Darabos beim Treffen der Rechtsschutzbeauftragten von Verteidigungs-,
Innen- und Justizministerium
Wien (bmlv) - Verteidigungsminister Norbert Darabos traf am 01.06. mit den Rechtsschutzbeauftragten der
Republik Österreich zu einem Gedankenaustausch über Grundrechtsfragen im Rahmen deren Tagung in Reichenau
zusammen. "Ich bin gerne der Einladung gefolgt. Die Rechtsschutzbeauftragten kontrollieren für die Bürger
die Einhaltung der Grundrechte in den Sicherheitsministerien. Die verfassungsrechtliche Verankerung ihrer Weisungsfreiheit
und Unabhängigkeit war mir daher schon als Parlamentarier ein zentrales Anliegen", so Darabos. Für
deren Anregungen werde er vor allem als Verteidigungsminister immer ein offenes Ohr haben.
Darabos hat heute per Ministerweisung die Position der Mitarbeiter des Rechtschutzbeauftragten im Verteidigungsministerium,
Univ.-Prof. DDr. Karlheinz Probst, gestärkt. Unter anderem dürfen dem Personal künftig keine Weisungen
erteilt werden, die den Vorgaben des Rechtsschutzbeauftragten widersprechen. Das Personal hat "vorrangig den
Verlangen des Rechtsschutzbeauftragten nachzukommen", wie es in der Ministerweisung heißt. "Damit
ist die Unabhängigkeit des Personals gewährleistet", so der Minister.
Der unabhängige und weisungsfreie Rechtsschutzbeauftragte im BMLV hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit
des Handelns der militärischen Nachrichtendienste - insbesondere im Hinblick auf vermutete Grundrechtsverletzungen
oder widerrechtliche Datenverwendung - zu überprüfen.
Die Rechtsschutzbeauftragten der Republik Österreich sind Univ.-Prof. i.R. DDr. Karlheinz Probst (BMLV), Dr.
Theodor Thanner (BMI) und Dr. Gottfried Strasser (BMJ). Es findet jährlich ein informelles Treffen der drei
Rechtsschutzbeauftragten und ihrer Stellvertreter statt. |