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Pflege und Verbesserungen im Pensionsrecht |
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erstellt am
25. 04. 07
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Buchinger:
Einigung im Ministerrat über Betreuung daheim
67. ASVG-Novelle beschlossen: Deutliche Verbesserungen im Pensionsrecht - Anmeldung vor
Arbeitsbeginn gegen Schwarzarbeit
Wien (sk) - Der Ministerrat hat am Mittwoch das Hausbetreuungsgesetz für die 24-Stunden-Betreuung
beschlossen. Das haben Sozialminister Erwin Buchinger und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein am 25.04. im Anschluss
an die Sitzung berichtet. Buchinger hat überdies erklärt, dass auch die Regelung über die öffentliche
Förderung bei der 24-Stunden-Betreuung kurz vor einer Lösung steht. Er ist überzeugt davon, dass
das vor dem Auslaufen der Amnestieregelung Ende Juni beschlossen werden kann.
Die endgültige Lösung für die Finanzierung werde es dann geben, wenn auch die Landeshauptleute und
die Finanzreferenten zugestimmt haben, so Buchinger weiter. Bisher gibt es eine inhaltliche Einigung mit acht Sozialreferenten
der Bundesländer. Seine Gespräche mit den Ländern laufen so gut, dass eine Einigung über die
gemeinsame Finanzierung im Juni aller Voraussicht nach stehen wird, so Buchinger.
Der Bund werde dabei "einen sehr erheblichen Beitrag zahlen". Von den Gebietskörperschaften wird
ein, wie es im Gesetz heißt, "angemessener Beitrag" erwartet. Konkret geht Buchinger davon aus,
dass von den Ländern 40 bis 45 Prozent der zusätzlichen Kosten übernommen werden, vom Bund 50 bis
55 Prozent. Auch die Betroffenen sollen in einem geringen Ausmaß mitzahlen.
Das Hausbetreuungsgesetz gilt ab der Pflegestufe 3, bei Demenzerkrankungen schon ab der Stufe 1. Öffentliche
Förderungen wird es ab der Stufe 5 geben. Technisch sieht das dann so aus, dass die Gebietskörperschaften
die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Das beläuft sich laut Buchinger auf 750
bis 800 Euro pro Monat. Weiters besteht die Möglichkeit, dass die Förderung auch auf die Pflegestufen
3 und 4 ausgeweitet wird. Nach eineinhalb Jahren wird das Modell evaluiert, dann wird über eine Ausweitung
entschieden.
Die monatlichen Kosten für die 24-Stunden-Betreuung bei unselbständiger Beschäftigung seien mit
2.820 Euro "realistisch" anzunehmen, dieser Wert wird auf Basis des geltenden Mindestlohns in Niederösterreich
ermittelt. Bei der selbständigen Ausübung der Betreuung werde sich der Tarif am Markt herausstellen,
ergänzte dazu Bartenstein.
Bei der Betreuung daheim ist auch die Qualitätssicherung garantiert, für den selbständigen Bereich
wird das über eine eigene Verordnung sichergestellt und darüber, dass für die Förderung die
Qualität einer der der Anknüpfungspunkte ist, erläuterte Buchinger.
67. ASVG-Novelle beschlossen: Deutliche Verbesserungen im Pensionsrecht - Anmeldung vor Arbeitsbeginn gegen Schwarzarbeit
Neben der Betreuung daheim hat der Ministerrat heute auch noch die 67. ASVG-Novelle beschlossen. Dabei gibt es
zahlreiche Verbesserungen im Pensionsrecht, u.a. die Verlängerung der Hacklerregelung ("45 Jahre sind
genug") bis Ende 2010, die Verringerung der Abschläge in der Korridorpension, Verbesserungen bei der
Pensionsanrechnung von Kindererziehungszeiten und eine höhere Zuzahlung für selbstversicherte pflegende
Angehörige. Hier übernimmt der Bund ab der Pflegestufe 4 den Dienstnehmeranteil zur Hälfte und ab
der Stufe 5 Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil zur Gänze.
Außerdem wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen, dass Dienstnehmer schon vor Arbeitsbeginn
bei der Sozialversicherung angemeldet werden müssen. Die Einigung bei den Pensionen und bei der Pflege wurde
von Buchinger und Bartenstein sehr gelobt. Buchinger betonte: "Das zeigt unsere gemeinsamen Willen, den Bereich
Pflege und Betreuung bestmöglich zu organisieren." |
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Bartenstein: Grundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung geschaffen
Betreuung kann unselbständig oder selbständig ausgeübt werden
Wien (bmwa) - Mit dem Hausbetreuungsgesetz geben wir den Menschen in Österreich die Sicherheit,
in ihrer vertrauten Umgebung alt zu werden, und die Grundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird geschaffen",
sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein zu dem vom Ministerrat beschlossenen Hausbetreuungsgesetz,
das Betreuung daheim auf selbstständiger und unselbstständiger Basis ermöglicht.
