Ministerrat beschließt Novelle zum Öffnungszeitengesetz und
Arbeitszeit-Flexibilisierung
Wien (bmwa) - "Mit der heute beschlossenen Novelle zum Öffnungszeitengesetz setzten wir
einen wichtigen und maßvollen Liberalisierungsschritt bei den Ladenöffnungszeiten", sagte Wirtschaftsminister
Martin Bartenstein am 30.05. nach dem Ministerrat. Er sehe auf Basis der Sozialpartnereinigung einen guten Kompromiss
zwischen den Interessen der Kaufleute und der Beschäftigten im Handel. Die Debatte über geänderte
Ladenöffnungszeiten sieht Bartenstein für diese Legislaturperiode damit als abgehakt.
Die wesentlichen Änderungen
- Das Ergebnis bringt Liberalisierungsschub bei Öffnungszeiten: Der Öffnungszeitrahmen wird nun bundeseinheitlich
von 66 auf insgesamt 72 Stunden pro Woche ausgedehnt, und zwar von Montag bis Freitag zwischen 6.00 und 21.00 Uhr
und am Samstag zwischen 6.00 und 18.00 Uhr.
- Der Sonntag bleibt auch weiterhin tabu. Die geltenden Bestimmungen betreffend
Sonn- und Feiertagsruhe werden beibehalten; damit auch die Verordnungsermächtigung der Landeshauptmänner,
um bei regionalem Bedarf (beispielsweise in Tourismusgebieten) Sonderregelungen für Wochenende bzw. Feiertage
zu erlassen. Vor allem in Hinblick auf die Fußball-EM Euro 08 appelliert Bartenstein an die Landeshauptleute
schon jetzt, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen.
- Neu aufgenommen wurden Verordnungsermächtigungen für Landeshauptleute zur Festlegung einer Öffnungszeit
(von Mo bis Fr) ab 5.00 Uhr, etwa für Pendler, sowie nach 21.00 Uhr in Tourismusorten oder in Gebieten, in
denen bedeutende Veranstaltungen stattfinden.
- Auf Basis der Sozialpartnerverhandlungen wurden zwei weitere Änderungen vorgesehen: Zum einen Einschränkungen
der Verkaufstätigkeit (außerhalb der Öffnungszeiten) in der Nähe von Märkten durch Verordnung
der Landeshauptleute auf Waren, die auch Gegenstand des Marktverkehrs sind. Zudem gibt es eine Begrenzung der Dauer
von Eventmarketingveranstaltungen. Diese müssen am gleichen Tag enden.
Ministerrat beschließt Arbeitszeit-Flexibilisierung
Zudem beschloss der Ministerrat heute auch das neue Gesetz zur Arbeitszeitflexibilisierung auf Basis der
Sozialpartnereinigung. Das sei ein wichtiger Schritt, so Bartenstein, da nun die Sozialpartner bei ihrer Herbstlohnrunde
darauf aufbauen können.
Das Arbeitszeitpaket sei wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung von Flexicurity in Österreich, so Bartenstein.
Es biete mehr Sicherheit für Arbeitnehmer und mehr Flexibilität für Unternehmen und auch für
Beschäftigte. Die Regelung für Überstunden-Zuschläge bei Teilzeitbeschäftigten sei ein
wichtiger Beitrag, um das reguläre Vollzeitarbeitsverhältnis als Standard auszubauen. Derzeit arbeiten
lediglich 60 Prozent der Beschäftigten Vollzeit. Darüber hinaus leisten flexiblere Arbeitszeiten einen
wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sozialpartnerpaket wurden auch Regelungen für
mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geschaffen.
Der Beschluss dieser beiden wichtigen Vorhaben sei ein Beispiel gelebter Flexicurity in Österreich. Die Sozialpartner
haben dabei eine zentrale Rolle gespielt, es sei ihnen gelungen, eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zu schaffen, so Bartenstein. Die Sozialpartnerschaft habe in diesem Zusammenhang zwei starke Signale
für ihre Lösungskompetenz abgegeben, so Bartenstein abschließend. |