Bartenstein weitet Verbot für Alkoholverkauf aus und ordnet härtere Strafen an  

erstellt am
18. 05. 07

Novelle der Gewerbeordnung bringt Verbot von Alkoholverkauf im Handel, Kontrollpflicht für Ausweise und höhere Strafen
Wien (bmwa) - "Beim Koma-Trinken junger Menschen haben wir es mit einem Phänomen zu tun, das sich in jüngster Vergangenheit eingebürgert hat und das wir nach besten Kräften bekämpfen müssen", erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein am 18.05. in Wien, bei der Präsentation seines 3-Punkte-Plans gegen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen.

  1. "Wir weiten das Verbot des Alkoholverkaufs auf den Handel, also etwa Supermärkte und Tankstellenshops, aus. Bisher bestand dieses Verbot laut Gewerbeordnung nur beim Ausschank von Alkohol in Gasthäusern oder auf Zeltfesten.
  2. Es kommt die Einführung einer generellen Ausweispflicht in dem Sinne, dass der Wirt, der Händler, die Kassiererin den Ausweis des Jugendlichen kontrollieren muss, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass das Mindestalter des Jugendlichen noch nicht erreicht ist. Der Ausweis muss selbstverständlich ein möglichst fälschungssicherer sein.
  3. Es wird eine Mindeststrafe in Höhe von 180 Euro geben. Das sind 5 Prozent der Maximalstrafe, die ebenso erhöht wird: von 2.180 auf 3.600 Euro. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession. Dazu ist es bisher fast nie gekommen. Vor allem ist auch die Kotrolle notwendig. Es bedarf einer Intensivierung der Schwerpunktaktionen. Dazu wird es eine Weisung meinerseits an die Landeshauptleute geben, damit die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden stärker und öfter kontrollieren - auch mit Unterstützung der Polizei", kündigt Bartenstein an.

Bartenstein hält den Jugendschutz in seiner derzeitigen Form für einen "zahnlosen Tiger". "Altersgrenzen für harte Getränke liegen in Burgenland, Wien, Niederösterreich und Vorarlberg bei 16 Jahren, in den übrigen Bundesländern bei 18 Jahren. Die Ausweispflicht sei nicht einheitlich geregelt, und wenn, dann handle es sich eher um eine schwammige Bestimmung. "Nun wird es eine Zange geben zwischen Länder- und Bundesgesetzgebung, Jugendschutz und Gewerberecht." Bartenstein geht davon aus, dass die Novelle der Gewerbeordnung bis Herbst in Kraft ist. "Die Gesundheitsministerin hat bei ihren Gesprächen mit den Ländern, die Jugendschutzbestimmungen zu harmonisieren, meine volle Unterstützung", so Bartenstein.

Der Minister weiß sich mit diesen Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Bevölkerung: "Vier Fünftel der Österreicherinnen und Österreicher sind für Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch. Hier haben die Medienberichte der letzten Tage und Wochen zur Bewusstseinsbildung beigetragen, dass es sich nicht um aufgebauschte Einzelereignisse handelt."

 
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