Überwachte Eisenbahnkreuzung  

erstellt am
15. 05. 07

In einem Pilotprojekt der ÖBB und des KfV in der Steiermark wird vom 21. bis 27. Mai das Verhalten von Kfz-Lenkern bei videoüberwachten Bahnübergängen untersucht
Wien (kfv) - In den 15 „alten“ EU-Staaten sterben jedes Jahr rund 330 Menschen bei Unfällen auf Eisenbahnkreuzungen. 2006 kamen alleine in Österreich 21 Personen als Fußgänger oder Fahrzeuginsasse bei insgesamt 70 Unfällen mit Zügen auf Bahnübergängen ums Leben. „Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen machen zwar nur einen geringen Prozentsatz der Straßenverkehrsunfälle aus. Die Verletzungsschwere und damit die gesamten Unfallfolgen sind aber um einiges höher, da hier David auf Goliath trifft“, betont Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). „Tempolimits, Stopptafeln, aber auch Lichtsignale und sogar geschlossene Schranken werden oft ignoriert. Und wer den Fahrplan kennt, neigt auch dazu, nicht genau zu schauen“, sagt Ing. Alfred Wilhelm von den ÖBB. „Ein Zug hat einen Bremsweg von bis zu einem Kilometer, dementsprechend lassen sich Kollisionen im Ernstfall nicht vermeiden.“ Das Nichtbeachten des Rotlichts bei Bahnübergängen und das Umfahren bereits geschlossener Schranken sind übrigens auch Vormerkdelikte. Im Sinne der Unfallreduktion testet das Kuratorium für Verkehrssicherheit mit Unterstützung des BMVIT an gesicherten und technisch nicht gesicherten Bahnübergängen, wie sich eine Videoüberwachung auf das Verhalten von Fahrzeuglenkern und damit auf das Unfallgeschehen auswirkt.

Probebetrieb in der Steiermark
An vier Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark werden Vorher-Nachher-Untersuchungen durchgeführt. Über einen Zeitraum von vier Tagen wird jeweils mit versteckter Kamera und anschließend mit angekündigter Videoüberwachung (die Überwachung erfolgt im Zeitraum vom 21.-27. Mai) erhoben, wie sich die Anhaltebereitschaft im Allgemeinen und bei Herannahen eines Zuges verändert. Außerdem wird die Annäherungsgeschwindigkeit von Fahrzeugen bei unterschiedlichen Sicherungsarten (Stopptafel, Geschwindigkeitsbeschränkung, Lichtsignalanlagen und Schrankenanlagen) untersucht. Wenn sich das Verhalten durch die offensichtliche Überwachung spürbar verbessert, wird der flächendeckende Einsatz von Überwachungskameras an Bahnübergängen empfohlen.

Auch ohne Überwachung: Zeichen erkennen – richtig handeln
Die ÖBB investiert pro Jahr zwischen 20 und 30 Millionen Euro in die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen. „Aber auch die Autofahrer müssen investieren: nämlich Rücksicht und Vorsicht“, betonen Thann und Wilhelm unisono. „Wenn die Zeichen und Signale akzeptiert und beachtet werden, sind Fahrzeuglenker und Lokführer auf jeden Fall sicherer unterwegs.“

  • Bahnübergänge werden durch Gefahrenzeichen angekündigt – ab diesen Zeichen ist Konzentration gefragt.
  • Bei allen Bahnübergängen gilt: Immer genau schauen und hinhören!
  • Ein Stoppschild bedeutet „stehen bleiben“ – und das sollte man vor Bahnübergängen auf jeden Fall.
  • Seit April 2006 gibt es für nicht-technisch gesicherte Bahnübergänge, an denen akustische Signale abgegeben werden, die Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“. Am besten schaltet man an diesen Stellen das Radio aus, stellt Gespräche und Telefonate ein, lässt die Seitenscheiben herunter und achtet auf Pfeifsignale. Trotzdem immer auch schauen!
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen unbedingt eingehalten werden, da sich jederzeit Schienenfahrzeuge nähern können und bei den vorgeschriebenen Geschwindigkeiten rechtzeitig angehalten werden kann.
  • Bei Lichtzeichenanlagen bedeutet gelbes Dauerlicht, dass sich ein Zug nähert. Für den Fahrzeuglenker oder Fußgänger bedeutet das: Stehen bleiben bzw. den Gleiskörper sofort räumen.
  • Rotes Dauerlicht bedeutet ein eindeutiges Stopp. Schranken umfahren oder umgehen wäre jetzt ein tödliches Risiko.


Absolut verboten

  • Überholen auf einer Eisenbahnkreuzung
  • Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge innerhalb von 80 Metern vor einer Eisenbahnkreuzung und unmittelbar danach
  • Halten, Parken oder Umkehren auf einer Eisenbahnkreuzung bzw. unmittelbar davor und danach, wenn dadurch die Sicherheit anderer Fahrzeuglenker gefährdet wird
 
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