Sündenfall der EU beim Tierschutz  

erstellt am
08. 05. 07

Österreich stimmte gegen Neuregelungen bei der Masthühner-Haltung
Wien (bmlfuw) - Bei der am Abend des 07.05. im Agrarministerrat beschlossenen Neuregelung für die Haltungsbedingung für Masthühner stimmte Österreich als einziger Mitgliedsstaat dezidiert gegen den ausgehandelten Kompromiss. Die Neuregelung hat wenig mit Tierschutz aber viel mit Industrieinteressen zu tun und schreibt Tierleid fest, statt es zu beseitigen. Das ist ein bedauerlicher Sündenfall der EU beim Tierschutz, dem Österreich nicht zustimmen konnte, erkläre Landwirtschaftsminister Josef Pröll.

Während Österreich eine Besatzdichte von 30 kg pro m² als Obergrenze bei der Haltung von Masthühnern in seinem Tierschutzgesetz festgeschrieben hat, was rund 15 Masthühnern pro m² entspricht, wird die Neuregelung in der EU immer noch 42 kg pro m² Obergrenze betragen. Lediglich bei schlechteren Rahmenbedingungen wird die Grenze mit 33 kg pro m² festgelegt. Aber auch dies ist noch immer deutlich schlechter als die vorbildliche österreichische Regelung. Gegenüber dem ursprünglich von der EU - Kommission vorgelegten Vorschlag ist das eine weitere Verschlechterung, die insbesondere von Staaten wie Polen, Frankreich, Ungarn oder Belgien betrieben wurde. Dies widerspricht allen Erklärungen der EU die Tierschutzstandards verbessern zu wollen. Und überdies eine unakzeptable Schlechterstellung im Wettbewerb für Mitgliedsstaaten, die den Tierschutz ernst nehmen, schloss Pröll.
 
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