Das Hausbetreuungsgesetz habe die Pflege daheim auf eine arbeits- und gewerberechtliche Basis gestellt, auf der
das Finanzierungsmodell aufbauen könne. "Wir haben die bestmögliche unselbstständige und selbstständige
Hausbetreuung so sichergestellt", so Bartenstein. Aufbauend auf dem Hausangestelltengesetz werde ein arbeitsrechtlicher
Rahmen für unselbstständige Ausübung geschaffen. Gleichzeitig werde das bestehende freie Gewerbe
der Personenbetreuung präzisiert, die Tätigkeitsbereiche genauer umfasst. "Es wird auch die Möglichkeit
geben, dass Betreuungspersonen in Hilfsorganisationen angestellt werden. Dies ist eine sehr realistische Möglichkeit,
wie die 24-Stunden-Betreuung zu Hause stattfinden kann", so Bartenstein.
Mit dem heutigen Gesetz, so Bartenstein, setzen wir den "dritten wichtigen Schritt" um Betreuung daheim
zu ermöglichen. Der erste Schritt sei die Legalisierung der ausländischen Pflegekräfte gewesen,
der zweite Schritt die Amnestieregelung, die am 30. Juni 2007 ausläuft. Jetzt sei es notwendig, aufbauend
auf dem Hausbetreuungsgesetz bis zum Auslaufen der Amnestie ein Finanzierungsmodell zu entwickeln. "Außerdem",
so Bartenstein, "werden Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgesehen, so dass die bestmögliche
Betreuung der Patienten gewährleistet wird".
Eckpunkte des Hausbetreuungsgesetzes
Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass jede/r Betreuungs- und Pflegebedürftige eine bestmögliche
Form der Betreuung nach ihren/seinen Vorstellungen erhalten können soll. Pflege daheim soll genauso möglich
sein wie Pflege im Heim.
Mit dem Hausbetreuungsgesetz wird eine Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim geschaffen.
Betreuung soll unselbständig oder selbständig ausgeübt werden können: Bei unselbstständiger
Ausübung ist eine Anstellung sowohl beim Privathaushalt als auch bei Hilfsorganisationen möglich. Die
selbstständige Ausübung wird durch eine Novelle der Gewerbeordnung geregelt. Das Gesetz soll bis zum
1. Juli in Kraft treten. In weiterer Folge ist die Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen jedenfalls
an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu binden.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Mit Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sind Pflegekräfte aus
den neuen Mitgliedsstaaten vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ab der Pflegestufe 3 ausgenommen und damit
legalisiert worden. Im Rahmen des Pflege-Übergangsgesetz ("Amnestiegesetz") sind bestimmte Verwaltungsstrafbestimmungen
für Arbeitsverhältnisse zur Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten bis 30. Juni 2007 ausgesetzt.
Mit dem Hausbetreuungsgesetz wird nun ein arbeits- und gewerberechtlicher Rahmen für die Betreuung daheim
geschaffen.
Arbeitsrechtliche Grundlage für unselbstständige Ausübung
Aufbauend auf dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz werden arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen
für Dienstnehmer, die Betreuungsleistungen in Privathaushalten erbringen, geschaffen. Der Geltungsbereich
umfasst Privathaushalte im Inland, in denen ein Pflegegeldbezieher (Bundes- oder Landespflegegeld) ab Pflegestufe
3 - oder Pflegestufe 1 bzw.2 bei Demenzerkrankung - dauerhaft zu pflegen ist. Die Beschränkung auf Pflegefälle
Pflegestufe 3 und aufwärts wird bis 1. Juli 2009 einer Evaluierung im Hinblick auf die weitere Notwendigkeit
zu unterziehen sein.
Die Regelung der Arbeitszeit für unselbständige Betreuung in Haushalten orientiert sich am geltenden
Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. Dieses lässt bei ständigem Betreuungsbedarf Arbeitszeiten von
insgesamt maximal 128 Stunden in 2 Wochen zu. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 10 Stunden.
