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Forderung nach einem Bundesasylgericht |
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erstellt am
27. 04. 07
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Jarolim:
Bundesasylgericht endlich umsetzen, um raschere Verfahren zu gewährleisten
Wien (sk) - "Es ist hoch an der Zeit, dass Innenminister Platter von der ÖVP unserer seit
langem verlangten Forderung nach einem Bundesasylgericht nachkommt, um so die Asylverfahren rascher abwickeln zu
können", betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am 26.04. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Zu dem von Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Karl Korinek angemerkten Umstand des Erwerbs eines Anspruches
auf Bleiberecht bei lang andauerndem Aufenthalt, gibt Jarolim zu bedenken: "Wie selbst der VfGH-Präsident
in seiner Autorität, der jedenfalls dem christlich-sozialen Denken verbunden ist, richtig angemerkt hat, wäre
dies die Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Familienleben. Damit es nicht zu unmenschlichen
Härtefällen wie etwa der Abschiebung von Asylwerbern nach einer sehr langen Verfahrensdauer von 10 Jahren
kommt, müssen rasche und rechtsstaatliche Asylverfahren, wie sie ohnehin selbstverständlich sein sollten,
gewährleistet werden."
"Sollte sich im Zug der großen Verfassungsreform eine anders geartete aber jedenfalls gleichwertige
Regelung ergeben, beispielsweise, dass die oberste Instanz in Asylsachen von einem Bundesverwaltungsgericht wahrgenommen
wird, wäre dies ebenfalls eine zufriedenstellende Lösung", so Hannes Jarolim abschließend.
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Missethon: Asylstau von verkorkster SPÖ-Zuwanderungspolitik verursacht
Wien (övp-pk) - "Die verkorkste SPÖ- Zuwanderungspolitik der vergangenen Jahre hat
den Asylstau zu verantworten. Kalina soll sich an die Herren Schlögl, Einem und Löschnak wenden, denn
die von ihm georteten Versäumnisse gehen eindeutig auf deren Konto", so ÖVP-Generalsekretär
Hannes Missethon. Die in den letzten Tagen und Wochen in den Medien aufgetauchten Härtefälle rühren
noch aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Fremdenrechts und gehen somit auf Versäumnisse roter Innenminister
zurück.
Mit dem neuen Asyl- und Fremdenrecht hat die ÖVP den Grundstein dafür gelegt, dass die Zuwanderung um
61 Prozent und die Zahl der Asylanträge um 40 Prozent gesunken ist. "Damit erzielen wir den gewünschten
Effekt, und der unter roten Innenministern produzierte Asylstau wird endlich abgebaut."
Missethon erinnert den SPÖ-Bundesgeschäftsführer auch daran, dass die SPÖ für das Asyl-
und Fremdenrechtspaket gestimmt hat. "Eine Aufweichung, wie von Teilen der SPÖ gefordert, wird es mit
uns nicht geben. Warum sollten wir ein erfolgreiches Gesetz ändern?" Die Position der ÖVP ist klar:
Es gibt Hilfe für jene, die ein Recht darauf haben und härtere Sanktionen für alle, die unsere Gastfreundschaft
missbrauchen. Um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen, muss nun rasch der im Regierungsprogramm vereinbarte
Asylgerichtshof eingerichtet werden. |
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Rosenkranz: Umsetzung des Korinek-Vorschlags würde wahre Zuwandererwellen nach sich ziehen
Wien (fpd) - "Ein Präsident des Verfassungsgerichtshofes, der sich regelmäßig
in die Tagespolitik einmischt, war von Kelsen nicht vorgesehen", meinte FPÖ-Sicherheitssprecherin Barbara
Rosenkranz zu den aktuellen Äußerungen von VfGH-Präsident Korinek zum Thema Asyl. Eine solche Vorgangsweise
beschädige die Autorität und das Ansehen dieses hohen und wichtigen Amtes. Korineks Forderung, das individuelle
Bleiberecht von Betroffenen zu sichern, obwohl das Asylverfahren einen negativen Ausgang gefunden habe, wird von
Rosenkranz entschieden zurückgewiesen.
