Umfassendes Sozialpaket  

erstellt am
24. 05. 07

 Buchinger: Mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen
Förderung der Betreuung daheim
Wien (bmsk) - Ein umfassendes Sozialpaket legt Sozialminister Erwin Buchinger am 23.04. dem Sozialausschuss des Nationalrates vor. Neben dem "Ziehen der Giftzähne" der Pensionsreformen der Vorgängerregierung, wird mit einer Novelle des Bundespflegegeldgesetzes die Basis für die Unterstützungsleistungen im Rahmen der bis zu 24 Stundenbetreuung gelegt.

Aufgrund der demografischen Entwicklung gewinnt die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit in Österreich zunehmend an Bedeutung und stellt daher eine große Herausforderung für die Zukunft dar. Mehr als 80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Bereich von ihren Angehörigen pflegerisch betreut, die damit einen gesellschaftspolitisch äußert wertvollen Beitrag leisten. Um die Position pflegender Angehöriger zu stärken und den pflegebedürftigen Menschen so lang wie möglich ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben zu Hause zu ermöglichen, soll im Bundespflegegeldgesetz eine Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu gewähren. Zudem soll bei pflegenden Angehörigen, die sich selbst pensionsversichern, künftig ab der Pflegestufe IV der Dienstnehmeranteil zu 50 % und ab der Pflegestufe V der Dienstnehmer-, und der Dienstgeberanteil zur Gänze vom Bund übernommen werden.

Mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen
"Mit der ASVG Novelle werden den Pensionsreformen der Jahre 2003 und 2004 die ärgsten Giftzähne gezogen und Härten gemildert. In dieser Legislaturperiode werden von diesen Milderungen der Härten mehr als 75.000 Österreicherinnen und Österreicher mit einer höheren Pension profitieren - das sind rund 40 Prozent aller Neuzugänge bei den Alterspensionen", erläutert Sozialminister Buchinger.

Rasche Milderung von Härten der Pensionsgesetze 2003 und 2004 – weiter Neuerungen
"Hacklerregelung" bleibt - ArbeitnehmerInnen, die 40/45 Jahre lang monatlich ihre Pensionsversicherungsbeiträge geleistet haben, sollen bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode ohne Abschläge weiterhin mit 55/60 in Pension gehen können.

  • Halbierung des Abschlags bei "Korridorpensionen" - Für ArbeitnehmerInnen, die nach 37 1/2 Beitragsjahren ab dem Alter von 62 und somit vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters in Pension gehen wollen bzw. schon gegangen sind ("Korridorpension"), sollen die damit verbundenen zusätzlichen Abschläge halbiert.
  • Verbesserungen bei Kindererziehungszeiten und Präsenz/-Zivildienst - Rückwirkend mit 1.1.2006 werden auch die Beitragsgrundlagen für Kindererziehungszeiten bzw. Präsenzdienst mit der Entwicklung der Beitragsgrundlagen (Aufwertungszahl) aufgewertet werden.

"Die zu beschließenden Punkte sind ein entscheidender Beitrag für mein Ziel mehr Fairness und Sicherheit im sozialen System unseres Landes zu garantieren", so Buchinger abschließend.


 

 Amon: Verlängerung der "Pension für Langzeitversicherte" ist wichtige sozialpolitische Maßnahme
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 im Sozialausschuss
Wien (ÖVP-PK) - Der Sozialausschuss befasst sich im Rahmen des Sozialrechts- Änderungsgesetz 2007 mit der Verlängerung der "Pension für Langzeitversicherte" (abschlagsfreier Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung). Die Einführung der "Pension für Langzeitversicherte" war ein politischer Meilenstein unter Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel. Deren Verlängerung ist nun ein weiterer sozialpolitisch wichtiger Schritt. Das stellte ÖVP-Sozialsprecher Abg. Werner Amon am 23.05. fest. Der neue Ausdruck "Pension für Langzeitversicherte" für den bisher gebräuchlichen, aber unzutreffenden Begriff "Hacklerregelung" wurde auf Initiative von Werner Amon gesetzt. Natürlich gebe es im Sozialbereich noch viel zu tun, aber diese Regierung hatte einen guten Start, wies der Sozialsprecher auch auf die Novelle des Bundespflegegeldgesetzes hin.

Um in das Pensionssystem weitere soziale Komponenten einfließen zu lassen, wird die "Pension für Langzeitversicherte" bis 2010 verlängert. Der einmal erworbene Anspruch auf Schwerarbeitspension soll nicht mehr verloren gehen können. Darüber hinaus wird der bisherige "doppelte Abschlag" bei der Inanspruchnahme der Korridorpension im Übergangsrecht gemildert, sodass es im Ergebnis zu einer Halbierung des bisherigen Abschlages kommt. Im Entwurf ist auch vorgesehen, dass der "ungedeckelte" - nicht durch die Verlustobergrenze im Rahmen der Vergleichsberechnung mit dem Pensionsrecht zum 31. Dezember 2003 geschützte - Abschlagsteil ("Korridorabschlag") von 0,35 auf 0,175 Prozent pro Monat des Pensionsantritts vor der Erreichung des auslaufenden Frühpensionsalters gesenkt wird. Damit will man eine rückwirkende Entschärfung jener möglichen Verluste erreichen, die Angehörige bestimmter Jahrgänge bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren haben konnten.

Weiters wird bei den für das Pensionskonto relevanten Kindererziehungszeiten in Hinkunft von einer wertgesicherten Beitragsgrundlage ausgegangen. Im Zusammenhang mit der Neubewertung der Kindererziehungszeiten wird geringfügig beschäftigten kindererziehenden Personen die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung eingeräumt. Die Bestimmungen über die Anmeldung vor Arbeitsantritt, die auch zweistufig als "Avisomeldung" und "Vollmeldung" vorgenommen werden kann, sollen bundesweit mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch fallweise beschäftigte Personen vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden müssen.

Die Maßnahmen im Pensionsrecht bezeichnete Amon als "gute Weiterentwicklung" auf Basis eines abgesicherten und finanzierbaren Pensionssystems. - Vom Ziehen von angeblichen Giftzähnen könne nicht die Rede sein, so der Abgeordnete.


Hausbetreuungsgesetz führt zu mehr Rechtssicherheit
Positiv sieht Amon auch das Hausbetreuungsgesetz, das Minister Dr. Martin Bartenstein mit Minister Erwin Buchinger verhandelt hat. "Das Modell führt zu Legalität und Rechtssicherheit in arbeitsrechtlicher Hinsicht." Für die Finanzierung müsse nun Sozialminister Erwin Buchinger Sorge tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

  
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