Wien (nso) - Am "Internationalen Tag der Pflege" (11.05.) bezeichnete
Sozialminister Dr. Erwin Buchinger das Thema Pflegevorsorge als einen der wichtigsten Grundpfeiler der Sozialpolitik
und sprach all jenen Menschen, die im Rahmen der Pflege und Betreuung tätig sind, Dank und Anerkennung aus.
"Durch die Neugestaltung der Pflege, an der wir seit Wochen mit Hochdruck arbeiten, wollen und werden wir
Lösungen im Interesse einer bestmöglichen Zufriedenheit der betroffenen Menschen finden. Diese Lösungen
betreffen alle Bereiche des österreichischen Systems der Pflegevorsorge und können nur in einem funktionierenden
Miteinander von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Interessensvereinigungen, FachexpertInnen und Betroffenen gefunden
werden", so der Appell des Sozialministers.
"Nicht gegeneinander, sondern miteinander lautet die Devise", so Buchinger. Die Bemühungen, die
24-Stunden-Betreuung zuhause finanzierbar zu machen, würden gut voranschreiten. "Ich gehe davon aus,
dass es eine Einigung mit den Ländern in der Finanzierungsfrage geben wird. Ich habe für die Bundesseite
ein faires Verhandlungsangebot gemacht. Jetzt sind die Länder am Zug", so der Sozialminister. Buchinger
verwies auch auf die zahlreichen, schon bisher gesetzten Maßnahmen seines Ressorts, um die Situation im Pflegebereich
zu verbessern.
Deutliche Verbesserungen für pflegende Angehörige
Bei pflegenden Angehörigen, die sich selbst pensionsversichern, wird nach Beschlußfassung der
67 ASVG Novelle ab der Pflegestufe IV der Dienstnehmeranteil zu 50 % und ab der Pflegestufe V der Dienstnehmer-,
und der Dienstgeberanteil zur Gänze vom Bund übernommen werden.
Weitere Maßnahmen des Sozialressorts im Bereich der Pflege
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
Im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege werden im Auftrag des BMSK von 95 diplomierten
Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bundesweit bei Pflegegeldbeziehern der Stufen 1 bis 7 Hausbesuche durchgeführt,
wobei der Schwerpunkt auf Information und Beratung aller an der jeweils konkreten Pflegesituation beteiligten Personen
gelegt wird. Die Qualitätssicherung wurde als Projekt gestartet und aufgrund der guten Erfahrungen als laufende
Maßnahme implementiert, wobei bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein eigenes Kompetenzzentrum
Pflege zur Durchführung eingerichtet wurde. Heuer noch sollen bei zumindest 15.000 Pflegegeldbeziehern im
Rahmen dieser Maßnahme Hausbesuche durchgeführt werden.
Pilotprojekt "Beratungsscheck - Fachliche Erstberatung für Pflegebedürftige und ihre pflegenden
Angehörigen"
Mit diesem Pilotprojekt, das aktuell von der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) durchgeführt
und vom BMSK gefördert wird, wird die Akzeptanz der Betroffenen für einen Beratungsscheck und die Zweckmäßigkeit
des Einsatzes eines Beratungsschecks erprobt. Dabei sollen pflegebedürftige Menschen, denen im Projektzeitraum
bescheidmäßig ein Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 zuerkannt bzw. erhöht wurde, die Möglichkeit
einer kostenlosen Beratung (Dauer 1,5 Stunden) insb. vor Ort, also zu Hause, in der konkreten Betreuungssituation,
durch eine diplomierte Pflegefachkraft erhalten.
Pilotprojekt "Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen
und deren pflegende Angehörige"
Das BMSK führt im Zeitraum 1. Februar 2007 bis 31. Jänner 2008 dieses Pilotprojekt in Zusammenarbeit
mit der BAG und Alzheimer Angehörige Austria durch, wobei hier der präventive Charakter dieser Maßnahme
speziell für die pflegenden Angehörigen von demenziell erkrankten Menschen betont wird, da gerade die
Betreuung demenziell erkrankter Menschen hohe Anforderungen an die Pflegepersonen stellt und oftmals psychisch
und physisch besonders belastend ist. Im Rahmen des Pilotprojektes wird die Finanzierung von Ersatzpflege für
Zeiten der Verhinderung der Hauptpflegeperson von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen aus dem Unterstützungsfonds
für Menschen mit Behinderung unter erleichterten Bedingungen gefördert.
Zuschuss zur Ersatzpflege
Seit 1. Jänner 2004 besteht die Möglichkeit, dass ein naher Angehöriger, der eine pflegebedürftige
Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 nach dem Bundespflegegeldgesetz gebührt, seit mindestens
einem Jahr überwiegend pflegt und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen
wichtigen Gründen verhindert ist, für die Ersatzpflege eine Zuwendung erhält. Diese kann aus dem
durch das Bundesbehindertengesetz (BBG) eingerichteten Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
bei Vorliegen einer sozialen Härte gewährt werden. |