Buchinger:
Mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen
Förderung der Betreuung daheim
Wien (bmsk) - Ein umfassendes Sozialpaket legt Sozialminister Erwin Buchinger am 23.04. dem Sozialausschuss
des Nationalrates vor. Neben dem "Ziehen der Giftzähne" der Pensionsreformen der Vorgängerregierung,
wird mit einer Novelle des Bundespflegegeldgesetzes die Basis für die Unterstützungsleistungen im Rahmen
der bis zu 24 Stundenbetreuung gelegt.
Aufgrund der demografischen Entwicklung gewinnt die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit in
Österreich zunehmend an Bedeutung und stellt daher eine große Herausforderung für die Zukunft dar.
Mehr als 80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Bereich von ihren Angehörigen
pflegerisch betreut, die damit einen gesellschaftspolitisch äußert wertvollen Beitrag leisten. Um die
Position pflegender Angehöriger zu stärken und den pflegebedürftigen Menschen so lang wie möglich
ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben zu Hause zu ermöglichen, soll im Bundespflegegeldgesetz
eine Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen
aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung
zu Hause zu gewähren. Zudem soll bei pflegenden Angehörigen, die sich selbst pensionsversichern, künftig
ab der Pflegestufe IV der Dienstnehmeranteil zu 50 % und ab der Pflegestufe V der Dienstnehmer-, und der Dienstgeberanteil
zur Gänze vom Bund übernommen werden.
Mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen
"Mit der ASVG Novelle werden den Pensionsreformen der Jahre 2003 und 2004 die ärgsten Giftzähne
gezogen und Härten gemildert. In dieser Legislaturperiode werden von diesen Milderungen der Härten mehr
als 75.000 Österreicherinnen und Österreicher mit einer höheren Pension profitieren - das sind rund
40 Prozent aller Neuzugänge bei den Alterspensionen", erläutert Sozialminister Buchinger.
Rasche Milderung von Härten der Pensionsgesetze 2003 und 2004 – weiter Neuerungen
"Hacklerregelung" bleibt - ArbeitnehmerInnen, die 40/45 Jahre lang monatlich ihre Pensionsversicherungsbeiträge
geleistet haben, sollen bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode ohne Abschläge weiterhin mit 55/60 in
Pension gehen können.
- Halbierung des Abschlags bei "Korridorpensionen" - Für ArbeitnehmerInnen, die nach 37 1/2 Beitragsjahren
ab dem Alter von 62 und somit vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters in Pension gehen wollen bzw.
schon gegangen sind ("Korridorpension"), sollen die damit verbundenen zusätzlichen Abschläge
halbiert.
- Verbesserungen bei Kindererziehungszeiten und Präsenz/-Zivildienst - Rückwirkend mit 1.1.2006 werden
auch die Beitragsgrundlagen für Kindererziehungszeiten bzw. Präsenzdienst mit der Entwicklung der Beitragsgrundlagen
(Aufwertungszahl) aufgewertet werden.
"Die zu beschließenden Punkte sind ein entscheidender Beitrag für mein Ziel mehr Fairness und
Sicherheit im sozialen System unseres Landes zu garantieren", so Buchinger abschließend.
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