Im Rahmen des Hausbetreuungsgesetzes wird nunmehr neu ein Arbeitszeitmodell für die Rund-um-die-Uhr Betreuung
geschaffen: Die Arbeitszeit soll wie im Hausangestelltengesetz 128 Stunden in der Doppelwoche betragen, ergänzt
um eine Regelung in Anlehnung an die Bereitschaftszeit bei Ärzten (Bewertung von inaktiver Bereitschaftszeit
in Anlehnung an die Regelungen über Zeiten nicht tatsächlicher Inanspruchnahme des Personals in Krankenanstalten).
Im Anschluss an die zwei Arbeitswochen sind zwei freie Wochen vorgesehen. Daraus entsteht ein arbeitsrechtliches
Modell, um Betreuung daheim rund um die Uhr zu ermöglichen.
Selbständige Ausübung - freies Gewerbe im Bereich Personenbetreuung
Bereits derzeit ist die Ausübung eines freien Gewerbes in einfachen Haushilfstätigkeiten möglich.
Durch eine Novelle zur Gewerbeordnung werden jene (Betreuungs-)Tätigkeiten bezeichnet, die unter dieses freie
Gewerbe fallen, wodurch ein klares Berufsbild geschaffen wird. |
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Mandak: Scheinlösung des Pflegenotstands setzt Illegalität fort
Einigung bringt wieder nicht die für alle Beteiligten dringend notwendigen Verbesserungen
und rechtliche Sicherheit
Wien (grüne) - „Die Einigung im Ministerrat ist völlig unverständlich, weil wesentliche Fragen
ungeklärt sind. Erstens: Gegen besseres Wissen soll es ‚Selbständige PflegerInnen’ geben, obwohl aus
den Stellungnahmen zum Hausbetreuungsgesetz klar hervorgeht, dass es sich aufgrund der großen wirtschaftlichen
und persönlichen Abhängigkeit um keine selbständige Tätigkeit handeln kann. Und eine Beschäftigung
im Angestelltenverhältnis wird sich nur eine Hand voll Familien leisten können,“ kritisiert Sabine Mandak,
SeniorInnensprecherin der Grünen.
Zweitens schließt die erst ab Pflegestufe 5 gegebene Unterstützung durch die öffentliche Hand einen
Großteil der derzeit betreuten Personen aus. „Wegen fehlender ambulanter Betreuungsangebote müssen derzeit
aber auch Menschen mit geringerer Pflegestufe auf die rund um die Uhr Betreuung zurückgreifen“, erläutert
Mandak und weiter: Drittens müssen vor einer Bindung der Förderung an Pflegestufen diese unbedingt zuerst
überarbeitet werden. Demente Menschen und Menschen mit psychischen Erkrankungen werden derzeit mit viel zu
niedrigem Pflegebedarf eingestuft, dabei brauchen gerade sie oft tatsächlich rund um die Uhr Betreuung und
zusätzliche Pflege.
„Die erzielte Einigung bringt wieder nicht die für alle Beteiligten dringend notwendigen Verbesserungen und
rechtliche Sicherheit. Wir fordern, dass die Amnestiezeit um ein Jahr verlängert wird, in der Zwischenzeit
müssen ambulante Dienste massiv ausgebaut, die Pflegestufen und die Finanzierung neu geregelt werden“, so
Mandak. |
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Haubner: Rund-um-die-Uhr-Betreuung weiter unklar
Mehrbelastungen für pflegebedürftige Menschen - Förderung von Pflege daheim
bereits ab Pflegestufe drei
Wien (bzö) - Als "Entwurf mit zahlreichen Lücken" bezeichnete heute BZÖ-Sozialsprecherin
Ursula Haubner das präsentierte Hausbetreuungsgesetz. "Auf die Pflegebedürftigen kommen neue Belastungen
zu. Auch die Kostenaufteilung zwischen Land und Bund ist völlig unklar. Sozialminister Buchinger und Wirtschaftsminister
Bartenstein haben heute wieder einmal ihr Versagen im Pflegebereich unter Beweis gestellt", kritisierte Haubner.
Die BZÖ-Sozialsprecherin zeigte sich empört, dass es eine zusätzliche Förderung für die
Pflege daheim erst ab Pflegestufe fünf geben werde. "Das ist eine Provokation der Sonderklasse. Das BZÖ
fordert eine solche Förderung bereits ab Pflegestufe drei. Wie sollen sich pflegebedürftige Menschen
die Rund-um-die-Betreuung leisten können, wenn ihnen derartige unsoziale Hürden in den Weg gelegt werden."
