Der Weg zum "Bundesrat Neu"  

erstellt am
03. 05. 07

Burgstaller bei Klausur des Bundesrates: Neues Selbstbewusstsein
Salzburg (lk) - "Der Bundesrat zeigt ein neues Selbstbewusstsein." Das betonte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am 03.05. nach der gestrigen Klausur des Bundesrates unter Vorsitz des Bundesrats-Präsidenten Manfred Gruber in Bad Gastein. "Der Bundesrat bringt die Reform von sich heraus zum Laufen. Man soll keine Illusionen haben, was die Größe der Reform betrifft, sondern das umsetzen, was möglich und sinnvoll ist. Der Reformschub bedeutet eine Aufwertung des Bundesrates." Für Landeshauptfrau Burgstaller gibt es nur zwei Möglichkeiten: Aufwerten oder Abschaffen. Das de facto kompetenzlose Dasein des Bundesrates als kleinere Kopie des Nationalrates gehöre beseitigt, so Burgstaller.

Die wichtigsten Ergebnisse der Klausur:

  1. Zustimmung bei Verfassungsgesetz: Es soll zu allen Verfassungsgesetzen eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates vorgesehen werden. Damit wären eine Aufwertung des Bundesrates und eine Aufwertung der Verfassungsgesetzgebung verbunden. Der Bundesrat kann mit einem substanziellen Vetorecht bei allen Verfassungsgesetzen ausgestattet werden. Die Länderkammer und die Länder werden damit in eine stärkere Verantwortung miteinbezogen. Damit folgt der Bundesrat einem Vorschlag von Univ.-Prof. Dr. Anton Pelinka.
  2. Einspruchsrecht bei Finanzfragen: Der Bundesrat soll das absolute Vetorecht bei Bundesgesetzen erhalten, die eine erhebliche Belastung für die Länder in finanzieller Hinsicht bedeuten würden.
  3. Recht auf Stellungnahme bei Bundesgesetzen im Vorhinein: Der Bundesrat soll im "Vorraum" des Nationalrats bereits tätig werden können. Der bis dato regelfreie Raum muss mit entsprechenden Normen ausgestattet werden. Der Bundesrat kann, wenn er die Möglichkeit erhält, in den parlamentarischen Entscheidungsprozess vor dem Nationalrat einzusteigen, öffentliche (und politische) Aufmerksamkeit auf sich lenken, die ihm derzeit fehlt. Dadurch kann sich der Bundesrat profilieren, ohne dass dadurch eine unerwünschte Blockade zwischen beiden Parlamentskammern entsteht. Dies hätte eine "Hemmungswirkung" auf die Tätigkeit des Nationalrates.


Über diese drei wichtigen Schritte hinaus einigte man sich auf neue Rahmenbedingungen:

  1. Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur Verstärkung der Kontrollrechte des Bundesrates;
  2. Bestellung des Präsidenten des Rechnungshofes durch die Bundesversammlung;
  3. Einrichtung eines ständigen Ausschusses: Der Vorsitzende soll in weiterer Folge an allen Sitzungen des Hauptausschusses des Nationalrates mit beratender Stimme teilnehmen;
  4. Neuregelung des Einspruchsverfahrens: dies nur auf Verlangen einer qualifizierten Minderheit (zum Beispiel ein Drittel).


Wichtig ist auch das Einbringen von Vorschlägen auch in alltagspolitischen Fragen des Landes beziehungsweise mehrerer Länder. Derzeit fehlt dafür ein formalisiertes Verfahren. Der Zugang dazu soll früher gewährt werden. Bei der Klausur des Bundesrates einigte man sich unter Einbeziehung der Experten Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin sowie Bundesrats-Vizepräsident Jürgen Weiss auf die oben genannten Punkte. Im Juni wird der Bundesrat einen Entschließungsantrag einbringen, wodurch die oben genannten Punkte beschlossen werden sollen.

 
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