Niedrigere Kosten und mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitende
Mobilität österreichischer Kapitalgesellschaften
Wien (bmj) - Diese Woche geht der Entwurf des Justizministeriums zum Gesellschaftsrechts- Änderungsgesetz
2007, das die EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften umsetzt,
in die allgemeine Begutachtung. Das neue Gesetz stellt österreichischen Kapitalgesellschaften einen gesicherten
rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen zur Verfügung. „Die Kosten für
beteiligte Unternehmen werden entscheidend gesenkt, gleichzeitig aber die nötige Rechtssicherheit gewährleistet“,
zeigte sich Justizministerin Maria Berger am Dienstag erfreut darüber, dass damit ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms
für das Justizressort erfolgreich umgesetzt wird.
Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 setzt den gesellschaftsrechtlichen Teil der EU-Richtlinie über
die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU um. Demnach können Kapitalgesellschaften innerhalb der
Europäischen Union miteinander fusionieren, was bislang sehr aufwändig, wenn nicht gar unmöglich
war. Besonders interessant ist diese Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, die in mehr als
einem Mitgliedstaat, aber nicht europaweit operieren wollen und nicht auf das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft
(SE) zurückgreifen können. Die Richtlinie gehört zu den zentralen Maßnahmen der Lissabonner
Agenda zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
Mit der Umsetzung wird den österreichischen Kapitalgesellschaften erstmals ein gesicherter rechtlicher Rahmen
für grenzüberschreitende Verschmelzungen zur Verfügung gestellt. Dies war für österreichische
Unternehmen bislang unmöglich oder mit sehr hohen Kosten verbunden. Der Gesetzesentwurf achtet besonders darauf,
die damit verbundenen Vorgänge möglichst reibungslos in das österreichische Gesellschaftsrecht einzupassen.
„Der für Gläubiger wie Minderheitsgesellschafter erforderliche Schutz wird sichergestellt. Gleichzeitig
wurde aber im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich Bedacht darauf genommen, die Verschmelzung als
solche nicht unangemessen zu erschweren“, erläuterte Justizministerin Berger weitere Eckpunkte.
Aus rechtstechnischen Gründen werden das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz
und das GmbH-Gesetz ebenfalls adaptiert. Für die Umsetzung der Richtlinieninhalte, die die Arbeitnehmermitbestimmung
betreffen, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verantwortlich. |