"Komatrinken" – Einseitige Drohungen und Strafen nicht zielführend  

erstellt am
23. 05. 07

Krenn: "Den Wirten den Schwarze Peter zuzuschieben ist populistisch und unverantwortlich!"
Wien (pwk) - Kritik am 3-Punkte-Plan des Wirtschaftsministers gegen das Komatrinken übt der WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn: „Diese gesamte Thematik, so aktuell und erschreckend sie auch sein mag, in erster Linie am Rücken der Gastronomen auszutragen, ist schlicht als unakzeptabel abzulehnen“, so Krenn.

Dass die Kanzlerpartei hier an vorderster Front den Unternehmern das Leben noch schwerer machen will, ist ja nicht überraschend: „Die Forderung von der SPÖ-Jugendsprecherin Grossmann den Gastwirten die Betriebsstättengenehmigung zu entziehen, ist wirtschaftlich gesehen ein Schwachsinn, aber dass auch die ÖVP und hier in der ersten Reihe das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium gegen die Unternehmer zu Felde ziehen, ist nicht mehr nachvollziehbar.“

Natürlich spricht sich auch Vizepräsident Krenn dafür aus, gegen die schwarzen Schafe im Gastronomiebereich Maßnahmen zu setzen: „Verstöße gegen den Jugendschutz sind, so wie auch schon bisher, zu bestrafen, ob im gewerblichen oder im nichtgewerblichen Bereich, ob in der Disco, im Festzelt oder in einem Vereinslokal.“ Einseitige Drohgebärden gegenüber den Unternehmern und einer gesamten Branche sind hier jedoch der absolut falsche Zugang.

„Was hilft es, den Wirten die Gewerbeberechtigung zu entziehen, wenn die Jugendlichen zu Hause private Sauf-Orgien feiern, oder wie es so schön heißt ´vorglühen´. Hier ist auch an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern und Erziehungsberechtigten zu appellieren. Ein Entzug der Erziehungsberechtigung steht auch hier - zu recht - nicht zur Disposition. Das Thema ist viel mehr ein Thema, das die Gesamtbevölkerung in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen betrifft. Daher ist ein herauspicken einer einzelnen Zielgruppe von den zuständigen Regierungsvertretern nur ein populistischer Akt, der in dieser Form keine Zustimmung findet“, so Krenn abschließend.
 
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