25 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Österreich
Wien (bmlfuw) - Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hat sich seit seinem Inkrafttreten
1975 zu einem weltweit schlagkräftigen Instrument zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
entwickelt. Dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen“ (Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora – CITES) sind
mittlerweile 171 Staaten beigetreten.
Österreichs Beitritt 1982 jährt sich heuer zum 25. Mal. Das ist Anlass, um heute in einer Tagung in Schönbrunn
den Ist-Zustand des nationalen Vollzuges in der Praxis zu evaluieren sowie Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Der grenzüberschreitende, internationale Handel von CITES-gelisteten Tier- und Pflanzenarten zählt zu
den lukrativsten Feldern der Wirtschaftskriminalität. Im Jahr 2002 schätzte UNEP (United Nations Environment
Programme) die illegale Komponente des weltweiten Handels auf 5 bis 8 Milliarden US Dollar, also in etwa auf gleicher
Ebene wie der illegale Waffenschmuggel und der Drogenmarkt. Im Gegensatz zu Waffenschmuggel und Drogenhandel wird
der Bekämpfung des illegalen Handels mit CITES-Arten aber vergleichsweise niedere Priorität gegeben.
Wachsende Besorgnis über den Einfluss des internationalen Handels auf die Überlebenschancen vieler wildlebender
Tier- und Pflanzenarten haben zum Abschluss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens geführt. Dieses
legt jedem einzelnen Mitgliedstaat eine Reihe von Verpflichtungen auf, einerseits hinsichtlich der Verantwortung
für die eigene Natur und andererseits hinsichtlich der notwendigen Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen.
Die Europäische Union, die USA und Japan sind der weltweit größte Absatzmarkt für international
gehandelte exotische Arten. Österreich ist mit der legalen Einfuhr im Jahr 2006 von etwa 1192 lebenden Vögeln,
3625 Reptilien, 4848 Wirbellosen Tieren (primär Korallen) und 1346 Pflanzen ebenfalls ein nicht unbedeutendes
Einfuhrland von exotischen Tieren und Pflanzen. Weiters ist Österreich ein bedeutendes Wieder-Ausfuhrland
von weiterverarbeiteten Lederprodukten exotischer Arten und hat einen beträchtlichen Anteil am EU-internen
Handel mit nachgezüchteten Exemplaren, vor allem Reptilien und Vögel. Wie andere EU-Mitgliedsländer
ist auch Österreich von illegalem Handel betroffen. Daher ist ein gut koordinierter Vollzug aller involvierten
Behörden erforderlich, um illegalen Handel zu unterbinden. Ebenso soll beim legalen Handel sichergestellt
werden, dass lebende Exemplare artgerecht untergebracht werden und die Kennzeichnung den gesetzlichen Auflagen
entspricht.
Sinn der CITES-Konvention ist es nicht, den internationalen Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen generell zu
unterbinden, sondern durch internationale Kontrollen die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicher
zu stellen. Gleichzeitig soll CITES in Zusammenarbeit mit diversen Umweltschutzkonventionen wie der Konvention
für die Biologische Vielfalt (CBD) einen Beitrag zur Erreichung der sogenannten „2010 Ziele“ (signifikante
Reduktion des weltweiten Biodiversitätsverlustes) und der „Millennium Development Goals“ (MDGs) der UNO leisten,
so etwa in der Verknüpfung zwischen nachhaltiger Nutzung und Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern.
Ein diesbezüglicher Entscheidungsentwurf wird seitens der EU für die im Juni 2007 14. CITES Vertragsstaatenkonferenz
in Den Haag, Niederlande, vorbereitet. |