Europapolitischer Vorhabensbericht fortgeschrieben  

erstellt am
21. 05. 07

Sitzung der Salzburger Landesregierung / Zwei Vorlagen für Novellen dem Landtag zugewiesen
Salzburg (lk) - Unter Vorsitz von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller nahm die Salzburger Landesregierung bei ihrer Sitzung am 21.05. die Fortschreibung 2007 des Europapolitischen Vorhabensberichts für die 13. Gesetzgebungsperiode (2004 bis 2009) zur Kenntnis und leitet ihn dem Salzburger Landtag zur Beschlussfassung zu.

Unter dem Titel "Mitgestalten – Chancen und Vorteile nutzen. Das Friedens- und Zukunftsprojekt Europa bei den Bürgerinnen und Bürgern absichern und Identität bewahren" führt der Bericht Grundsätze und Vorhaben des Landes Salzburg zum Thema Europapolitik an. Die Fortschreibung 2007 des europapolitischen Vorhabensberichts folgt der Gliederung des Arbeitsübereinkommens zwischen SPÖ und ÖVP für die 13. Gesetzgebungsperiode des Salzburger Landtages.

Zu Beginn der 13. Gesetzgebungsperiode des Salzburger Landtags legte die Landesregierung dem Landtag den "Europapolitischen Vorhabensbericht 2004 bis 2009" vor. Er wurde im Europa- Integrationsausschuss ausführlich diskutiert und vom Landtag am 2. Februar 2005 verabschiedet. Mit Beschluss vom 2. Februar 2005 legte der Landtag fest, dass der Vorhabensbericht künftig alle zwei Jahre vorzulegen ist. Nach dem Amtsantritt der neuen österreichischen Bundesregierung fand am 28. Februar 2007 eine Aussprache der Landeshauptleute mit Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer statt. Gegenstand waren auch zahlreiche europapolitische Aspekte des Arbeitsprogramms der Bundesregierung, die eine regionale Dimension aufweisen. Diese Anliegen in den kommenden Jahren umzusetzen wird zu den wichtigen Aufgaben der Salzburger Europapolitik gegenüber dem Bund gehören.

Novellen zum Rechnungshofgesetz und Parteienförderungsgesetz
Zwei Novellen, nämlich zum Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993 sowie zum Salzburger Parteienförderungsgesetz, standen heute ebenfalls auf der Tagesordnung der Regierungssitzung. Die Landesregierung beschloss beide Gesetzesvorlagen und leitete sie dem Salzburger Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zu.

Novelle zum Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993: Die Novelle dient in erster Linie der Umsetzung der Entschließung des Landtages vom 26. April 2006. Darin wird die Landesregierung ersucht, dem Landtag eine Novelle zum genannten Gesetz zuzuleiten, die zukünftig eine Prüfung all jener Unternehmen ermöglicht, an denen das Land mit mindestens 25 Prozent (anstelle wie bisher 50 Prozent) des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist. Darüber hinaus werden noch folgende Vorschläge des Landesrechnungshofes aufgegriffen, nämlich:

  • die ausdrückliche Festlegung, wer die Funktion des Landesrechnungshofdirektors bei
  • Vakanz dieses Postens ausübt;
  • die Klarstellung, dass es in die Zuständigkeit der Landesregierung fällt, die Prüfberichte an die Organe jener Einrichtungen, denen gegenüber ihr ein Aufsichtsrecht zukommt, weiterzuleiten;
  • die Erweiterung der Begründungspflicht der Landesregierung, wenn Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen des Landesrechnungshofes nicht voll entsprochen wird.


Novelle zum Salzburger Parteienförderungsgesetz: Mit einer am 31. Mai 2006 gefassten Entschließung hat der Salzburger Landtag die Landesregierung ersucht, dem Landtag eine Novelle zum Salzburger Parteienförderungsgesetz mit folgenden Inhalten zuzuleiten:

  • Die Landtagsparteien werden verpflichtet, die Anzahl und die Gesamthöhe aller an sie geleisteten Spenden ab einer Höhe von 1.000 Euro in einer § 4 Abs 7 des Parteiengesetzes (des Bundes) entsprechenden Aufgliederung gemeinsam mit dem Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen.
  • Dem Direktor des Landesrechnungshofes ist jährlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres eine Spenderliste zu übermitteln, die Name und Anschrift aller Personen enthält, die Spenden ab einer Höhe von 1.000 Euro geleistet haben. Der Direktor des Landesrechnungshofes hat dem Landtagspräsidenten die fristgerechte Übermittlung der Spenderliste mitzuteilen.


Die neuen Bestimmungen sollen erstmals für den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 gelten. Der Gesetzesvorschlag enthält die vom Landtag gewünschten Bestimmungen, die inhaltlich weitgehend der auf Bundesebene seit dem Jahr 1984 bestehenden Rechtslage entsprechen. Auch die Übernahme der im § 4 Abs 8 des Parteiengesetzes bestehenden Befugnis des Präsidenten des Rechnungshofes, die ordnungsgemäße Deklarierung einer Spende auf Ersuchen einer Partei festzustellen, wird vorgeschlagen, allerdings ohne rückwirkendes Inkrafttreten. Zusätzlich ist vorgesehen, bestimmte Einnahmen- und Ausgabenarten in den Rechenschaftsberichten jeweils gesondert auszuweisen. Dadurch sollen die Vergleichbarkeit der Rechenschaftsberichte gewährleistet und die Parteifinanzen transparenter dargestellt werden. Schließlich ist der im § 10 Abs 2 noch enthaltenen Schillingbetrag durch einen Eurobetrag in der im Jahr 2007 geltenden (valorisierten) Höhe zu ersetzen.

 
zurück