Bundes-Umwelthaftungsgesetz bringt mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Wien (bmlfuw) - Wer erhebliche Umweltschäden verursacht, muss in Zukunft auch alle damit verbundenen
Kosten tragen. Das sieht das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz vor, das am 09.05. den Ministerrat passiert hat.
„Umweltsünder müssen in Zukunft auch sämtliche Behördenkosten, die sonst den SteuerzahlerInnen
zur Last fallen, übernehmen. Umgekehrt erhalten Unternehmen aber auch mehr Rechtssicherheit.
Wer alle behördlichen Sicherheitsauflagen erfüllt, für den übernimmt der Staat, sofern es sich
nicht um einen Störfall handelt, die Umweltsanierungskosten.“ Das erklärte Umweltminister Josef Pröll
anlässlich der Beschlussfassung im Ministerrat.
Das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz betrifft insbesondere durch große Industrie- oder Kläranlagen bzw.
bei der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder zu Wasser verursachte erhebliche
Schäden an Gewässern und Böden. Die drohenden Kosten sollen abschrecken und die Betreiber motivieren,
Umweltschäden von vornherein zu vermeiden und ein entsprechendes Risikomanagement zu installieren.
Neben der Haftung für sämtliche Kosten der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden sieht das
Bundes-Umwelthaftungsgesetz auch Rechte für Dritte vor. So können beispielsweise NGOs oder betroffene
BürgerInnen – also auch nach UVP-Gesetz anerkannte Bürgerinitiativen – im Wege einer Umweltbeschwerde
die zuständige Behörde auffordern, tätig zu werden. Darüber hinaus ist eine Sorgfaltspflichtbestimmung
enthalten, wonach Betreiber für eine angemessene Risikovorsorge sorgen müssen. So sollen die aus dem
Gesetz resultierenden finanziellen Verpflichtungen wirksam abgesichert werden.
Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz gewährleistet eine bestmögliche Harmonisierung mit dem bestehenden Anlagenrecht
unter Wahrung des hohen Schutzniveaus des österreichischen Umweltrechts. Das teilt das Lebensministerium abschließend
mit. |