Rosenkranz warnte davor, dass diese Art der Legalisierung wahre Zuwandererwellen nach sich ziehen werde, und nannte
als abschreckendes Beispiel die "Erfolge" der Legalisierungspolitik Spaniens. Außerdem führe
eine solche Vorgehensweise, mit der die Gesetze unterminiert würden, die gesamte Legislative ad absurdum.
Natürlich gehörten die Verfahren gestrafft, betonte Rosenkranz. Aber derzeit sei es schon schwer bis
gar nicht möglich, straffällig gewordene Asylwerber abzuschieben. Österreich solle sich ein Beispiel
an anderen Staaten nehmen, wo bei falschen Angaben erst gar kein Asylverfahren eröffnet werde. Die FPÖ
stehe zudem jederzeit für ein Gesetz zur Ausweisung krimineller Asylwerber zur Verfügung.
Derzeit seien über 40.000 Asylverfahren offen, über 14.000 davon würden schon länger als drei
Jahre andauern. Dies bedeute auch eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verschleppung der Verfahren
praktisch selber finanzieren müssten, betonte Rosenkranz. So würden private Vereine und NGOs gefördert,
die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht hätten, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern.
Außerdem komme der Steuerzahler für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Und die Grundversorgung
belaste Österreich mit 300 Millionen Euro jährlich. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik seien
regelrechte neue "Berufe" mit eigener Spielwiese und Verdienstmöglichkeit entstanden.
Rosenkranz bezeichnete es als die hoheitliche Aufgabe des Staates, schnelle Asylverfahren zu gewährleisten
und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium müsse dafür sorgen, dass die
Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt würden. Das sei das Ministerium den Österreichern
schuldig, die schon lange kein Verständnis mehr dafür hätten, die Kosten für Asylverfahren
tragen zu müssen, die in Wahrheit Zuwanderungsverfahren seien.
Der Rechnungshof habe auch Mängel im Personalmanagement, unzureichende Supportstrukturen, fehlende Kontrollmechanismen
und veraltete IT-Lösungen festgestellt, erinnerte Rosenkranz. Die vermeidbaren Mehrkosten würden sich
laut Rechnungshof bis zum prognostizierten Abbau der Rückstände auf rund 325 Millionen Euro belaufen.
Diese Mängel wären mit einem effizienten und an der Wirklichkeit orientierten Vollzug abstellbar. |
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Westenthaler: BZÖ gegen automatisches Bleiberecht für Asylwerber
Wien (bzö) - Als "an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten" , bezeichnet BZÖ-Chef
Klubobmann Peter Westenthaler die aufgeflammte Diskussion um ein generelles Bleiberecht für Asylwerber deren
Verfahren zu lange dauert. "Das BZÖ hat durchaus Verständnis für die Kritik von VfGH-Präsident
Korinek an der Dauer von Asylverfahren, lehnt aber ein automatisches Bleiberecht massiv ab. Es muss eine sofortige
Verfahrensbeschleunigung geben. Es ist aber völlig unglaubwürdig wenn ÖVP Innenminister Platter
heute die raschestmögliche Installierung eines Asylgerichtshofes ankündigt. Die ÖVP die bisher die
grundvernünftige BZÖ Forderung nach einem Asylgerichtshof immer blockiert und verzögert hat"
so Westenthaler. Das BZÖ trete wie bisher für die Errichtung des Asylgerichtshofes ein, hier müssen
aber analog zu den unabhängigen Gerichten klare Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden, um Verzögerungen
und einen Rückstau wie derzeit bei den Bundesasylsenaten zu verhindern. "Es ist notwendig, ohne die Unabhängigkeit
des Asylgerichtshofes einzuschränken, eine bessere Kontrolle der Effizienz sicherzustellen. Das BZÖ schlägt
hier vor, analog zur gängigen Praxis bei den unabhängigen Gerichten, Kontrollmechanismen, wie eine automatische
Berichtspflicht warum langjährige Asylverfahren noch nicht abgearbeitet sind, einzuführen", so Westenthaler.
