Pröll: "Null Toleranz" gegenüber "schwarzen Schafen" in der Gastronomie
St. Pölten (nlk) - Niederösterreich setzt nun konkrete Schritte im Kampf gegen den exzessiven
Alkoholkonsum Jugendlicher. So soll es „Null Toleranz“ gegenüber Wirten, die Alkohol an Jugendliche abgeben
bzw. ausschenken, sowie gegenüber „Saufpartys“ geben, betonte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll am 18.05.
gegenüber Medienvertretern. Das Gros der Wirte zeige sich hier zwar umsichtig und verantwortungsvoll, gegen
„schwarze Schafe“ werde aber mit aller Härte vorgegangen, so Pröll. Die Bezirkshauptmannschaften wurden
deshalb angehalten, im Sinne des Jugendschutzgesetzes, des Veranstaltungsgesetzes, der Gewerbeordnung etc. strengstens
durchzugreifen, wenn dies erforderlich ist.
Gleichzeitig appellierte der Landeshauptmann an die Eltern, ihre Verantwortung bei der Erziehung ihrer Kinder auch
in Sachen Alkoholkonsum wahrzunehmen. Deshalb wird auch die Beratungstätigkeit (Elternschule, Familienreferat)
verstärkt und vom Land finanziell unterstützt. Außerdem ist vorgesehen, auf Bundesebene eine Telefon-Hotline
einzurichten. Hier erhalten Hilfesuchende Rat und Informationen durch Experten und Psychologen.
Eine weitere Maßnahme ist die verstärkte Informations- und Aufklärungsarbeit in den Schulen. Ein
entsprechender Erlass wird noch heute an die Schulen gehen, kündigte der Landeshauptmann an. Dabei geht es
zu einem darum, die Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam zu machen, welche gesundheitlichen Schäden
übermäßiger Alkoholkonsum haben kann. Und zum anderen geht es um die Vorbildwirkung Erwachsener
bei Schulfesten und Feierlichkeiten im Umgang mit alkoholischen Getränken.
Weiters kündigte der Landeshauptmann einen Gesetzesantrag im NÖ Landtag an, der bereits den Besitz von
Schnaps und starken alkoholischen Getränken unter 16 Jahren unter Strafe stellt. Auch die Zusammenarbeit mit
den Supermärkten beim Verkauf von alkoholischen Getränken sei wichtig (sichtbarer Vermerk an den Kassen,
Ausweispflicht etc.)
Es gehe nicht darum, so der Landeshauptmann, Jugendliche einzuengen. Vielmehr sollte ein Bewusstsein im vernünftigen
Umgang mit Alkohol geschaffen und den Jugendlichen die Augen über die Langzeitschäden von übermäßigem
Alkoholkonsum geöffnet werden. Hier hätten die Eltern ebenso wie der Freundeskreis eine große Verantwortung.
Jeder Erwachsene, der Alkohol an Jugendliche weitergibt, so Pröll, sollte sich bewusst sein, dass er sich
strafbar mache. Die Höchststrafe dafür kann bis zu 15.000 Euro betragen. |