Berger will strengeren Tatbestand gegen Raufereien im Stadion  

erstellt am
07. 05. 07

Teilnahme an Schlägerei soll automatisch unter Strafe gestellt werden
Wien (bmj) - In Vorbereitung auf die Euro2008 plant Justizministerin Maria Berger, der Exekutive auf Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage zu ermöglichen, bereits vor der möglichen Eskalation einer Schlägerei im Rahmen einer Sportgroßveranstaltung einschreiten zu können. Wie Berger am 07.05. erklärte, könnte der Tatbestand des Raufhandels (§91 StGB) um einen Passus erweitert werden, durch den die tätliche Teilnahme an einer Schlägerei automatisch unter Strafe gestellt wird. Ziel: Die Exekutive könnte bei Handgreiflichkeiten sofort intervenieren und müsste nicht zuwarten, bis es zu ersten Verletzungen gekommen ist. Diese Regelung soll für Stadien sowie die Schutzzonen im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes gelten. Berger: "Bei Sportgroßveranstaltungen darf keine Form von Gewalt toleriert werden. Wir müssen jetzt die Vorbereitungen dafür treffen, die Euro2008 zu einem möglichst gewaltfreien Fußballfest zu machen."

Klar sei, so die Ministerin weiter, dass es sich bei dieser Maßnahme nur um eine Art "letzte Verteidigungslinie der öffentlichen Sicherheit" handeln könne, da durch eine Reihe von Maßnahmen (etwa Grenzkontrollen, Anti-Gewalt-Trainings) dafür gesorgt sein sollte, gewaltbereite Hooligans erst gar nicht in die Nähe der Austragungsorte kommen zu lassen. Sofern dies doch geschehe, müsse die Polizei sofort eingreifen können, wenn eine Schlägerei begonnen wird. Berger: "Handgreiflichkeiten in und rund um Stadien sind besonders gefährlich, weil sie sehr rasch zu kaum kontrollierbaren Gewalttätigkeiten eskalieren können." Durch eine Ergänzung der Strafprozessordnung müsse zudem sichergestellt werden, dass bei diesem Tatbestand die Voraussetzungen für eine Festnahme und die Verhängung der U-Haft gegeben sind.
 
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