Teilnahme an Schlägerei soll automatisch unter Strafe gestellt werden
Wien (bmj) - In Vorbereitung auf die Euro2008 plant Justizministerin Maria Berger, der Exekutive
auf Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage zu ermöglichen, bereits vor der möglichen Eskalation einer
Schlägerei im Rahmen einer Sportgroßveranstaltung einschreiten zu können. Wie Berger am 07.05.
erklärte, könnte der Tatbestand des Raufhandels (§91 StGB) um einen Passus erweitert werden, durch
den die tätliche Teilnahme an einer Schlägerei automatisch unter Strafe gestellt wird. Ziel: Die Exekutive
könnte bei Handgreiflichkeiten sofort intervenieren und müsste nicht zuwarten, bis es zu ersten Verletzungen
gekommen ist. Diese Regelung soll für Stadien sowie die Schutzzonen im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes
gelten. Berger: "Bei Sportgroßveranstaltungen darf keine Form von Gewalt toleriert werden. Wir müssen
jetzt die Vorbereitungen dafür treffen, die Euro2008 zu einem möglichst gewaltfreien Fußballfest
zu machen."
Klar sei, so die Ministerin weiter, dass es sich bei dieser Maßnahme nur um eine Art "letzte Verteidigungslinie
der öffentlichen Sicherheit" handeln könne, da durch eine Reihe von Maßnahmen (etwa Grenzkontrollen,
Anti-Gewalt-Trainings) dafür gesorgt sein sollte, gewaltbereite Hooligans erst gar nicht in die Nähe
der Austragungsorte kommen zu lassen. Sofern dies doch geschehe, müsse die Polizei sofort eingreifen können,
wenn eine Schlägerei begonnen wird. Berger: "Handgreiflichkeiten in und rund um Stadien sind besonders
gefährlich, weil sie sehr rasch zu kaum kontrollierbaren Gewalttätigkeiten eskalieren können."
Durch eine Ergänzung der Strafprozessordnung müsse zudem sichergestellt werden, dass bei diesem Tatbestand
die Voraussetzungen für eine Festnahme und die Verhängung der U-Haft gegeben sind. |