Österreich stimmte gegen Neuregelungen bei der Masthühner-Haltung
Wien (bmlfuw) - Bei der am Abend des 07.05. im Agrarministerrat beschlossenen Neuregelung für
die Haltungsbedingung für Masthühner stimmte Österreich als einziger Mitgliedsstaat dezidiert gegen
den ausgehandelten Kompromiss. Die Neuregelung hat wenig mit Tierschutz aber viel mit Industrieinteressen zu tun
und schreibt Tierleid fest, statt es zu beseitigen. Das ist ein bedauerlicher Sündenfall der EU beim Tierschutz,
dem Österreich nicht zustimmen konnte, erkläre Landwirtschaftsminister Josef Pröll.
Während Österreich eine Besatzdichte von 30 kg pro m² als Obergrenze bei der Haltung von Masthühnern
in seinem Tierschutzgesetz festgeschrieben hat, was rund 15 Masthühnern pro m² entspricht, wird die Neuregelung
in der EU immer noch 42 kg pro m² Obergrenze betragen. Lediglich bei schlechteren Rahmenbedingungen wird die
Grenze mit 33 kg pro m² festgelegt. Aber auch dies ist noch immer deutlich schlechter als die vorbildliche
österreichische Regelung. Gegenüber dem ursprünglich von der EU - Kommission vorgelegten Vorschlag
ist das eine weitere Verschlechterung, die insbesondere von Staaten wie Polen, Frankreich, Ungarn oder Belgien
betrieben wurde. Dies widerspricht allen Erklärungen der EU die Tierschutzstandards verbessern zu wollen.
Und überdies eine unakzeptable Schlechterstellung im Wettbewerb für Mitgliedsstaaten, die den Tierschutz
ernst nehmen, schloss Pröll. |