Überlebenschancen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sichern  

erstellt am
04. 05. 07

25 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Österreich
Wien (bmlfuw) - Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hat sich seit seinem Inkrafttreten 1975 zu einem weltweit schlagkräftigen Instrument zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora – CITES) sind mittlerweile 171 Staaten beigetreten.

Österreichs Beitritt 1982 jährt sich heuer zum 25. Mal. Das ist Anlass, um heute in einer Tagung in Schönbrunn den Ist-Zustand des nationalen Vollzuges in der Praxis zu evaluieren sowie Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Der grenzüberschreitende, internationale Handel von CITES-gelisteten Tier- und Pflanzenarten zählt zu den lukrativsten Feldern der Wirtschaftskriminalität. Im Jahr 2002 schätzte UNEP (United Nations Environment Programme) die illegale Komponente des weltweiten Handels auf 5 bis 8 Milliarden US Dollar, also in etwa auf gleicher Ebene wie der illegale Waffenschmuggel und der Drogenmarkt. Im Gegensatz zu Waffenschmuggel und Drogenhandel wird der Bekämpfung des illegalen Handels mit CITES-Arten aber vergleichsweise niedere Priorität gegeben.

Wachsende Besorgnis über den Einfluss des internationalen Handels auf die Überlebenschancen vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten haben zum Abschluss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens geführt. Dieses legt jedem einzelnen Mitgliedstaat eine Reihe von Verpflichtungen auf, einerseits hinsichtlich der Verantwortung für die eigene Natur und andererseits hinsichtlich der notwendigen Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen.

Die Europäische Union, die USA und Japan sind der weltweit größte Absatzmarkt für international gehandelte exotische Arten. Österreich ist mit der legalen Einfuhr im Jahr 2006 von etwa 1192 lebenden Vögeln, 3625 Reptilien, 4848 Wirbellosen Tieren (primär Korallen) und 1346 Pflanzen ebenfalls ein nicht unbedeutendes Einfuhrland von exotischen Tieren und Pflanzen. Weiters ist Österreich ein bedeutendes Wieder-Ausfuhrland von weiterverarbeiteten Lederprodukten exotischer Arten und hat einen beträchtlichen Anteil am EU-internen Handel mit nachgezüchteten Exemplaren, vor allem Reptilien und Vögel. Wie andere EU-Mitgliedsländer ist auch Österreich von illegalem Handel betroffen. Daher ist ein gut koordinierter Vollzug aller involvierten Behörden erforderlich, um illegalen Handel zu unterbinden. Ebenso soll beim legalen Handel sichergestellt werden, dass lebende Exemplare artgerecht untergebracht werden und die Kennzeichnung den gesetzlichen Auflagen entspricht.

Sinn der CITES-Konvention ist es nicht, den internationalen Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen generell zu unterbinden, sondern durch internationale Kontrollen die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicher zu stellen. Gleichzeitig soll CITES in Zusammenarbeit mit diversen Umweltschutzkonventionen wie der Konvention für die Biologische Vielfalt (CBD) einen Beitrag zur Erreichung der sogenannten „2010 Ziele“ (signifikante Reduktion des weltweiten Biodiversitätsverlustes) und der „Millennium Development Goals“ (MDGs) der UNO leisten, so etwa in der Verknüpfung zwischen nachhaltiger Nutzung und Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern. Ein diesbezüglicher Entscheidungsentwurf wird seitens der EU für die im Juni 2007 14. CITES Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag, Niederlande, vorbereitet.
 
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