Kein Volksanwalt für die FPÖ  

erstellt am
09. 05. 07

Hauptausschuss wird nur 3 Volksanwaltschafts-Kandidaten nominieren
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat am 08.05. die Präsidialkonferenz des Nationalrats über ihre Entscheidung informiert, bei der Sitzung des Hauptausschusses am 22. Mai nur drei KandidatInnen für die Volksanwaltschaft zuzulassen. Es werden dies die von den Fraktionen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen nominierten KandidatInnen sein. Die Entscheidung der Präsidentin fiel, nachdem zwischen den Fraktionen ein Konsens bezüglich der Vorgangsweise nicht gefunden werden konnte.

Präsidentin Prammer führt den Vorsitz im Hauptausschuss. Sie folgte mit ihrer Entscheidung einem Vorschlag der Parlamentsdirektion und einem Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts. Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat der FPÖ, die mit Hinweis auf die gleiche Mandatsstärke wie die Grünen – beide Fraktionen stellen 21 Abgeordnete, die Grünen sind aber die stimmenstärkere Fraktion – ein Nominierungsrecht fordern, würde von Prammer nicht zugelassen.

 

 Van der Bellen: NR-Präsidentin für Nominierungrecht der Grünen
Wien (grüne) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat entschieden, dass nur den Grünen, neben SPÖ und ÖVP, ein Nominierungsrecht für die Volksanschaft zusteht. Bundessprecher Alexander Van der Bellen wird die jetzige Menschenrechtssprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, vorschlagen. Die FPÖ-Kandidatur für den dritten Posten in der Volksanwaltschaft wird nicht zugelassen. Prammer berief sich gegenüber der APA auf eine Stellungnahme des parlamentarischen Legislativdienstes, die empfiehlt, die drei Posten in der Volksanwaltschaft den drei stimmenstärksten Fraktionen zuzuordnen.

Die Grünen zeigten sich über die Entscheidung der Präsidentin erfreut. Bundessprecher Alexander Van der Bellen meinte g, es sei ein erwartetes und gutes Ergebnis. Dass die Grünen als an Stimmen drittstärkste Partei zum Zug kommen müssten, sage einem schon der Hausverstand, meinte Van der Bellen. Der Grünen-Chef erinnerte auch daran, dass die FPÖ gleich nach dem Wahlergebnis ja der Position zugestimmt habe, wonach seine Partei erstmals einen Volksanwalt stellen könne. Van der Bellen geht nun davon aus, dass die ÖVP die Entscheidung Prammers mittragen wird. Bei FPÖ und BZÖ vermutet er, dass hier keine Unterstützung zu erwarten sei.

 

 Strache: Entscheidung Prammers verfassungswidrig
Wien (fpd) - FPÖ- Bundesparteiobmann HC Strache verteidigt vehement das Grundrecht, welches besagt, dass der FPÖ ein Nominierungsvorschlag zur Volksanwaltschaft zusteht. Laut den nunmehr zahlreich vorhandenen Rechtsgutachten sei ein alleiniges Nominierungsrecht der Grünen verfassungswidrig.

"Nach den Rechtsmeinungen und Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer, dem frühere Justizminister und Universitätsprofessor für öffentliches Recht, Dr. Hans Klecatsky, RA Dr. Eike Lindinger, dem renommierten Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk und Prof. Mag. Dr. Adrian Eugen Hollaender gibt es die eindeutige Meinung, dass wir ein Nominierungsrecht für einen Kandidaten haben. Diese Meinungen basieren auf dem verfassungsmäßigen Recht, welches sich in dieser Frage eindeutig auf die Mandatsstärke und nicht auf die Stimmenstärke beruft", stellt Strache fest.

Dem zufolge sei den drei mandatsstärksten Parteien ein Nominierungsrecht zuzusprechen. Die Mandatsstärke hätte zu entscheiden - und nicht die Stimmenstärke. Bei genau drei mandatsstärksten Parteien würde das System des Entsendeautomatismus funktionieren - jedoch nicht bei einer Gruppe von vier mandatsstärksten Parteien, führt Strache weiter aus und setzt fort, dass in diesem Fall demokratisch zwischen Grünen- und FPÖ-Kandidaten gewählt werden müsse. Der Vorschlag auf die Stimmenzahl alleine abzustellen hat im Verfassungstext keine Stütze.

Wenn hier von NR Präsidentin Prammer ausdrücklich von einer "unbeträchtlichen Gesetzeslücke" gesprochen werde, so Strache, müsse diese - wenn überhaupt vorhanden - auf verfassungsmäßigem Wege, nämlich durch den Verfassungsgesetzgeber, einem Gericht öffentlichen Rechts oder einer Wahl im Hauptausschuss bzw. im Parlament geschlossen werden. "Der vom Gutachtertrio gewiesene Weg muss auf verfassungsmäßige Weise beschritten werden", so die Rechtsmeinung von Univ.Prof. Klecatsky. Es obliege Prammer, als Obfrau des Hauptausschusses nicht, hier dem Votum des Hauptausschusses, bzw. des Plenum im Nationalrat vorzugreifen und der FPÖ ein Verfassungsrecht abzusprechen und zu rauben.

In einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie ist es für Univ.Prof. Klecatsky denkunmöglich, im Sinne der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes, "einen "außerparlamentarischen Gutachterrat" von einem parlamentarischen Teilorgan (Hauptausschuss, Anm.) in Eigenregie zur Verfassungstat zu erheben. Das wäre ein Verfassungsbruch."

Die Zubilligung eines alleinigen Nominierungsrechtes an die Grünen wäre demnach verfassungswidrig. Strache spricht von einem "Verfassungsbruch, den wir nicht hinnehmen werden!"

 

 Westenthaler: Unappetitliches Parteienhickhack um Posten und Positionen
Wien (bzö) - Als "unappetitliches Parteienhickhack um Posten, Positionen und Privilegien", bezeichnet BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler die derzeitige Diskussion um das Amt des dritten Volksanwaltes. Es sei das Gebot der Stunde die Volksanwaltschaft aus den Fängen der Parteien zu entlassen und eine wirkliche Unabhängigkeit zu ermöglichen. "Das BZÖ schlägt vor, die Volksanwälte per Volkswahl alle sechs Jahre, gekoppelt an die Wahl des Bundespräsidenten, direkt zu wählen", so Westenthaler. Gerade bei einer verlängerten Legislaturperiode des Nationalrates, müsse es ein Mehr an direkter Demokratie für die Österreicherinnen und Österreicher geben. Das BZÖ habe hier per Antrag bereits eine parlamentarische Initiative gesetzt, die in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses behandelt werden muss.

Westenthaler kündigte ebenfalls an, dass das BZÖ daher dem drohenden Dreiervorschlag mit Terezija Stoisits seine Zustimmung verweigern wird.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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