschäftsführer auch daran, dass die SPÖ für das Asyl- und Fremdenrechtspaket gestimmt hat. "Eine Aufweichung, wie von Teilen der SPÖ gefordert, wird es mit uns nicht geben. Warum sollten wir ein erfolgreiches Gesetz ändern?" Die Position der ÖVP ist klar: Es gibt Hilfe für jene, die ein Recht darauf haben und härtere Sanktionen für alle, die unsere Gastfreundschaft missbrauchen. Um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen, muss nun rasch der im Regierungsprogramm vereinbarte Asylgerichtshof eingerichtet werden.

 

 Rosenkranz: Umsetzung des Korinek-Vorschlags würde wahre Zuwandererwellen nach sich ziehen
Wien (fpd) - "Ein Präsident des Verfassungsgerichtshofes, der sich regelmäßig in die Tagespolitik einmischt, war von Kelsen nicht vorgesehen", meinte FPÖ-Sicherheitssprecherin Barbara Rosenkranz zu den aktuellen Äußerungen von VfGH-Präsident Korinek zum Thema Asyl. Eine solche Vorgangsweise beschädige die Autorität und das Ansehen dieses hohen und wichtigen Amtes. Korineks Forderung, das individuelle Bleiberecht von Betroffenen zu sichern, obwohl das Asylverfahren einen negativen Ausgang gefunden habe, wird von Rosenkranz entschieden zurückgewiesen.

Rosenkranz warnte davor, dass diese Art der Legalisierung wahre Zuwandererwellen nach sich ziehen werde, und nannte als abschreckendes Beispiel die "Erfolge" der Legalisierungspolitik Spaniens. Außerdem führe eine solche Vorgehensweise, mit der die Gesetze unterminiert würden, die gesamte Legislative ad absurdum. Natürlich gehörten die Verfahren gestrafft, betonte Rosenkranz. Aber derzeit sei es schon schwer bis gar nicht möglich, straffällig gewordene Asylwerber abzuschieben. Österreich solle sich ein Beispiel an anderen Staaten nehmen, wo bei falschen Angaben erst gar kein Asylverfahren eröffnet werde. Die FPÖ stehe zudem jederzeit für ein Gesetz zur Ausweisung krimineller Asylwerber zur Verfügung.

Derzeit seien über 40.000 Asylverfahren offen, über 14.000 davon würden schon länger als drei Jahre andauern. Dies bedeute auch eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verschleppung der Verfahren praktisch selber finanzieren müssten, betonte Rosenkranz. So würden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht hätten, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem komme der Steuerzahler für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Und die Grundversorgung belaste Österreich mit 300 Millionen Euro jährlich. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik seien regelrechte neue "Berufe" mit eigener Spielwiese und Verdienstmöglichkeit entstanden.

Rosenkranz bezeichnete es als die hoheitliche Aufgabe des Staates, schnelle Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium müsse dafür sorgen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt würden. Das sei das Ministerium den Österreichern schuldig, die schon lange kein Verständnis mehr dafür hätten, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, die in Wahrheit Zuwanderungsverfahren seien.

Der Rechnungshof habe auch Mängel im Personalmanagement, unzureichende Supportstrukturen, fehlende Kontrollmechanismen und veraltete IT-Lösungen festgestellt, erinnerte Rosenkranz. Die vermeidbaren Mehrkosten würden sich laut Rechnungshof bis zum prognostizierten Abbau der Rückstände auf rund 325 Millionen Euro belaufen. Diese Mängel wären mit einem effizienten und an der Wirklichkeit orientierten Vollzug abstellbar.

 

 Westenthaler: BZÖ gegen automatisches Bleiberecht für Asylwerber
Wien (bzö) - Als "an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten" , bezeichnet BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler die aufgeflammte Diskussion um ein generelles Bleiberecht für Asylwerber deren Verfahren zu lange dauert. "Das BZÖ hat durchaus Verständnis für die Kritik von VfGH-Präsident Korinek an der Dauer von Asylverfahren, lehnt aber ein automatisches Bleiberecht massiv ab. Es muss eine sofortige Verfahrensbeschleunigung geben. Es ist aber völlig unglaubwürdig wenn ÖVP Innenminister Platter heute die raschestmögliche Installierung eines Asylgerichtshofes ankündigt. Die ÖVP die bisher die grundvernünftige BZÖ Forderung nach einem Asylgerichtshof immer blockiert und verzögert hat" so Westenthaler. Das BZÖ trete wie bisher für die Errichtung des Asylgerichtshofes ein, hier müssen aber analog zu den unabhängigen Gerichten klare Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden, um Verzögerungen und einen Rückstau wie derzeit bei den Bundesasylsenaten zu verhindern. "Es ist notwendig, ohne die Unabhängigkeit des Asylgerichtshofes einzuschränken, eine bessere Kontrolle der Effizienz sicherzustellen. Das BZÖ schlägt hier vor, analog zur gängigen Praxis bei den unabhängigen Gerichten, Kontrollmechanismen, wie eine automatische Berichtspflicht warum langjährige Asylverfahren noch nicht abgearbeitet sind, einzuführen", so Westenthaler.

