Umweltausschuss beschließt Klima- und Energiefonds  

erstellt am
24. 05. 07

Forschungs- und Technologieimpulse für den Klimaschutz durch gezielte Förderung
Wien (bmlfuw) - „Mit dem Klima- und Energiefonds geht Österreich den Weg zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung konsequent weiter. Durch gezielten Einsatz der Fondsmittel wird es uns gelingen, die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energieträger an der Energieerzeugung zu steigern. Von der Einrichtung des Klima- und Energiefonds erwarte ich mir starke Impulse für die österreichische Umwelttechnologiebranche und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Klimastrategie“, das erklärte Umweltminister Josef Pröll am 24.05. nach dem Umweltausschuss im Parlament.

Der Klima- und Energiefonds wird für den Zeitraum 2007-2010 mit bis zu 500 Millionen Euro dotiert. Für 2007 werden im Rahmen einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung 50 Millionen Euro und für 2008 150 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Jahre 2009 und 2010 sind ebenfalls jährlich bis zu 150 Millionen Euro veranschlagt. Darüber hinaus kann der Fonds mit Drittmitteln dotiert werden.

Aufgaben des Fonds sind die Gewährung von Förderungen sowie die Erteilung von Aufträgen, um Initiativen im Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen. Dabei sind drei Programmlinien vorgesehen: Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien sowie Klimaforschung, die Forcierung von Projekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des umweltfreundlichen Güterverkehrs und von Mobilitätsmanagementprojekten sowie Projekte zur Unterstützung zur Marktdurchdringung von klimarelevanten und nachhaltigen Energietechnologien. So soll auch der österreichische Wirtschaftsstandort und Österreichs führende Rolle in der Energie- und Umwelttechnologie weiter gestärkt werden.

Der „Klima- und Energiefonds“ wird als Fonds öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die Organe des Fonds sind das Präsidium, der Expertenbeirat und die Geschäftsführung. Als oberstes Organ des Fonds wird ein Präsidium eingerichtet, das sich aus dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundeskanzler zusammensetzt.

Der Expertenbeirat besteht aus 4 Mitgliedern, die auf Vorschlag der vier im Präsidium vertretenen Ressorts vom Präsidium bestellt werden, und gibt Empfehlungen zu Förderungen ab. Die Geschäftsführung besteht aus zwei Geschäftsführern und wird vom Präsidium bestellt. Zur Abwicklung der Programmlinien bedient sich die Geschäftsführung bestehender Einrichtungen, wie z.B. der FFG oder der KPC, um Synergien zu nutzen und Verwaltungsaufwand gering zu halten. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
 
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