"Schutzwege" schützen Kinder nicht ausreichend   

erstellt am
25. 04. 07

Am „Tag der Kinder“ fordert das KfV angesichts der steigenden Unfälle von Kindern auf ungeregelten „Schutzwegen“, die Verkehrserziehung für Kinder auszubauen.
Wien (kfv) - Der dritte Tag der Internationalen Verkehrssicherheitswoche widmet sich den kleinen Verkehrsteilnehmern. Hauptthema ist das besondere Schutzbedürfnis von Kindern im Straßenverkehr. Mit zahlreichen bundesweiten Aktionen sollen alle Verkehrsteilnehmer daran erinnert werden, dass Kinder im Straßenverkehr immer Vorrang haben. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) hat deshalb alle Schulen in Österreich per Erlass informiert, während der Aktionswoche einen Unterrichtsschwerpunkt auf Verkehrserziehung zu legen.

Zu wenig Schutz am Zebrastreifen
„Die steigende Anzahl von Unfällen mit Kindern als Fußgänger auf ungeregelten `Schutzwegen´ ist alarmierend. Im Vergleich zu 2005 ist die Zahl der Unfälle im Jahr 2006 um 24,8 Prozent gestiegen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!“, sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Das KfV fordert daher bei der Verkehrserziehung stärker anzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, den Kindern beizubringen, eindeutige Signale zu geben, bevor sie eine Straße überqueren, etwa durch Handzeichen. „Grundsätzlich sollte die derzeit bestehende gesetzliche Regelung noch einmal überdacht werden“, fordert Thann. In der Straßenverordnung heißt es bislang, dass Autofahrer einem Fußgänger das Queren ermöglichen müssen, sobald dieser einen Zebrastreifen „erkennbar“ benutzen will. „Diese Regelung ist einfach zu schwammig und führt leicht zu Missverständnissen“, meint Thann. Auch die Bezeichnung „Schutzweg“ ist genau genommen irreführend und sollte deshalb gestrichen werden. Der Begriff suggeriert einen „Schutz“, der in zahlreichen Fällen nicht gegeben ist. Das KfV schlägt deshalb vor, den Terminus „Zebrastreifen“ zu verwenden.

Kinder brauchen ihren eigenen Platz im Bus

Nach wie vor fehlt ebenso eine konsequente Regelung für Schulbusse mit mehr als neun Sitzen im Gelegenheitsverkehr. Es muss endlich gesetzlich geregelt werden, dass jedes Kind im Schulbus einen eigenen Sitzplatz haben und sich angurten kann. Die Verletzungsgefahr wird dadurch erheblich verringert.

Kinder brauchen besonderen Schutz
Zugeparkte Zebrastreifen, zu schnelle Autofahrer, Hektik und Lärm bedeuten für Kinder eine Menge Stress. Die Wahrnehmung und Motorik von Kindern ist noch nicht so weit entwickelt, um Gefahren im Straßenverkehr richtig erkennen zu können und darauf zu reagieren. Das Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten ist eine komplexe Leistung, die erst mit etwa 14 Jahren zuverlässig ausgebildet ist. Zusätzlich ist vor allem die seitliche Wahrnehmungsfähigkeit von Kindern eingeschränkt: Ein Erstklässler sieht nur 70 Prozent dessen, was ein Erwachsener wahrnimmt. Außerdem haben Kinder einen ausgeprägten Bewegungsdrang und kaum ein Gespür für Gefahren. Sie glauben, dass ein Auto – so wie sie selbst – jederzeit stehen bleiben kann, und ein Lenker sie sieht, weil sie ja auch das Auto sehen können. Sie verhalten sich ausgesprochen intensiv und lassen sich leicht ablenken. Deshalb ist abgelenkt sein auch eine der häufigsten Ursachen von Kinderunfällen.

Generell gilt, überall, wo mit Kindern zu rechnen ist: Runter vom Gas, bremsbereit fahren – und das nicht nur zu Schulbeginn, sondern das ganze Jahr über.

Informationen: http://www.kfv.at
 
zurück