Capital Market Coach und Handelsform „Betreute Auktion“ stellen Qualität und Liquidität
sicher – Start mit zwei Umreihungen aus „other listings“
Wien (börse) - Die Wiener Börse startet Mitte Juni mit dem mid market, einem neuen Segment vor
allem für kleine und mittlere Unternehmen mit einem geringeren Kapitalbedarf. Der mid market wartet mit zwei
Besonderheiten auf: Erstens ermöglicht es den Unternehmen, sich innerhalb des neuen Segments zwischen einem
Listing im Geregelten Markt oder im Ungeregelten Markt zu entscheiden. Zweitens muss jedes Unternehmen, das sich
in den mid market aufnehmen lassen will, verpflichtend einen Capital Market Coach (CMC) ernennen. Der CMC stellt
die grundsätzliche Eignung des Unternehmens für den mid market fest, unterstützt das Unternehmen
beim Börsegang und steht dem Unternehmen auch bei seinem „Leben an der Wiener Börse“ zur Seite. Diese
Maßnahmen sollen Qualität sicherstellen und Liquidität am mid market fördern. Starten wird
der mid market mit der Umreihung der Binder + Co AG und der Hutter & Schrantz Stahlbau AG, die derzeit im Segment
„other listings“ gelistet sind.
„Es gibt in Österreich einen steigenden Bedarf und damit einen Markt für kleinere Finanzierungen über
den Kapitalmarkt. Wir sind vom Potenzial des Marktes überzeugt, wir haben schon von einigen Unternehmen Interessensbekundungen
erhalten“, meint Dr. Heinrich Schaller, Mitglied des Vorstandes des Wiener Börse AG. Aber auch bereits notierte
Unternehmen aus anderen Segmenten können im mid market eine neue Kapitalheimat finden. „Dem mid market kommt
künftig eine zentrale Rolle an der Wiener Börse zu. Als „Markt der Mitte“ ermöglicht er einerseits
Unternehmen aus anderen Segmenten durch Umreihung eine Aufwertung, andererseits ist der mid market als Sprungbrett
in den prime market, ins Premium-Segment der Wiener Börse, zu verstehen“, so Schaller. Mittelfristiges Ziel
für alle im mid market gelisteten Unternehmen ist die Weiterentwicklung in den prime market.
"Die Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft und tragen wesentlich zu ihrem
Wachstum bei. Allerdings leiden vor allem kleinere Betriebe überwiegend unter Eigenkapitalmangel. Die Wirtschaftskammer
bemüht sich deshalb seit Jahren, die Eigenkapitalquote - etwa durch die erreichte Begünstigung nicht
entnommener Gewinne - zu erhöhen sowie die KMU-Finanzierung laufend zu verbessern. Die Gründung des
neuen Segments an der Wiener Börse zielt in dieselbe Richtung, verbreitert die Auswahl an zur Verfügung
stehenden Finanzierungsmöglichkeiten und wird von uns daher voll und ganz unterstützt", betont Dr.
Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich.
Auch der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung Dr. Richard Schenz begrüßt die Schaffung des neuen
Börsesegments: „Damit wird österreichischen KMU eine neue attraktive Möglichkeit eröffnet,
bei der Eigenkapitalaufbringung vom gestärkten österreichischen Kapitalmarkt zu profitieren".
Kriterien für die Aufnahme in den mid market
„Mit dem mid market tragen wir der Vielfalt der Unternehmen mit einem geringeren Finanzierungsbedarf Rechnung und
verzichten daher auf die Vorschreibung bestimmter Größenkriterien“, meint Dr. Michael Buhl, Mitglied
des Vorstandes der Wiener Börse AG. Konkret werden keine Mindestbestimmungen hinsichtlich des Emissionsvolumens
oder der Mindestkapitalisierung im Streubesitz festgelegt. Wesentlichstes Merkmal im mid market ist die Funktion
des CMC, der das Unternehmen vor und während seiner Börsenotiz unterstützt. Verantwortlich für
die Einhaltung der Primär- und Sekundärmarktpflichten ist der Emittent. Das Unternehmen muss seinen Jahresabschluss,
Halbjahresberichte und seinen Unternehmenskalender veröffentlichen. Bei einer Notiz im Ungeregelten Dritten
Markt steht es den Unternehmen offen, weiterhin nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren und
durch den Verzicht auf die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS Zeit und Kosten zu sparen.
Auch bei den Zulassungsvoraussetzungen hat die Wiener Börse bewusst keine Einschränkungen vorgenommen.
In jedem Fall gelten die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Zulassung und Folgepflichten gemäß
Börsegesetz. Als Zulassungsdokument muss im Geregelten Markt und bei einem öffentlichen Angebot im Ungeregelten
Markt ein von der Finanzmarktaufsicht gebilligter Prospekt eingereicht werden. |