Burgstaller bei Klausur des Bundesrates: Neues Selbstbewusstsein
Salzburg (lk) - "Der Bundesrat zeigt ein neues Selbstbewusstsein." Das betonte Landeshauptfrau
Mag. Gabi Burgstaller am 03.05. nach der gestrigen Klausur des Bundesrates unter Vorsitz des Bundesrats-Präsidenten
Manfred Gruber in Bad Gastein. "Der Bundesrat bringt die Reform von sich heraus zum Laufen. Man soll keine
Illusionen haben, was die Größe der Reform betrifft, sondern das umsetzen, was möglich und sinnvoll
ist. Der Reformschub bedeutet eine Aufwertung des Bundesrates." Für Landeshauptfrau Burgstaller gibt
es nur zwei Möglichkeiten: Aufwerten oder Abschaffen. Das de facto kompetenzlose Dasein des Bundesrates als
kleinere Kopie des Nationalrates gehöre beseitigt, so Burgstaller.
Die wichtigsten Ergebnisse der Klausur:
- Zustimmung bei Verfassungsgesetz: Es soll zu allen Verfassungsgesetzen eine ausdrückliche Zustimmung des
Bundesrates vorgesehen werden. Damit wären eine Aufwertung des Bundesrates und eine Aufwertung der Verfassungsgesetzgebung
verbunden. Der Bundesrat kann mit einem substanziellen Vetorecht bei allen Verfassungsgesetzen ausgestattet werden.
Die Länderkammer und die Länder werden damit in eine stärkere Verantwortung miteinbezogen. Damit
folgt der Bundesrat einem Vorschlag von Univ.-Prof. Dr. Anton Pelinka.
- Einspruchsrecht bei Finanzfragen: Der Bundesrat soll das absolute Vetorecht bei Bundesgesetzen erhalten, die
eine erhebliche Belastung für die Länder in finanzieller Hinsicht bedeuten würden.
- Recht auf Stellungnahme bei Bundesgesetzen im Vorhinein: Der Bundesrat soll im "Vorraum" des Nationalrats
bereits tätig werden können. Der bis dato regelfreie Raum muss mit entsprechenden Normen ausgestattet
werden. Der Bundesrat kann, wenn er die Möglichkeit erhält, in den parlamentarischen Entscheidungsprozess
vor dem Nationalrat einzusteigen, öffentliche (und politische) Aufmerksamkeit auf sich lenken, die ihm derzeit
fehlt. Dadurch kann sich der Bundesrat profilieren, ohne dass dadurch eine unerwünschte Blockade zwischen
beiden Parlamentskammern entsteht. Dies hätte eine "Hemmungswirkung" auf die Tätigkeit des
Nationalrates.
Über diese drei wichtigen Schritte hinaus einigte man sich auf neue Rahmenbedingungen:
- Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur Verstärkung der Kontrollrechte des Bundesrates;
- Bestellung des Präsidenten des Rechnungshofes durch die Bundesversammlung;
- Einrichtung eines ständigen Ausschusses: Der Vorsitzende soll in weiterer Folge an allen Sitzungen des
Hauptausschusses des Nationalrates mit beratender Stimme teilnehmen;
- Neuregelung des Einspruchsverfahrens: dies nur auf Verlangen einer qualifizierten Minderheit (zum Beispiel
ein Drittel).
Wichtig ist auch das Einbringen von Vorschlägen auch in alltagspolitischen Fragen des Landes beziehungsweise
mehrerer Länder. Derzeit fehlt dafür ein formalisiertes Verfahren. Der Zugang dazu soll früher gewährt
werden. Bei der Klausur des Bundesrates einigte man sich unter Einbeziehung der Experten Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger
und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin sowie Bundesrats-Vizepräsident Jürgen Weiss auf die oben genannten
Punkte. Im Juni wird der Bundesrat einen Entschließungsantrag einbringen, wodurch die oben genannten Punkte
beschlossen werden sollen.
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