Die Regierung präsentiere ein Betreuungsmodell, obwohl die Finanzierung noch nicht feststehe und die entsprechenden
Verhandlungen auch nicht abgeschlossen sind, so Haubner weiters: "Ein neues Chaos und Streit sind vorprogrammiert.
Verbesserungen sind weit und breit nicht zu erkennen. Es ist traurig und inakzeptabel, dass SPÖ und ÖVP
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige völlig im Regen stehen lassen", so die BZÖ-Sozialsprecherin
abschließend. |
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Blecha: "Es ist besser geworden!"
Genug Geld für Pflege und wertgesicherte Pensionen vorhanden - ÖVP darf Pensionisten
ihr Wahlverhalten nicht spüren lassen
Wien (sk) - "Es ist besser geworden!", bilanzierte heute der Präsident des Pensionistenverbandes
Karl Blecha über die ersten 100 Tage der Regierung Gusenbauer. Positiv hob Blecha bei der Landeskonferenz
des Pensionistenverbandes Kärnten in Velden die deutliche Senkung der Arbeitslosigkeit sowie die starke Erhöhung
der Mindestpensionen um 36 Euro pro Monat hervor. Blecha: "Hieß es sechs Jahre lang unter Schüssel
'kürzen und streichen', so heißt es jetzt 'verbessern und erweitern'."
Blecha erneuerte in seinem Referat vor mehr als 500 Delegierten die Forderungen des Pensionistenverbandes nach
einer Pensionsanpassung in Höhe des eigens berechneten Preisindexes für Pensionistenhaushalte, wie sie
von den Parteien vor der Wahl versprochen wurde. Blecha kritisierte Finanzminister Molterer, weil für die
Pensionsanpassung 2008 nur 1,7 Prozent vorgesehen sind. Zuletzt lag im März die Teuerungsrate für Pensionisten
bei 2,5 Prozent. Blecha: "Molterer schwimmt im Geld, weil er heuer 1,6 Milliarden mehr an Steuern einnimmt
als im Budget vorgesehen. Da wird doch das Geld für wertgesicherte Pensionen sowie eine leistbare, menschliche
und qualitativ hochwertige Pflege vorhanden sein."
Blecha drängte auch auf eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes und auf eine Begrenzung der Rezeptgebühren.
"Die ÖVP darf die Pensionisten deren Wahlverhalten nicht spüren lassen, indem sie notwendige Mittel
für Pensionen, Pflege und Gesundheit nicht in notwendigem Ausmaß bereitstellt", so Blecha abschließend. |
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Khol: "Zentraler Schritt für legale Betreuung daheim"
Besondere Berücksichtigung von Demenzkranken "sozialpolitisch wegweisend"
Wien (seniorenbund) - Das Hausbetreuungsgesetz wurde heute vom Ministerrat beschlossen. Der Bundesobmann
des Österreichischen Seniorenbundes, Dr. Andreas Khol, begrüßte die Einigung zwischen Arbeitsminister
Bartenstein und Sozialminister Buchinger ausdrücklich: "Das Hausbetreuungsgesetz ist ein zentraler Baustein
für ein neues Pflege- und Betreuungssystem in Österreich. Vor allem wird damit dem Wunsch der Betroffenen,
nach einer Betreuung in der gewohnten Umgebung entsprochen." Mit der Möglichkeit einer selbständigen
Ausübung der Betreuungstätigkeit werde zudem ein Plus an Wahlmöglichkeit geschaffen. Gerade dies
hatte der Seniorenbund schon länger gefordert. "In diesem Bereich kann ein ganz neues Berufsbild mit
großen Zukunftschancen entstehen", so Khol.
Das Haubetreuungsgesetz gilt prinzipiell für Personen ab der Pflegestufe 3, im Falle einer Demenzerkrankung
allerdings auch schon bei Pflegestufe 1 und 2. Khol: "Demenzkranke haben einen ständigen Betreuungsbedarf.
Es ist sozialpolitisch wegweisend, dass bei diesem Gesetz die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker berücksichtigt
wurden. Noch besser wäre es allerdings, wenn Demenzkranke automatisch mindestens in Pflegestufe 3 eingestuft
würden."
"Die jetzige Einigung ist der Grundstein dafür, dass bis zum Juli die gesamte Regelung steht. Ich bin
zuversichtlich, dass Sozialminister Buchinger bis dahin eine Einigung mit den Ländern und Gemeinden über
die Finanzierung zustande bringen wird", so Khol abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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