Das BZÖ trete klar gegen ein generelles Aufweichen der Fremdengesetze ein". "Eine Aufweichung
würde eine neue Zuwanderungswelle bedeuten und ist daher abzulehnen. Die vom BZÖ in der Regierung eingeleitete
Trendwende hat einen massiven Rückgang der Aufenthaltsgenehmigungen und Asylanträge (minus 40 Prozent)
gebracht. Dieser restriktive Kurs muss beibehalten werden."
Westenthaler tritt jedoch für die Schaffung eines gesetzlich definierten Ermessensspielraums für von
der Abschiebung bedrohte Familien ein, die in Österreich bestens integriert sind. Die Erlangung eines solchen
Titels müsse jedoch an fünf Bedingungen geknüpft sein:
- Behördenverzug,
- eine lange Aufenthaltsdauer,
- den Integrationswillen,
- die Einwilligung der Gemeinde und
- die Unbescholtenheit Als Musterbeispiel nannte Westenthaler den Fall Sharifi - also jener iranischen Familie
aus Leoben, wo Vater und Tochter vor der Abschiebung stehen. Die 14-jährige Tochter ist eine Musterschülerin,
der Vater hat sich in der Gemeinde Leoben bestens integriert, arbeitet und leistet freiwilligen Sozialdienst bei
einer Freiwilligenorganisation.
"Es ist das falsche Signal, wenn nachweislich voll integrierte Familien abgeschoben werden. Wir sind für
klare, faire Bedingungen ohne eine Aufweichung des Fremdenrechts und für rasche Asylverfahren. Ein automatisches
Bleiberecht lehnt das BZÖ massiv ab, denn damit wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet",
so Westenthaler abschließend.
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Chalupka: Diakonie fordert Integrationsplattform
Wien (diakonie) - Die Diakonie Österreich unterstützt die Forderung von Verfassungsgerichtshof
Präsident Karl Korinek nach schnelleren, fairen und qualitätsvollen Asylverfahren. Um hier einen Neustart
zu ermöglichen, ist es allerdings nötig, die schon jahrelang in Österreich integrierten Asylwerberfamilien
rechtlich abzusichern und ihnen das Bleiben zu ermöglichen.
"Die ersten 100 Tage der neuen Regierung sind um. Was wir immer noch schmerzlich vermissen, ist die versprochene
Integrationsplattform und die notwendige Evaluierung sowie die Änderung des Asyl- und Fremdenrechtspakets.
Bürokratische und juristische Schwächen dürfen nicht länger auf dem Rücken von Flüchtlingen
ausgetragen werden. Menschen, die seit Jahren in Österreich leben, arbeiten und deren Kinder hier zu Schule
gehen, haben ein Recht auf eine dauerhafte Bleibe in Österreich", mahnt Diakonie-Direktor Michael Chalupka.
Die Diakonie verweist dabei auf europäische Länder wie zum Beispiel die Niederlanden, die bereits ein
praktikables Modell für ein dauerhaftes Aufhalterecht entwickelt haben.
"In Europa wird zunehmend erkannt, dass überlange Asylverfahren nicht nur teuer, sondern auch unwirtschaftlich
und unsozial sind, sowie, dass Menschen, die sich bereits integriert haben, mit einem Aufenthaltsrecht ausgestattet
werden sollen. Auch in der Bevölkerung wächst die Solidarität mit gut integrierten Asylwerberinnen
und Asylwerber, denen durch jahrelange Verfahren permanent die Abschiebung droht. Ihnen allen wird ein bedeutendes
Instrument der Integration verweigert, nämlich das der Aufenthaltsverfestigung. Das ist die Sicherheit des
Aufenthalts als Familie, Ehepaar, als Kinder, ja als Baby nach Jahren des Lebens in ihrer neuen Heimat. Integration
beginnt mit der Geburt", so Chalupka abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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