Das BZÖ trete klar gegen ein generelles Aufweichen der Fremdengesetze ein". "Eine Aufweichung würde eine neue Zuwanderungswelle bedeuten und ist daher abzulehnen. Die vom BZÖ in der Regierung eingeleitete Trendwende hat einen massiven Rückgang der Aufenthaltsgenehmigungen und Asylanträge (minus 40 Prozent) gebracht. Dieser restriktive Kurs muss beibehalten werden."

Westenthaler tritt jedoch für die Schaffung eines gesetzlich definierten Ermessensspielraums für von der Abschiebung bedrohte Familien ein, die in Österreich bestens integriert sind. Die Erlangung eines solchen Titels müsse jedoch an fünf Bedingungen geknüpft sein:

  1. Behördenverzug,
  2. eine lange Aufenthaltsdauer,
  3. den Integrationswillen,
  4. die Einwilligung der Gemeinde und
  5. die Unbescholtenheit Als Musterbeispiel nannte Westenthaler den Fall Sharifi - also jener iranischen Familie aus Leoben, wo Vater und Tochter vor der Abschiebung stehen. Die 14-jährige Tochter ist eine Musterschülerin, der Vater hat sich in der Gemeinde Leoben bestens integriert, arbeitet und leistet freiwilligen Sozialdienst bei einer Freiwilligenorganisation.

"Es ist das falsche Signal, wenn nachweislich voll integrierte Familien abgeschoben werden. Wir sind für klare, faire Bedingungen ohne eine Aufweichung des Fremdenrechts und für rasche Asylverfahren. Ein automatisches Bleiberecht lehnt das BZÖ massiv ab, denn damit wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet", so Westenthaler abschließend.


 

Chalupka: Diakonie fordert Integrationsplattform
Wien (diakonie) - Die Diakonie Österreich unterstützt die Forderung von Verfassungsgerichtshof Präsident Karl Korinek nach schnelleren, fairen und qualitätsvollen Asylverfahren. Um hier einen Neustart zu ermöglichen, ist es allerdings nötig, die schon jahrelang in Österreich integrierten Asylwerberfamilien rechtlich abzusichern und ihnen das Bleiben zu ermöglichen.

"Die ersten 100 Tage der neuen Regierung sind um. Was wir immer noch schmerzlich vermissen, ist die versprochene Integrationsplattform und die notwendige Evaluierung sowie die Änderung des Asyl- und Fremdenrechtspakets. Bürokratische und juristische Schwächen dürfen nicht länger auf dem Rücken von Flüchtlingen ausgetragen werden. Menschen, die seit Jahren in Österreich leben, arbeiten und deren Kinder hier zu Schule gehen, haben ein Recht auf eine dauerhafte Bleibe in Österreich", mahnt Diakonie-Direktor Michael Chalupka.

Die Diakonie verweist dabei auf europäische Länder wie zum Beispiel die Niederlanden, die bereits ein praktikables Modell für ein dauerhaftes Aufhalterecht entwickelt haben.

"In Europa wird zunehmend erkannt, dass überlange Asylverfahren nicht nur teuer, sondern auch unwirtschaftlich und unsozial sind, sowie, dass Menschen, die sich bereits integriert haben, mit einem Aufenthaltsrecht ausgestattet werden sollen. Auch in der Bevölkerung wächst die Solidarität mit gut integrierten Asylwerberinnen und Asylwerber, denen durch jahrelange Verfahren permanent die Abschiebung droht. Ihnen allen wird ein bedeutendes Instrument der Integration verweigert, nämlich das der Aufenthaltsverfestigung. Das ist die Sicherheit des Aufenthalts als Familie, Ehepaar, als Kinder, ja als Baby nach Jahren des Lebens in ihrer neuen Heimat. Integration beginnt mit der Geburt", so Chalupka abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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