Gerade jüngere RadlerInnen sind besonders gefährdet
Wien (nso) - Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger unterstützt die Forderung nach Einführung
einer Helmpflicht für jugendliche Fahrradfahrer: "Die hohe Zahl von schweren Kopfverletzungen bei Fahrradunfällen
erfordert dringend wirksame Maßnahmen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann eine Helmpflicht die schon
ganz passable Akzeptanz des Helmes noch weiter verbessern." Als Altersgrenze für die Fahrradhelmpflicht
fordert Buchinger allerdings 16 Jahre anstatt der meist vorgeschlagenen 14 Jahre. Dadurch soll ein nahtloser Übergang
zur Helmpflicht bei Mopeds gewährleistet werden.
Nach Zahlen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit verunglückten 2005 etwa 35.000 RadfahrerInnen so schwer,
dass eine Spitalsbehandlung nötig war. Mehr als 6.000 verletzte Kinder bis 14 mit einem hohen Anteil an Kopfverletzungen
zeigen, dass gerade jüngere RadlerInnen besonders gefährdet sind. Mit dem Helm kann die Gefahr einer
Kopfverletzung jedenfalls deutlich reduziert werden.
"Wichtig ist aber auch die begleitende Information an Eltern und Kinder, dass der Fahrradhelm beim Radfahren,
nicht aber beim Spielen getragen werden soll, da der Helmverschluss z.B. am Kletterturm zu Strangulationsunfällen
führen kann." so Buchinger weiter.
"Für eine Helmpflicht bei Erwachsenen fehlt derzeit noch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Es ist
aber davon auszugehen, dass die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche dazu führt, dass künftige
Radfahrergenerationen auch im Erwachsenenalter gerne den Helm aufsetzen werden", so der Konsumentenschutzminister
abschließend. |