Darabos stärkt Personal des Rechtsschutzbeauftragten  

erstellt am
04. 06. 07

Darabos beim Treffen der Rechtsschutzbeauftragten von Verteidigungs-, Innen- und Justizministerium
Wien (bmlv) - Verteidigungsminister Norbert Darabos traf am 01.06. mit den Rechtsschutzbeauftragten der Republik Österreich zu einem Gedankenaustausch über Grundrechtsfragen im Rahmen deren Tagung in Reichenau zusammen. "Ich bin gerne der Einladung gefolgt. Die Rechtsschutzbeauftragten kontrollieren für die Bürger die Einhaltung der Grundrechte in den Sicherheitsministerien. Die verfassungsrechtliche Verankerung ihrer Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit war mir daher schon als Parlamentarier ein zentrales Anliegen", so Darabos. Für deren Anregungen werde er vor allem als Verteidigungsminister immer ein offenes Ohr haben.

Darabos hat heute per Ministerweisung die Position der Mitarbeiter des Rechtschutzbeauftragten im Verteidigungsministerium, Univ.-Prof. DDr. Karlheinz Probst, gestärkt. Unter anderem dürfen dem Personal künftig keine Weisungen erteilt werden, die den Vorgaben des Rechtsschutzbeauftragten widersprechen. Das Personal hat "vorrangig den Verlangen des Rechtsschutzbeauftragten nachzukommen", wie es in der Ministerweisung heißt. "Damit ist die Unabhängigkeit des Personals gewährleistet", so der Minister.

Der unabhängige und weisungsfreie Rechtsschutzbeauftragte im BMLV hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit des Handelns der militärischen Nachrichtendienste - insbesondere im Hinblick auf vermutete Grundrechtsverletzungen oder widerrechtliche Datenverwendung - zu überprüfen.

Die Rechtsschutzbeauftragten der Republik Österreich sind Univ.-Prof. i.R. DDr. Karlheinz Probst (BMLV), Dr. Theodor Thanner (BMI) und Dr. Gottfried Strasser (BMJ). Es findet jährlich ein informelles Treffen der drei Rechtsschutzbeauftragten und ihrer Stellvertreter statt.
 
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