Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat die Mitteilung „Eine allgemeine Politik zur
Bekämpfung der Internetkriminalität“ angenommen. Spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Absprache
und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden sowie zwischen diesen und dem privaten Sektor sollen
eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Internetkriminalität spielen und andere auf nationaler, europäischer
oder internationaler Ebene ergriffene Maßnahmen ergänzen.
Kommissionsvizepräsident Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, erklärte:
„Die Europäische Kommission macht heute einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Formulierung einer allgemeinen
europäischen Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Diese Politik soll langfristig eine
verbesserte operative Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, eine bessere politische Zusammenarbeit
und Absprache zwischen den Mitgliedstaaten, etwaige Legislativmaßnahmen sowie eine politische und rechtliche
Zusammenarbeit mit Drittländern einschließen. Wesentliche Voraussetzungen für die Erreichung unserer
Ziele werden Sensibilisierungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen sein. Diese Politik wird nur Wirkung
entfalten können, wenn der Dialog mit der Wirtschaft verstärkt wird.“
Mit der Verbreitung des Internet und anderer Informationssysteme ist ein sich rasch über die internen und
externen Grenzen der EU bewegender Strom von Informationen, Produkten und Dienstleistungen entstanden. Für
die Verbraucher und die Bürger im Allgemeinen hat dies viele positive Auswirkungen mit sich gebracht. Gleichzeitig
haben sich dadurch aber auch viele neue Möglichkeiten für Kriminelle eröffnet. So ist ein Schema
von neuen Straftaten erkennbar, die sich gegen das Internet richten oder mit Hilfe von als Tatinstrument dienenden
Informationssystemen begangen werden. Sowohl herkömmliche Straftaten wie Betrug und Fälschung als auch
neue Kriminalitätsformen wie das Veröffentlichen von illegalen Inhalten über elektronische Medien
(z.B. über den sexuellen Missbrauch von Kindern, oder zur Aufstachelung zu Rassenhass) und Straftaten gegen
elektronische Netze (Angriffe auf Informationssysteme, Denial-of-Service-Angriffe und Hacking) sind in einem ständigen
Wandel begriffen, mit dem der Gesetzgeber und die Strafverfolgungsbehörden nur schwer Schritt halten können.
Da es sich hierbei im Wesentlichen um grenzüberschreitende Straftaten handelt, besteht die Notwendigkeit,
die grenzübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung zu verbessern. Die koordinierten Angriffe, die unlängst
gegen die Informatiksysteme eines Mitgliedstaats verübt wurden, machen ein koordiniertes, die Kommission und
die Mitgliedstaaten einschließendes Vorgehen auf EU-Ebene umso erforderlicher. Über die Notwendigkeit,
auf EU-Ebene Maßnahmen zu ergreifen, besteht in Europa weitgehend Einigkeit.
Da die operative Strafverfolgung hauptsächlich der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegt, beschränkt
sich das Vorgehen auf einzelne Punkte, in denen eindeutig ein zusätzlicher Nutzen auf EU-Ebene bewirkt werden
kann, so dass es sich hierbei zunächst in erster Linie um Koordinierungsmaßnahmen handeln wird.
Die Europäische Kommission ist in der idealen Position, um diese Politik in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
und anderen internationalen Organisationen zu koordinieren. Die wichtigsten kurzfristigen Ziele sind:
- die Verbesserung und Erleichterung der Absprache und Zusammenarbeit zwischen den mit der Bekämpfung der
Internetkriminalität befassten Stellen sowie sonstigen zuständigen Behörden und Sachverständigen
in der Europäischen Union,
- die Entwicklung eines kohärenten politischen Rahmens der EU für die Bekämpfung der Internetkriminalität,
- die Schärfung des Bewusstseins für die durch die Internetkriminalität verursachten Kosten und
Gefahren.
Bezüglich der nächsten Schritte merkte Vizepräsident Frattini an: „Wir müssen diese Vorstellungen
in Form praktischer Maßnahmen weiterentwickeln. Als Folgemaßnahmen werden wir unter anderem konkrete
Maßnahmen zur Verwirklichung unserer Ziele ergreifen, die sowohl den privaten Sektor als auch den öffentlichen
Sektor einschließen werden. Es ist wichtig, mit den Mitgliedstaaten, den zuständigen EU-Organen und
internationalen Organisationen sowie sonstigen Beteiligten eng zusammenzuarbeiten, um optimale Ergebnisse zu erreichen.“
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