Klare europäische Regelungen beim Zivilrecht nötig, gerade im Bereich Justiz und Inneres
wird EU-Verfassung gebraucht
Wien (bmj) - In der EU werde nicht nur grenzüberschreitend gehandelt, es wird auch zunehmend
grenzüberschreitend geheiratet, geschieden, gestorben und vererbt. Dieser Tatsache müsse Rechung getragen
werden "aber hier hinken wir im Zivilrecht ein bisschen hinten nach", erläuterte Justizministerin
Maria Berger in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Franco Frattini, Vizepräsident der Europäische
Kommission, Brigitte Zypries, deutsche Bundesministerin der Justiz und Nikolaus Michalek, dem Präsidenten
des Österreichischen Juristentages, die Notwendigkeit klarer Regelungen gerade in diesem Bereich. Wichtig
sei die Auseinandersetzung mit den Fragen, wann welche Regelung zur Anwendung kommt und welche Gerichte wofür
zuständig sind. Anlass war der 4. Europäische Juristentag, der ab 03.05. in der Wiener Hofburg stattfindet.
1.200 Juristen haben sich in Wien eingefunden, um sich drei Tage lang über die europäische Rechtsentwicklung
im Zivilrecht, im Strafrecht und bei der Migration auszutauschen. Besonderen Dank sprach Berger in Richtung des
ehemaligen Justizministers Michalek aus, der sich darum bemüht hatte, den Europäischen Juristentag nach
Wien zu bringen. Die Auseinandersetzung mit der europäischen Rechtsentwicklung fördere die internationale
Zusammenarbeit und biete eine gute Möglichkeit "in andere Länder zu schauen und gute Beispiele aus
anderen Ländern aufzunehmen", so Berger.
Auf die Anfrage eines Journalisten, ob eine EU-Verfassung im juristischen Bereich von Bedeutung wäre, erklärte
Berger: "Gerade für unseren Bereich brauchen wir eine EU-Verfassung." In den Bereichen Justiz und
Inneres würde sich Berger vor allem vom Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip hin zu Mehrheitsentscheidungen
mehr Entwicklungspotential für Europa erwarten. |